Aus den Rathäusern

Bekanntmachung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich "Ortskern"

Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in seiner Sitzung am 29.7.2025 gem. § 141 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden...
Karte der Gemeinde Siegelsbach mit Markierung des Sanierungsgebietes
Abgrenzung Sanierung OrtsmitteFoto: Die STEG

Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat in seiner Sitzung am 29.7.2025 gem. § 141 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung „Siegelsbach Ortsmitte“ beschlossen. In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.

Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 8,09 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 14.7.2025abgegrenzt.

Gemäß § 141 Abs. 3 des BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.

Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.

Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gem. § 138, Abs. 1 des BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.

Anhang
Abgrenzung Sanierung Ortsmitte
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Bad Rappenau
Siegelsbach
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto