Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) werden durch diese Bekanntmachungen
letzte bekannte Anschrift: Bergstr. 2, 72379 Hechingen-Weilheim, durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 19.5.2025 A;
letzte bekannte Anschrift: Voltastr. 1, 8044 Zürich, Schweiz, durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 10.3.2025 B;
letzte bekannte Anschrift: Im Wilgarten, 29328 Faßberg, durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 5.6.2025 A, Schreiben vom 2.6.2025 A;
letzte bekannte Anschrift: Ostdorferstr. 83, 72336 Balingen, durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 2.6.2025 A;
Anna Elisabeth Wild
letzte bekannte Anschrift: Am Weiherrain 28/1, 72379 Hechingen, durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 17.4.2025 B.
Die Schreiben können bei der Stadt Hechingen Sachgebiet Kämmerei/Steuern, Zimmer Nr. 17a, Marktplatz 1, 72379 Hechingen während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Nach § 11 Abs. 2 Satz 6 LVwZG gelten die oben genannten Schriftstücke als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.