Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) werden durch diese Bekanntmachungen
letzte bekannte Anschrift: Stauffenbergstraße 57, 72379 Hechingen
durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 8.5.2025 M
letzte bekannte Anschrift: Im Winkel 4/1, 72510 Stetten am kalten Markt
durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M
letzte bekannte Anschrift: Rauental 53, 42289 Wuppertal
durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M
letzte bekannte Anschrift: Kohlbrunnenweg 60, 72379 Hechingen
durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M
letzte bekannte Anschrift: Goethestraße 5, 72379 Hechingen
durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M; Schreiben vom 4.6.2025 M
letzte bekannte Anschrift: Goethestraße 5, 72379 Hechingen
durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M
Die Schreiben können bei der Stadt Hechingen Sachgebiet Kämmerei / Steuern, Zimmer Nr. 18, Marktplatz 1 72379 Hechingen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Nach § 11 Abs. 2 Satz 6 LVwZG gelten die oben genannten Schriftstücke als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.