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Bekanntmachung zur Landtagswahl

Für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März, können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leonberg ihr Wahlrecht ausüben, wenn sie...
Wahlberechtigte können ihre Stimme nach Beantragung der Briefwahl vorzeitig abgeben.
Foto: Corinna Kempf

Für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März, können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leonberg ihr Wahlrecht ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

Das Wählerverzeichnis wird vom 16. bis 20. Februar im Wahlamt im Neuen Rathaus (Raum 00.20) sowie in den Ortschaftsverwaltungen zur Einsicht bereitgehalten. In dieser Zeit können die eigenen Daten überprüft und gegebenenfalls Einspruch eingelegt werden. Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis 15. Februar versandt. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich frühzeitig beim Wahlamt melden.

Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen oder mit einem Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis 06 Leonberg zu wählen. Der Antrag auf einen Wahlschein kann bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, persönlich im Wahlamt gestellt werden. Dort erhalten Wählerinnen und Wähler sofort ihre Briefwahlunterlagen und können direkt vor Ort wählen. Die Möglichkeit der Onlinebeantragung besteht bis einschließlich Sonntag, 1. März.

Bei Fragen rund um die Wahl hilft das Wahlamt unter wahl@leonberg.de oder unter 07152 990-5970 gerne weiter.

Ausführliche Informationen sind in der Öffentlichen Bekanntmachung in der Rubrik „Amtliches“ und unter www.leonberg.de/Landtagswahl2026 zu finden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gebersheim
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Ausgabe 06/2026
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