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Benutzung von Grillstellen - Waldbrandgefahr

Hinsichtlich der Benutzung von Grillstellen gilt: bei Waldbrandgefahr ab der Indexnummer 4 (rot) ist das Entzünden offener Feuer untersagt. Die Reservierungsbestätigung...

Hinsichtlich der Benutzung von Grillstellen gilt: bei Waldbrandgefahr ab der Indexnummer 4 (rot) ist das Entzünden offener Feuer untersagt. Die Reservierungsbestätigung für eine öffentliche Grillstelle erlischt automatisch, wenn der WBI die Stufe 4 erreicht.
Der aktuelle Index kann unter www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html eingesehen werden.

Erscheinung
Obernheimer Mitteilungen – Amtsblatt der Gemeinde Obernheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
von Gemeinde Obernheim
26.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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