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Benutzungsordnung für das Krautfest in Eschenbach

§ 1 Zweckbestimmung Im Bereich des alten Dorfplatzes findet einmal jährlich – immer am ersten Samstag in den Sommerferien – das Krautfest statt. ...

§ 1 Zweckbestimmung

Im Bereich des alten Dorfplatzes findet einmal jährlich – immer am ersten Samstag in den Sommerferien – das Krautfest statt.

Der Bereich der Lotenbergstraße von Gebäude Nr. 1 bis 26, der Bahnhofstraße von Gebäude Nr. 1 bis 13, des Molkewegs, der Schlater Straße von Gebäude Nr. 1 bis 23 sowie der Ringstraße dient der öffentlichen Veranstaltung des Krautfestes (Festgelände). Der Festbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Das Festgelände ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung mit den nachstehenden Regelungen allgemein zugänglich.

§ 2 Aufenthalt/Benutzung

Die Benutzung des Festgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Mit Betreten des Festgeländes gilt diese Benutzungsordnung als anerkannt.

§ 3 Jugendschutz

Kindern unter 14 Jahren ist ab 20:00 Uhr der Aufenthalt auf dem Festgelände nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ab 22:00 Uhr nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten auf dem Festgelände aufhalten.

§ 4 Verhalten auf dem Festgelände

  1. Innerhalb des Festgeländes hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt werden.
  2. Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
  3. Den Besuchern des Festgeländes ist insbesondere untersagt:
    a) alkoholische Getränke aller Art mitzubringen,
    b) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,
    c) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten,
    d) Waren im Umhergehen feilzubieten oder Werbematerial aller Art oder sonstige Gegenstände zu verteilen.
    e) Cannabis auf das Festgelände einzuführen oder zu konsumieren.

§ 5 Zuwiderhandlungen/Beschädigungen

Besucher, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können vom Festgelände verwiesen werden. Für schuldhafte Beschädigungen haftet der Verursacher, Zuwiderhandlungen können strafrechtlich geahndet werden.

§ 6 Inkrafttreten /Geltungsdauer

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag des Krautfests um 8:00 Uhr in Kraft und tritt am darauffolgenden Tag um 8:00 Uhr außer Kraft.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
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