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Bekanntmachung Spielscheune

Gemeinde Unterkirnach Schwarzwald-Baar-Kreis Satzung vom 01.04.2025 zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Spielscheune in Unterkirnach...

Gemeinde Unterkirnach

Schwarzwald-Baar-Kreis

Satzung vom 01.04.2025 zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Spielscheune in Unterkirnach vom 03.04.2001

Aufgrund der §§ 4 und 142 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2 und 9 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Unterkirnach am 01.04.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Spielscheune in Unterkirnach vom 03.04.2001 zuletzt geändert am 14.12.2021 beschlossen:

§ 1

§ 6 wird wie folgt neu gefasst:

§ 6 Benutzungsgebühren

(1) Für die Benutzung der Spielscheune werden folgende Gebühren erhoben:

1. Familienjahreskarte für Einwohner (Eltern und Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre)84,00 €

2. Einzeleintrittskarte für Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche und Erwachsene7,00 €

3. 11-Karte für Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche und Erwachsene70,00 €

(2) Besucher mit der 3-Welten-Card, Schwarzwald-Card und der Wälder-Card können kostenfrei in die Einrichtung.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft.

Unterkirnach, den 01.04.2025

gez. Andreas Braun,

Bürgermeister

Ausgefertigt:

Unterkirnach, 02.04.2025

gez. Andreas Braun,

Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erläuterung zu dieser öffentlichen Bekanntmachung:

Die nochmalige deklaratorische Bekanntmachung dieser Satzung dient der Nachholung des Hinweises nach § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO. Mit dieser Bekanntmachung beginnt die Frist des § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO neu.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Nachrichten Unterkirnach – Amtsblatt der Gemeinde Unterkirnach
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
von Gemeinde Unterkirnach
02.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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