In der Friedhofsordnung der Gemeinde Benningen am Neckar ist festgelegt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und gepflegt werden müssen.
Die Friedhofsverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Grabstätten jedoch nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden dürfen, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige (ab 1,20 m) Sträucher.
Wir bitten dies zu beachten und zu hoch oder zu breit gewachsene Bepflanzung entsprechen zu kürzen bzw. zu entfernen.
Blumenschmuck und andere Gegenstände (Grablichter oder Ähnliches) können an den Urnenwänden auf den davor angelegten Blumenbänken abgelegt werden – bei den Urnenröhrengräbern auf den hierfür vorgesehenen Ablageflächen in den jeweiligen Abteilungen.
Für die Beseitigung der verwelkten Pflanzen/Gebinde, Kränze und Schalen ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Nicht gestattet ist es, direkt an den Urnenwänden (z. B. an den Verschlussplatten der Urnenwände) Haken, Pflanzen, Vasen oder andere Gegenstände anzubringen.