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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) wird durch diese Bekanntmachung Atam Rauf Aran, zuletzt wohnhaft: Rauental 53, 42289 Wuppertal ...

Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) wird durch diese Bekanntmachung

Atam Rauf Aran,

zuletzt wohnhaft: Rauental 53, 42289 Wuppertal

abgemeldet nach unbekannt

durch die Stadt Hechingen, Eigenbetrieb Stadtwerke Hechingen, Alte Rottenburger Straße 5, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass das nachfolgende Schriftstück öffentlich zugestellt wird:

1006254/6008775 Gebührenbescheid vom 24.1.2025

Das Schreiben kann bei den Stadtwerken Hechingen, Finanzbuchhaltung, Alte Rottenburger Straße 5, 72379 Hechingen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Nach § 11 Abs. 2 Satz 6 LVwZG gilt der oben genannte Gebührenbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Erscheinung
Stadtspiegel Hechingen – Lokalzeitung mit den Amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 16/2025
von Stadt Hechingen
17.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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