Landkreis Freudenstadt
Grundschule Empfingen für die Ganztagesschule und
die verlässliche Grundschule vom 15. Juli 2011, angepasst zum 10.12.2024
Für die Angebote werden folgende Regelungen getroffen:
Angebote
1. Die Gemeinde Empfingen bietet für die Schüler der Grundschule Empfingen an:
a) Offene Ganztagsschule
Montag bis Donnerstag jeweils bis 15:20 Uhr
Die offene Ganztagsschule kann für alle vier Tage oder für einzelne Tage pro Woche in Anspruch genommen werden. In der offenen Ganztagsschule nehmen die Schüler nach einem gemeinsamen Mittagessen an einer Lernzeit und daran anschließend an einer der angebotenen Arbeitsgemeinschaften (AG) teil.
b) Verlässliche Grundschule
von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 – 8:10 Uhr
am Freitag von 11:50 Uhr – 14:00 Uhr
Die verlässliche Grundschule wird nur angeboten, wenn mindestens 5 Schüler dazu angemeldet werden. Sofern die verlässliche Grundschule zustande kommt, ist es möglich, einen Gutschein für 5 Einzeltage zu erwerben, mit dem das Kind nach vorheriger Anmeldung an 5 einzelnen Tagen an der verlässlichen Grundschule teilnehmen kann.
Gemeinsames Mittagessen
1. Für alle zur Ganztagsschule angemeldeten Kinder wird in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr ein warmes Mittagessen ausgegeben.
2. Für das Mittagessen wird eine Gebühr nach § 6 erhoben.
Aufnahme/Anmeldung
1. Über die Aufnahme der Grundschüler in die verlässliche Grundschule bzw. die Ganztagsschule entscheidet die Schulleitung im Rahmen der vom Träger erlassenen Aufnahmebestimmungen.
2. Die Aufnahme des Kindes erfolgt mit der Anmeldung zur Ganztagsschule und zur Betreuung (Anhang 2).
3. Die Anmeldung zur Ganztagsschule erfolgt in der Regel für ein Schulhalbjahr.
4. Die Aufnahme des Kindes in die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule ist jederzeit möglich, sofern entsprechende Plätze frei sind.
Abmeldung/Kündigung
1. Eine Anmeldung für den Ganztag ist für ein halbes Jahr verbindlich (bis Ende Januar bzw. bis zu den Sommerferien). Ummeldungen sind nur in der ersten Woche des Halbjahres (1. Schulwoche bzw. 1. Februarwoche) möglich. Eine An- bzw. Abmeldung nach der Frist ist lediglich aufgrund von Zu- bzw. Wegzug bzw. dringenden beruflichen oder familiären Veränderungen gestattet.
2. Der Schulträger kann den Aufnahmevertrag für die verlässliche Grundschule mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen,
a) wenn das Kind die Gruppe länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat,
b) wenn der zu entrichtende Elternbeitrag für zwei aufeinander folgende Monate nicht bezahlt wurde.
Ferien und Schließung der verlässlichen Grundschule aus besonderem Anlass
1. Die Ferienzeiten richten sich nach den Schulferien.
2. Muss die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule aus besonderem Anlass (z. B. wegen Erkrankung oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Eltern hiervon rechtzeitig unterrichtet.
3. Der Schulträger ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Gruppe zu vermeiden.
Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)
1. Für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule sowie für das Mittagessen wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in 11 Monatsbeiträgen von September bis Juli erhoben. Der Ferienmonat August bleibt gebührenfrei.
2. Die Höhe der monatlichen Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis (Anhang 1).
3. Die Gebühr richtet sich nach dem Betreuungsangebot, nicht nach dem tatsächlichen Besuch. Nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten bzw. Essen führen nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr.
4. Die Gebühr ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind aufgenommen wird. Sie ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen.
5. Wird ein Kind nach dem 15. eines Monats angemeldet, wird für den Monat der Anmeldung die halbe Monatsgebühr erhoben.
6. Die Gebühr ist auch für die Ferien und für Zeiten, in denen die Gruppe aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.
Haftung
1. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen.
2. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Inkrafttreten
Diese Regelungen gelten ab 01.02.2025.
Empfingen, den 11. Dezember 2024
Ferdinand Truffner
-Bürgermeister-
Gebühren für Schüler gültig ab 1. Februar 2025
Gebühren *) | ||||
Angebot 1 | Offene Ganztagsschule (= Montag bis Donnerstag jeweils bis 15.20 Uhr) | Monatliche Gebühr für Ganztagsschule | Monatliche Gebühr für Mittagessen | |
Montag bis Donnerstag | komplett | 4 Tage/Wo. | 0,00 € | 68,00 € |
Montag bis Donnerstag | einzeln | 1 Tag/Wo. | 0,00 € | 17,00 € |
Angebot 2 Verlässliche GrundschuleGebühren *)
Achtung: Angebote gelten nur, wenn sich mindestens 5 Kinder anmelden.
A Frühbetreuung für Schüler der Klassen 1 und 2
Montag bis Freitag (während 1. Unterrichtsstunde) | ||
7.15 Uhr bis 8.10 Uhr | Frühbetreuung der Kinder | 36,50 € / Monat bei 5 Tagen je Woche |
bei 1 Tag je Woche | 13,50 € / Monat |
Gutschein für Betreuung an 5 Einzeltagen | ||
7.15 Uhr bis 8.10 Uhr | (während 1. Unterrichtsstunde) | 28,50 € |
B Betreuung Freitagmittag für Schüler der Klassen 1 bis 4
Freitagnachmittag | ||
11.50 Uhr bis 14.00 Uhr | Betreuung der Kinder | 27,50 € / Monat |
Gutschein für Betreuung an 5 Einzeltagen | ||
11.50 Uhr bis 14.00 Uhr | Freitagmittag | 40,00 € |
*) Die monatlichen Gebühren sind für 11 Monate zu zahlen. Der Monat August bleibt gebührenfrei.