Benutzung der Grillstelle auf dem Waldspielplatz

Nachdem es immer wieder vorgekommen ist, dass der Platz trotz Reservierung belegt war, hat sich der Ortschaftsrat entschlossen, probeweise die Reservierungstage...
Grill- und Raststelle Waldspielplatz
Grill- und Raststelle WaldspielplatzFoto: HK

Nachdem es immer wieder vorgekommen ist, dass der Platz trotz Reservierung belegt war, hat sich der Ortschaftsrat entschlossen, probeweise die Reservierungstage und Uhrzeiten bekannt zugeben. Sie werden ab sofort, spätestens am Freitag-Nachmittag, an der Tafel sichtbar sein.

Der Platz darf nur nach vorheriger Reservierung bei der Ortsverwaltung genutzt werden. Von der Ortsverwaltung wird den Nutzern die Reservierung per E-Mail bestätigt. Dabei werden auch die Nutzungsbedingungen mitgesandt.

Unabhängig davon gelten die Nutzungsbedingungen (s. Tafel vor Ort) natürlich für alle Nutzer. Dass der gesamte Waldspielplatz sauber zu halten und jeglicher Müll mitzunehmen ist, versteht sich von selbst.

  • Vom 1. März bis 31. Oktober besteht ein generelles Rauchverbot im Wald.
  • Beim Waldbrandindex 4 und 5 ist das Grillen und offenes Feuer verboten.

Aktuelle Informationen dazu finden Sie über den QR-Code auf dem Schild vor Ort oder auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (DWD).

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme bleibt der Waldspiel- und Grillplatz für alle ein schöner Ort!

Ihre Ortschaftsverwaltung

Belegungsplan Grillstelle WSP
Belegungsplan Grillstelle WSP.Foto: HK
Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 24/2025
von Stadt Sulz am Neckar
13.06.2025
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