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Benutzungsgebühren für Unterkünfte vereinheitlicht

Die Stadt Gaggenau betreibt derzeit 21 Flüchtlings- und zwei Obdachlosenunterkünfte. In den Flüchtlingsunterkünften sind aktuell 323 Personen, davon...

Die Stadt Gaggenau betreibt derzeit 21 Flüchtlings- und zwei Obdachlosenunterkünfte. In den Flüchtlingsunterkünften sind aktuell 323 Personen, davon 73 in der Containeranlage. In den Obdachlosenunterkünften sind aktuell zehn Personen untergebracht.

Bislang wurden die Gebühren hierfür objektbezogen kalkuliert.

Da diese objektbezogene Kalkulation der Benutzungsgebühren samt der Erstellung der Einweisungsverfügungen sehr arbeitsaufwendig war, wird nun eine durchschnittliche Einheitsgebühr ermittelt.

Es wird dann nur noch zwischen der Unterbringung in Wohnräumen und der Unterbringung in Containeranlagen unterschieden. Die Benutzungsgebühren betragen ab Januar 2025 für eine Person pro Monat 453 Euro bei Unterbringung in einem Wohnraum und 660 Euro bei Unterbringung in einem Wohncontainer. Der Gemeinderat stimmte am Montagabend der Änderung der Satzung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte zu.

Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 51/2024
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