Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen hat in ihrer Sitzung am 02.03.2026 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) des Lärmaktionsplans (4. Stufe) gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen, Altbach und Deizisau endgültig beschlossen.
Im Rahmen der Planaufstellung wurde eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung einbezogen.
Der Bericht der Lärmaktionsplanung wird digital auf der Homepage der Stadt Plochingen zur Einsicht und Download zur Verfügung gestellt:
www.plochingen.de Stichwort: Lärmaktionsplan
Der beschlossene Lärmaktionsplan (4. Stufe) liegt zusätzlich ab dem Tag dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Dienststunden im Verbandsbauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes, Schulstraße 5, 73207 Plochingen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Mit dieser Bekanntmachung wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe wirksam. Er dient als Grundlage für künftige planungsrechtliche Entscheidungen und verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung im Verbandsgebiet.
Plochingen, den 27.03.2026
gez. Frank Buß
Verbandsvorsitzender