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Bekanntmachung Umlaufbeschlüsse

Bekanntmachung über Änderung der Bodenrichtwerte in Böblingen und Schönbuchgemeinden zum Stichtag 1. Januar 2025 Mit Umlaufbeschlüssen vom 11.06.2025...
Foto: Stadt Böblingen

Bekanntmachung über Änderung der Bodenrichtwerte in Böblingen und Schönbuchgemeinden zum Stichtag 1. Januar 2025

Mit Umlaufbeschlüssen vom 11.06.2025 hat der Gutachterausschuss Böblingen & Schönbuchgemeinden folgende Ergänzungen/Änderungen zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen:

„Die Bodenrichtwerte werden in Weil im Schönbuch und Altdorf durch Bodenrichtwertzonen 16009038 (Private Grünflächen am Haus) und 16159023 (innerörtliche Grünanlage) entsprechend ihrer Nutzung geändert und ergänzt. In Waldenbuch wird eine neue Bodenrichtwertzone 15953005 für den geplanten Solarpark eingeführt.

Nach Rücksprache mit der Finanzbehörde (OFD) ist es nicht möglich, für die bebauten Grundstücke im Außenbereich eine zur Grundstücksgröße abweichende Teilfläche anzugeben. Dies ist nur bei Hofstellen möglich. Daher war im gesamten Zuständigkeitsgebiet des GAA BB & SBG die Neubildung von deckungsgleichen Zonen für Hofstellen und für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich notwendig. Die bisherigen Außenbereichs-Zonen für ASB-Wohnen und ASB-Gewerbe entfallen.“

Neue Zonen:

Gemarkung

Zone

BRW zum 01.01.2025

Entw.

NutA

1600

9038

62,00 €/m²

SF

PG

1615

9023

84,00 €/m²

SF

PG

1595

3005

8,00 €/m²

E

EE

Außenbereich: Hofstellen

190,00 €/m²

B

ASB

Außenbereich:

Nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich

30,00 €/m²

SF

SG

SF = Sonstige Flächen PG = private Grünfläche/Grünfläche
E = BauerwartungslandEE = Baufläche für Energieerzeugung
B = baureifes LandASB = beb. Fläche im Außenbereich
SG = Sonstige private Fläche

Die Bodenrichtwertkarten stehen vermutlich ab Mitte Juli in Portal BORIS-BW zur Einsicht bereit:

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Böblingen, den 11. Juni 2025

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Böblingen & Schönbuchgemeinden

Anhang
Dokument
Erscheinung
Weilemer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeindeverwaltung
25.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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