„Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
Auf die Veröffentlichung im gemeinsamen Teil dieses Amtsblattes wird verwiesen.
Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Binau wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Binau, Bürgerbüro, Reichenbucher Str. 38a, 74862 Binau zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.