§ 1 Aufgabe, Umfang
§ 2 Aufnahme/Inanspruchnahme
An der Schulkindbetreuung können alle Grundschüler/Innen der Gemeinschaftsschule Deizisau gegen ein entsprechendes Entgelt teilnehmen.
§ 3 An-, Ab- und Ummeldung
§ 4 Ausschluss von der Betreuung
Grundschüler/Innen können von der Schulkindbetreuung u.a. ausgeschlossen werden, wenn
a) der Schüler/die Schülerin die Betreuung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht in Anspruch genommen hat,
b) das zu entrichtende Entgelt für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht gezahlt wurde,
c) erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und der Leitung der Schulkindbetreuung bzw. dem Betreuungspersonal über das Betreuungskonzept besteht,
d) ein Kind mehrfach den geordneten Ablauf in der Gruppe, insbesondere durch Belästigung oder Gefährdung anderer Kinder stört,
e) die Weisungen der pädagogischen Fachkräfte nicht befolgt werden und sich die Auffassungsunterschiede trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches nicht ausräumen lassen.
§ 5 Erhebungsgrundsatz für die Entgelte
§ 6 Bemessungsgrundlage und Höhe der Entgelte für die Betreuung
1. Höhe der monatlichen Betreuungsentgelte
Vormittagsbetreuung 7:00 – 13:30 Uhr | Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind | Für ein Kind aus einer Familie mit | Für ein Kind aus | Für ein Kind aus |
5 Tage pro Woche | 126 € | 94 € | 62 € | 22 € |
4 Tage pro Woche | 100 € | 77 € | 52 € | 17 € |
3 Tage pro Woche | 77 € | 56 € | 39 € | 13 € |
2 Tage pro Woche | 52 € | 39 € | 27 € | 9 € |
1 Tag pro Woche | 27 € | 19 € | 11 € | 4 € |
Ganztagsbetreuung (verpflichtend mit Mittagessen) 7:00 – 17:00 Uhr | Für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind | Für ein Kind aus einer Familie mit | Für ein Kind aus | Für ein Kind aus |
5 Tage pro Woche | 274 € | 207 € | 137 € | 47 € |
4 Tage pro Woche | 218 € | 163 € | 112 € | 39 € |
3 Tage pro Woche | 163 € | 124 € | 83 € | 29 € |
2 Tage pro Woche | 112 € | 83 € | 54 € | 18 € |
1 Tag pro Woche | 55 € | 41 € | 28 € | 9 € |
Hinweis:
Elternentgelte für die Schulkindbetreuung können ggf. im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs bzw. der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden.
Ferienbetreuung | FB I | FB II | FB III |
5 Tage pro Woche | 96 € | 96 € | 115 € |
4 Tage pro Woche | 80 € | 80 € | 90 € |
3 Tage pro Woche | 57 € | 57 € | 69 € |
2 Tage pro Woche | 40 € | 40 € | 45 € |
1 Tag pro Woche | 19 € | 19 € | 25 € |
Im Ferienentgelt ist grundsätzlich eine Mittagsverpflegung und Bastel-/Ausflugsgeld enthalten. Von der Mittagsverpflegung ausgenommen sind ganztägige Ausflüge, zu welchen die Kinder von den Eltern mit ausreichendem Vesper zu versorgen sind.
2. Die Ganztagesbetreuung ist verpflichtend gemeinsam mit dem Mittagessen zu buchen und wird gemeinsam als Monatsentgelt erhoben. Die Entgelte für das Mittagessen sind in der „Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung der Gemeinschaftsschule Deizisau und der Schulkindbetreuung der Gemeinschaftsschule Deizisau“ ersichtlich.
Die Vormittagsbetreuung kann wahlweise mit Mittagessen gebucht werden. In diesem Fall wird beides gemeinsam als Monatsentgelt erhoben. Unter Berücksichtigung vorstehender Regelungen können einzelne Betreuungsformen miteinander kombiniert werden (z.B. 1 Tag Ganztagesbetreuung und 2 Tage Vormittagsbetreuung).
3. Auf vorstehende Betreuungsentgelte wird auf Antrag bei bedürftigen und einkommensschwachen Familien eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Als bedürftige und einkommensschwache Familien gelten im Allgemeinen Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Bürgergeld und Arbeitslosengeld II (ALG II), Empfänger von Grundsicherungsleistungen, Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus kann auf Antrag in Härtefällen auch ganz oder zu einem höheren Prozentsatz auf die Erhebung eines Entgeltes verzichtet werden.
4. Bei der Bemessung des Elternbeitrags werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die im gleichen Haushalt leben, berücksichtigt. Kinder vom 18. bis zum 25. Lebensjahr, für die Kindergeld bezogen wird, werden ebenso berücksichtigt (Nachweis erforderlich).
5. Maßgebend für die Festsetzung des Entgelts sind die Verhältnisse zu Beginn des Schuljahres bzw. zum Aufnahmezeitpunkt. Treten während des Schuljahres Veränderungen ein, die ein niedrigeres Entgelt zur Folge haben, wird dies auf Antrag der Eltern vom Antragsmonat an berücksichtigt.
6. Die Entgeltpflicht entsteht zum 1. des Kalendermonats und ist zum gleichen Zeitpunkt fällig.
7. Die Beiträge verstehen sich zuzüglich etwaig gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
§ 7 Ferienbetreuung
1. Für alle Grundschüler/innen findet in den Herbstferien, Faschingsferien, Osterferien, Pfingstferien und in den letzten drei Wochen der Sommerferien eine Betreuung statt. Bei der Ferienbetreuung werden Schulkindbetreuungskinder bevorzugt.
2. Hierfür ist eine schriftliche Anmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Ferienbeginn erforderlich.
3. Bei Rücktritt von der Anmeldung zur Ferienbetreuung sind 50 % des Entgelts zu entrichten, sofern der Rücktritt bis zu einer Woche vor Ferienbeginn erfolgt. Das volle Entgelt ist zu entrichten, wenn der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.
4. Sollten zum Anmeldeschluss weniger als 6 Kinder angemeldet sein, behält sich die Verwaltung eine Absage der Ferienbetreuung vor. Eine Absage kann eine ganze Ferienbetreuungswoche, einzelne Tage oder den Zeitraum zwischen 15:00 und 17:00 Uhr betreffen.
§ 8 Aufsicht, Haftung
§ 9 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt zum 01.09.2024 in Kraft und ersetzt die zum 01.09.2023 in Kraft getretene Entgeltordnung vom 20.06.2023.
Deizisau, den 14.05.2024
gez. Thomas Matrohs
Bürgermeister