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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung Grundsteuer für Jahreszahler zum 1. Juli fällig Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer für Jahreszahler...

Öffentliche Bekanntmachung

Grundsteuer für Jahreszahler zum 1. Juli fällig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer für Jahreszahler zum 1. Juli 2025

zur Zahlung fällig wird.

Die Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse Gemmrigheim zu überweisen:

Bank

BIC

IBAN

Kreissparkasse Ludwigsburg

SOLADES1LBG

DE78 6045 0050 0006 0007 12

VR-Bank Ludwigsburg eG

GENODES1VBB

DE71 6049 1430 0135 2470 04

Damit der Zahlungseingang richtig verbucht werden kann, bitten wir, bei der Überweisung das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen anzugeben.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse verpflichtet ist, bei verspäteter Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, sowie für Mahnungen Gebühren zu berechnen.

Um Zeit und Kosten zu sparen, machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, den fälligen Betrag mittels SEPA-Basislastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Vordrucke sind bei der Gemeindekasse erhältlich.

Gemmrigheim, den 3. Juni 2025

gez.

Dr. Jörg Frauhammer

Bürgermeister



Öffentliche Bekanntmachung

Wasser- und Abwassergebühren – 2. Abschlagszahlung 2025

Die zweite Abschlagszahlung 2025 der Wasser- und Abwassergebühren wird am 30. Juni 2025 zur Zahlung fällig.

Die Höhe der Abschlagsbeträge für 2025 ist aus dem Gebührenbescheid vom 24.02.2025 bzw. 27.05.2025 ersichtlich.

Die Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse Gemmrigheim zu überweisen:

Bank

BIC

IBAN

Kreissparkasse LB

SOLADES1LBG

DE78 6045 0050 0006 0007 12

VR-Bank Ludwigsburg eG

GENODES1VBB

DE71 6049 1430 0135 2470 04

Wer den Zahlungstermin verpasst, hat mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren zu rechnen.

Unser Tipp! Um Zeit und Kosten zu sparen, machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, den fälligen Betrag mittels SEPA-Basislastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Vordrucke sind bei der Gemeindekasse erhältlich.

Info an alle Wasserkunden

Bei einem Eigentumswechsel von Gebäuden oder Eigentumswohnungen muss unverzüglich der Übergabetag und der dabei abgelesene Zählerstand der Wasseruhr der Gemeinde mitgeteilt werden. Gebührenschuldner ist immer der Anschlussnehmer.

Gemmrigheim, den 03. Juni 2025

gez.

Dr. Jörg Frauhammer

Bürgermeister

Erscheinung
Gemmrigheim Aktuell – Gemmrigheimer Gemeindeblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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