Aus den Rathäusern

Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen

Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) werden durch diese Bekanntmachungen PRO-MONT GmbH letzte bekannte Anschrift: Stauffenbergstraße...

Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) werden durch diese Bekanntmachungen

PRO-MONT GmbH

letzte bekannte Anschrift: Stauffenbergstraße 57, 72379 Hechingen

durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 8.5.2025 M

Markus Rainer Sigmar Saier

letzte bekannte Anschrift: Im Winkel 4/1, 72510 Stetten am kalten Markt

durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M

Atam Rauf Aran

letzte bekannte Anschrift: Rauental 53, 42289 Wuppertal

durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M

Martin Gerald Schultheiß

letzte bekannte Anschrift: Kohlbrunnenweg 60, 72379 Hechingen

durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M

Pero Cvijic

letzte bekannte Anschrift: Goethestraße 5, 72379 Hechingen

durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M; Schreiben vom 4.6.2025 M

VBG Abbruch u. Erdbau GmbH & Co. KG

letzte bekannte Anschrift: Goethestraße 5, 72379 Hechingen

durch die Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgenden Schriftstücke öffentlich zugestellt werden: Schreiben vom 4.6.2025 M

Die Schreiben können bei der Stadt Hechingen Sachgebiet Kämmerei / Steuern, Zimmer Nr. 18, Marktplatz 1 72379 Hechingen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Nach § 11 Abs. 2 Satz 6 LVwZG gelten die oben genannten Schriftstücke als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Erscheinung
Stadtspiegel Hechingen – Lokalzeitung mit den Amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 27/2025
von Stadt Hechingen
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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