Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat am 27.5.2025 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung i. V. m. §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen: 1. Allgemeines 1.1 Die Mediathek ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt Möckmühl. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Leseförderung, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung. 1.2 Die Mediathek dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. 1.3 Die Öffnungszeiten der Mediathek werden öffentlich bekannt gemacht. 1.4 Mit Betreten der Mediathek erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an. 2. Benutzerkreis und Anmeldung 2.1 Die Angebote der Mediathek können von jeder Person genutzt werden. Für einzelne Dienstleistungen und Medienarten kann die Leitung der Mediathek vorübergehend oder ständig eine Altersbegrenzung festsetzen. 2.2 Zur Ausleihe berechtigt sind alle Personen ab 7 Jahren. 2.3 Die Benutzerinnen und Benutzer melden sich persönlich und schriftlich unter Vorlage ihres Personalausweises an. Bei Vorlage eines Reisepasses ist gleichzeitig eine amtliche Bestätigung des Wohnsitzes vorzulegen. 2.4 Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren benötigen eine Einwilligungserklärung ihrer/ihres gesetzlichen Vertreterin/Vertreters. Diese/r hat sich gleichzeitig für den Schadensfall und hinsichtlich anfallender Gebühren zur Begleichung zu verpflichten. 2.5 Jede/r Entleiher/in erhält einen Benutzerausweis, der beim Entleihen von Medien vorzulegen ist. Der Ausweis bleibt Eigentum der Mediathek. Er ist nicht übertragbar. 2.6 Der Verlust des Ausweises sowie Namens- und Adressenänderungen sind der Mediathek unverzüglich mitzuteilen. 2.7 Bibliocard HeilbronnFranken Die Bibliocard HeilbronnFranken berechtigt zur Nutzung der Mediathek Möckmühl. Die Bibliocard HeilbronnFranken wird an Erwachsene ab 19 Jahren unter folgenden Voraussetzungen ausgegeben und berechtigt zur Nutzung der am Verbund beteiligten Bibliotheken:
3. Verarbeitung personenbezogener Daten Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und den Versand von Benachrichtigungen und Informationen der Mediathek speichert und verarbeitet die Stadt Möckmühl (über die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken) personenbezogene Daten: Familienname, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, bei Minderjährigen die Adresse der/des Sorgeberechtigten als Hauptwohnsitz. (§ 11 BGB, § 5 LDSG Baden-Württemberg vom 4.12.1979). 4. Ausleihe und Rückgabe der Medien 4.1 Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Die Leitung der Mediathek kann in Sonderfällen vorübergehend oder ständig kürzere Ausleihzeiten für einzelne Medienarten festsetzen. 4.2 Eine Verlängerung der Leihfrist bis zu 2-mal ist möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Der Verlängerungsantrag ist vor Ablauf der Leihfrist zu stellen. Für einzelne Medienarten kann die Leitung der Mediathek vorübergehend oder ständig die Verlängerungsmöglichkeit einschränken. 4.3 Die Mediathek kann ausgeliehene Medien auch vor Ablauf der Leihfrist zurückfordern, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist. 4.4 Medien, die als Präsenzbestände gekennzeichnet sind, und die jeweils neuesten Nummern der Zeitschriften werden nicht ausgeliehen. 4.5 Die Leitung der Mediathek ist berechtigt, die Anzahl der gleichzeitig an eine/n Benutzer/in zu verleihenden Medien vorübergehend oder ständig zu begrenzen. 4.6 Ausgeliehene Medien können für andere Benutzer und Benutzerinnen vorgemerkt werden. Die/Der Vormerkende wird benachrichtigt, sobald das gewünschte Werk für sie/ihn zur Abholung bereitliegt. Die Zahl der Vorbestellungen kann allgemein begrenzt werden. 4.7 Medien, die nicht in der Mediathek vorhanden sind, können per Fernleihe im deutschen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen bestellt werden. 4.8 Entliehene Medien sind innerhalb der Leihfrist zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Säumnisgebühren an, ohne dass es einer Erinnerung durch die Mediathek bedarf. Die Mediathek ist berechtigt, die Rückgabe von Medien kostenpflichtig anzumahnen. Die Erhebung der Säumnisgebühr bleibt davon unberührt. Ist die Einziehung der Medien und Gebühren durch die Stadtkasse notwendig, fallen weitere Kosten an. 4.9 Solange die Benutzerinnen und Benutzer ihren Verpflichtungen aus der Benutzungsordnung nicht nachgekommen sind, kann ihnen die Ausleihe weiterer Medien verweigert werden. 5. Behandlung der Medien, Haftung 5.1 Die Benutzerinnen und Benutzer haben die Medien und alle Einrichtungen sorgfältig zu behandeln. 5.2 Die Benutzerinnen und Benutzer haben den Verlust und festgestellte Mängel der ihnen ausgehändigten Medien unverzüglich anzuzeigen. Es ist nicht erlaubt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. 