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Benutzungsordnung für Schulhöfe: Jeder darf sie nutzen – muss sich aber an Regeln halten

Tuttlingens Schulhöfe bleiben auch künftig außerhalb der Schulzeiten geöffnet. Allerdings soll es künftig klare Regeln geben. Die ermöglichen dann...

Tuttlingens Schulhöfe bleiben auch künftig außerhalb der Schulzeiten geöffnet. Allerdings soll es künftig klare Regeln geben. Die ermöglichen dann auch dem KOD, im Ernstfall einzuschreiten.

Am Grundprinzip ändert sich nichts: Wer sich außerhalb der Unterrichtszeiten auf Tuttlingens Schulhöfen treffen möchte oder Sport- und Spielgeräte nutzen will, kann dies auch weiterhin tun. „Unsere Schulhöfe wurden von der Stadt mit öffentlichen Geldern gestaltet, also sollen sie auch allen zur Verfügung stehen“, so OB Michael Beck. Gerade im Bereich Sport und Bewegung bieten die Schulen schließlich auch viele niedrigschwellige Angebote.

Eines aber wird sich wohl ändern: Ab 1. Juli, so die Empfehlung des Verwaltungsausschusses, soll eine formelle Benutzungssatzung klare Regeln für den Aufenthalt auf den Schulhöfen festlegen. „Was dort formuliert ist, sollte eigentlich selbstverständlich sein“, so OB Beck, „und lange Zeit hat das auch ohne Satzung gut funktioniert.“ In der letzten Zeit kam es aber immer wieder vor, dass Treffen auf Schulhöfen ausarteten – und es gleichzeitig keine Rechtsgrundlage gab, konsequent dagegen vorzugehen.

In der neuen Satzung sind daher nun alle Regeln klar aufgelistet: So ist – mit Blick auf die Nachtruhe der Anlieger – die Nutzung nur bis 21 Uhr erlaubt, Dritte dürfen nicht gestört werden, und Abfälle müssen korrekt entsorgt werden. Generell verboten sind der Genuss von Tabak und Cannabis, laute Musik, offene Feuer sowie der Aufenthalt im betrunkenen Zustand. Auch die eigentlich einleuchtende Regel, dass Feuerwerkskörper und Autos nichts auf Schulhöfen zu suchen haben, wurde jetzt ausdrücklich in die Satzung aufgenommen. Auffällig gestaltete Tafeln mit der neuen Benutzungsordnung werden demnächst auf allen Schulhöfen aufgehängt.

„Die Satzung ist vor allem eine Formalie – aber wir brauchen diese, um bei Bedarf die Leute wegschicken zu können“, so Fachbereichsleiter Benjamin Hirsch. Bisher habe man dafür keine Rechtsgrundlage gehabt – auch wenn auf Schulhöfen harte Alkoholika getrunken und geraucht wurde. Wer sich dagegen einfach nur auf Schulhöfen treffen oder Sport treiben will, so betont auch Benjamin Hirsch, sei von der Regelung nicht betroffen. „Wenn man gerne in den Ferien auf dem Schulhof Tischtennis spielt, kann man dies natürlich weiter tun.“

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Möhringer Stadtnachrichten mit Eßlinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
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