Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2025 den Bericht zum „Lärmaktionsplan, Runde 4“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 47d Absatz 3 BImSchG beschlossen. Innerhalb des Stadtgebiets trifft der Lärmaktionsplan Aussagen zu allen Bundesstraßen, wie der B296 von Stammheim nach Heumaden und von Calw über Hirsau nach Oberreichenbach, der B295 Richtung Althengstett und der B463 bis zum Öländerle. Die Öffentlichkeit hat vom 30. Mai bis einschließlich 4. Juli 2025 die Möglichkeit, den Entwurf des „Lärmaktionsplan, Runde 4“ einzusehen, und die Gelegenheit, sich zu äußern. Dazu liegt der Bericht bei der Stadtverwaltung Calw in der Salzgasse 8, Zimmer 102, während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus oder kann im Internet unter www.o-sp.de/calw eingesehen werden. Für Mitbürger mit eingeschränkter Mobilität besteht ein barrierefreier Zugang zum Rathaus (Marktplatz 9) – bitte melden Sie sich an der Information zur Einsicht der Unterlagen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen im Planungsportal der oben genannten Homepage direkt online oder elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@calw.de übermittelt werden. Bei Bedarf können von allen Personen (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung Calw unter der oben genannten Adresse abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen am Ende des Verfahrens mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Bericht sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Calw rathauscalw.de eingestellt.
Calw, 30. Mai 2025
gez. Florian Kling, Oberbürgermeister