
Der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg hat am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 1,3 ha und beinhaltet die Flurstücke 489 i.T., 492, 492/3,493, 494 i.T., 498/1. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des bestehenden Gewerbegebietes des Ortsteils Betzweiler der Gemeinde Loßburg. Im Süden wird das Gebiet von einer Gehölzreihe mit dahinter liegenden Gewerbeflächen begrenzt, im Osten, Norden und Westen geht das Gebiet in die freie Landschaft über.
Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen. Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.11.2025.
In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:
Der Bebauungsplan „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ ersetzt in seinem Geltungsbereich alle bisher dort geltenden Bebauungspläne.
Der Bebauungsplan (zeichnerischer Teil, textliche Festsetzungen und Begründung) sowie die örtlichen Bauvorschriften werden innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Loßburg an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: Gemeinde Loßburg, Bauamt, Hauptstr. 50, 72290 Loßburg.
Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Der Beschluss des Bebauungsplanes „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ wird hiermit bekannt gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Der Beschluss des Bebauungsplanes „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Loßburg, 16.02.2026
Christoph Enderle
Bürgermeister