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Recht & Justiz

Benachrichtigung über öffentliche Zustellungen

Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) werden durch diese Bekanntmachungen Atam Rauf Aran abgemeldet nach unbekannt durch den...

Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) werden durch diese Bekanntmachungen

Atam Rauf Aran

abgemeldet nach unbekannt

durch den Eigenbetrieb Stadtwerke Hechingen, vertreten durch den Betriebsleiter Markus Friesenbichler, Alte Rottenburger Straße 5, Hechingen, davon in Kenntnis gesetzt, dass nachfolgende Schriftstücke öffentlich zugestellt werden:

1006254/6008775 Schreiben vom 20.02.2026 GB

Die Schreiben können bei den Stadtwerken Hechingen, Finanzbuchhaltung, Alte Rottenburger Straße 5, 72379 Hechingen während der üblichen Öffnungszeiten (Terminvereinbarung) eingesehen werden.

Nach § 11 Abs. 2 Satz 6 LVwZG gelten die oben genannten Schriftstücke als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Erscheinung
Stadtspiegel Hechingen – Lokalzeitung mit den Amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 10/2026
von Städtische Werke
05.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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