Mit Umlaufbeschlüssen vom 11.06.2025 hat der Gutachterausschuss Böblingen & Schönbuchgemeinden folgende Ergänzungen/Änderungen zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen:
„Die Bodenrichtwerte werden in Weil im Schönbuch und Altdorf durch Bodenrichtwertzonen 16009038 (Private Grünflächen am Haus) und 16159023 (innerörtliche Grünanlage) entsprechend ihrer Nutzung geändert und ergänzt. In Waldenbuch wird eine neue Bodenrichtwertzone 15953005 für den geplanten Solarpark eingeführt.
Nach Rücksprache mit der Finanzbehörde (OFD) ist es nicht möglich, für die bebauten Grundstücke im Außenbereich eine zur Grundstücksgröße abweichende Teilfläche anzugeben. Dies ist nur bei Hofstellen möglich. Daher war im gesamten Zuständigkeitsgebiet des GAA BB & SBG die Neubildung von deckungsgleichen Zonen für Hofstellen und für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich notwendig. Die bisherigen Außenbereichs-Zonen für ASB-Wohnen und ASB-Gewerbe entfallen.“
Neue Zonen:
Gemarkung | Zone | BRW zum 01.01.2025 | Entw. | NutA |
1600 | 9038 | 62,00 €/m² | SF | PG |
1615 | 9023 | 84,00 €/m² | SF | PG |
1595 | 3005 | 8,00 €/m² | E | EE |
Außenbereich: Hofstellen | 190,00 €/m² | B | ASB | |
Außenbereich: Nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich | 30,00 €/m² | SF | SG |
SF = Sonstige Flächen | PG = private Grünfläche/Grünfläche |
E = Bauerwartungsland | EE = Baufläche für Energieerzeugung |
B = baureifes Land | ASB = beb. Fläche im Außenbereich |
SG = Sonstige private Fläche |
Die Bodenrichtwertkarten stehen vermutlich ab Mitte Juli in Portal BORIS-BW zur Einsicht bereit:
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/
Böblingen, den 11. Juni 2025
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Böblingen & Schönbuchgemeinden