Aus den Rathäusern

Benutzung des Grillplatzes im Pfaffental

Die Ortsverwaltung möchte auf die Benutzungsordnung des Grillplatzes im Pfaffental (Landschaftsschutzgebiet) Kirchen-Hausenhinweisen. Das Freizeitgelände...

Die Ortsverwaltung möchte auf die Benutzungsordnung des Grillplatzes im Pfaffental (Landschaftsschutzgebiet) Kirchen-Hausenhinweisen.

Das Freizeitgelände ist für jedermann zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Seit 1994 hat das LRA Tuttlingen das Pfaffental zum Landschaftsschutzgebiet erklärt, d. h. in diesem Gebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Aus diesem Grund muss die Benutzung des Grillplatzes vorher von der Ortsverwaltung Kirchen-Hausen genehmigt werden.

Kraftfahrzeuge müssen auf dem Parkplatz am Ortsausgang Richtung Pfaffental abgestellt werden. DieDurchfahrt bis zur Grillstelle und das Abstellen/Parken an der Grillhütte ist untersagt.
Ein Versorgungsfahrzeug darf direkt am Grillplatz parken. Dieses Kfz muss jedoch mit Kennzeichen bei der Ortsverwaltung angegeben werden. Der Genehmigungsschein wird von der Ortsverwaltung ausgestellt.

Unbefugtes Befahren des Pfaffentalweges und sonstige Verstöße gegen die Landschaftsschutzverordnung wie illegale Müllentsorgung werden zur Anzeige gebracht.

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
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