5.3 Es ist nicht gestattet, entliehene Medien und Geräte an Dritte weiterzugeben. 5.4 Für den Verlust oder die Beschädigung von Medien und entliehenen Geräten haben die Benutzerinnen und Benutzer vollen Ersatz zu leisten. Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Mediathek nach pflichtgemäßem Ermessen. 5.5 Die Benutzerinnen und Benutzer haften gegenüber der Mediathek für alle Schäden, die aus dem Verlust oder dem Missbrauch des Benutzerausweises durch Dritte entstehen. 5.6 Das Kopieren in der Mediathek Möckmühl ist nur unter Einhaltung des Urheberrechts gestattet. 5.7 Für Schäden, die durch die Benutzung der Mediathek und ihrer Medien entstehen, übernimmt die Mediathek keine Haftung. 6. Nutzung von EDV-Arbeitsplätzen 6.1 Die Mediathek haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der EDV-Arbeitsplätze und des WLAN oder von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern. 6.2 Die Mediathek haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen, Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Mediatheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen und für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen. 6.3 Die Mediathek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen. 6.4 Die Benutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten, keine Dateien und Programme der Mediathek oder Dritter zu manipulieren und keine geschützten Daten zu nutzen. Analog finden diese Regelungen Anwendung auf die Nutzung des WLAN. 6.5 Die Benutzer verpflichten sich, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Mediathek entstehen, zu übernehmen. Die Mediathek haftet nicht für mitgebrachte Hardware. 6.6 Es ist nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbstständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren und eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen. 6.7 Die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze erfordert eine schriftliche Anerkennung der Benutzungsordnung. Für Jugendliche bis 18 Jahre ist ein schriftliches Einverständnis des Erziehungsberechtigten notwendig. Kinder von 7 bis 9 Jahren dürfen nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten das Internet nutzen. Die Nutzung des WLAN ist hiervon ausgenommen. 6.8 Von der Mediatheksleitung festgelegte zeitliche oder programmbezogene Nutzungsbeschränkungen an den einzelnen Arbeitsplätzen sowie die zeitliche Bereitstellung des WLAN sind zu beachten. 7. Gebühren 7.1 Die Ausleihe ist für alle Benutzer/-innen ab 18 Jahren kostenpflichtig. Die Benutzerinnen und Benutzer haben die Wahl zwischen der Entrichtung einer Jahresgebühr oder einer Mediengebühr. Mit der Entscheidung für die Jahresgebühr und deren Entrichtung an die Mediathek erwirbt die Benutzerin oder der Benutzer für die Dauer von 12 Monaten die Möglichkeit, Medien in der Mediathek zu entleihen. 7.2 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind frei. 7.3 Das Entleihen von Kinder- und Jugendmedien ist kostenlos. 7.4 Für die Nutzung der EDV-Arbeitsplätze werden keine Gebühren erhoben. 7.5 Die Gebührenschuld entsteht mit ihrer Anforderung. Sie ist sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug der Zahlung erfolgen gebührenpflichtige Mahnungen. 7.6 Gebührenübersicht Jahresgebühr (12 Monate) € 14,00 Bibliocard HeilbronnFranken (12 Monate) ab 1.7.2025 € 29,00 Mediengebühr (pro Medium) € 0,50 Ersatz für Benutzerausweis € 1,50 Vorbestellung (pro Medium) € 1,00 Leihfristüberschreitung (pro Öffnungstag) € 0,10 Leihfristüberschreitung E-Book-Reader (pro Öffnungstag) € 0,50 1. – 3. Mahnung je € 1,50 1. – 2. Gebührenmahnung je € 1,50 Fernleihe (pro Medium) € 3,00 Kopien A4 (pro Seite) € 0,20 Kopien A3 (pro Seite) € 0,40 EDV-Ausdruck A4 (pro Seite) € 0,10 8. Aufenthalt in der Mediathek, Ausschluss von der Benutzung 8.1 Die Benutzerinnen und Benutzer dürfen den ordnungsgemäßen Ablauf des Mediathekbetriebs nicht stören. 8.2 Das Mitbringen von Tieren, Rauchen und Essen ist in den Räumen der Mediathek nicht erlaubt. 8.3 Während des Aufenthalts in der Mediathek sind Behältnisse (Taschen, Mappen, Körbe usw.) in den Taschenschränken einzuschließen. Für Geld und sonstige Wertsachen sowie für Garderobe wird keine Haftung übernommen. 8.4 Die Weisungen des Mediathekpersonals sind zu befolgen. 8.5 Die Mediathek ist berechtigt, Benutzerinnen und Benutzer, die schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, ganz oder teilweise oder für eine gewisse Dauer von der Benutzung auszuschließen. Aus dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben davon unberührt. 9. Inkrafttreten Die Benutzungsordnung tritt am 1.7.2025 in Kraft. Gleichzeitig wird die Benutzungsordnung vom 27.6.2017 aufgehoben. Möckmühl, 27.5.2025 gez. Michler, Bürgermeister |