Grundsteuer für Jahreszahler zum 1. Juli fällig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsteuer für Jahreszahler zum 1. Juli 2025
zur Zahlung fällig wird.
Die Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse Gemmrigheim zu überweisen:
Bank | BIC | IBAN |
Kreissparkasse Ludwigsburg | SOLADES1LBG | DE78 6045 0050 0006 0007 12 |
VR-Bank Ludwigsburg eG | GENODES1VBB | DE71 6049 1430 0135 2470 04 |
Damit der Zahlungseingang richtig verbucht werden kann, bitten wir, bei der Überweisung das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen anzugeben.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse verpflichtet ist, bei verspäteter Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, sowie für Mahnungen Gebühren zu berechnen.
Um Zeit und Kosten zu sparen, machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, den fälligen Betrag mittels SEPA-Basislastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Vordrucke sind bei der Gemeindekasse erhältlich.
Gemmrigheim, den 3. Juni 2025
gez.
Dr. Jörg Frauhammer
Bürgermeister
Wasser- und Abwassergebühren – 2. Abschlagszahlung 2025
Die zweite Abschlagszahlung 2025 der Wasser- und Abwassergebühren wird am 30. Juni 2025 zur Zahlung fällig.
Die Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse Gemmrigheim zu überweisen:
Bank | BIC | IBAN |
Kreissparkasse LB | SOLADES1LBG | DE78 6045 0050 0006 0007 12 |
VR-Bank Ludwigsburg eG | GENODES1VBB | DE71 6049 1430 0135 2470 04 |
Wer den Zahlungstermin verpasst, hat mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren zu rechnen.
Unser Tipp! Um Zeit und Kosten zu sparen, machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, den fälligen Betrag mittels SEPA-Basislastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Vordrucke sind bei der Gemeindekasse erhältlich.
Bei einem Eigentumswechsel von Gebäuden oder Eigentumswohnungen muss unverzüglich der Übergabetag und der dabei abgelesene Zählerstand der Wasseruhr der Gemeinde mitgeteilt werden. Gebührenschuldner ist immer der Anschlussnehmer.
Gemmrigheim, den 03. Juni 2025
gez.
Dr. Jörg Frauhammer
Bürgermeister