Hinsichtlich der Benutzung von Grillstellen gilt: bei Waldbrandgefahr ab der Indexnummer 4 (rot) ist das Entzünden offener Feuer untersagt. Die Reservierungsbestätigung für eine öffentliche Grillstelle erlischt automatisch, wenn der WBI die Stufe 4 erreicht.
Der aktuelle Index kann unter www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html eingesehen werden.