Stand: Juli 2024
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23.07.2024 folgende Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen beschlossen:
§ 1
Kindertageseinrichtungen
§ 2
Aufgaben
§ 3
Aufnahme
§ 4
Abmeldung/Kündigung/Ausschluss
§ 5
Besuch der Einrichtung - Öffnungszeiten
§ 6
Ferien und Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass
§ 7
Versicherung
§ 8
Regelung in Krankheitsfällen
§ 9
Aufsicht
§ 10
Elternbeirat
Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Einrichtung beteiligt (siehe hierzu Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und die Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes).
§ 11
Datenschutz
Zur Aufnahme der Kinder in eine Betreuungseinrichtung ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erforderlich. Eine entsprechende Erklärung ist im Aufnahmeheft enthalten und durch Unterschrift anzuerkennen.
§ 12
KITA-APP
Die Kommunikation über den Kindergartenalltag erfolgt über die KITA-APP. Darüber hinaus werden die Krankmeldungen über diese APP vorgenommen.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Neuhausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt:
Neuhausen, 24.07.2024
Dr. Wagner, Bürgermeisterin