Aus den Rathäusern

Beraten und Beschlossen Gemeinderat vom 12.05.2025

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025 einstimmig verabschiedet Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.05.2025 die Haushaltssatzung...

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025 einstimmig verabschiedet

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.05.2025 die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Planansätze des Zahlenwerks wurden nach der Einbringung in den Gemeinderat am 17.03.2025 in der Klausurtagung des Gemeinderats am 28.04.2025 vorberaten.

Die beschlossene Haushaltssatzung samt Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2025 werden anschließend dem Landratsamt Böblingen als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Nach erteilter Genehmigung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung zusammen mit einem ausführlichen Artikel sowie den Haushaltsreden. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan für die Dauer von sieben Tagen im Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt. Mit Abschluss dieses Verfahrens erlangt die Haushaltssatzung Rechtskraft, und sämtliche darin enthaltenen Planansätze können bewirtschaftet werden.

4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans final beschlossen

Der Gemeinderat hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) im vereinfachten Verfahren beschlossen. Im Fokus stehen verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung, insbesondere die Einführung von Tempo 30 km/h ganztags an mehreren innerörtlichen Straßenabschnitten. Im Vorfeld wurde der Entwurf vom 27. Februar bis 31. März 2025 öffentlich ausgelegt. Insgesamt gingen neun Stellungnahmen ein, darunter vier aus der Bürgerschaft. Die Anregungen wurden geprüft und in die Abwägung einbezogen. Da keine neuen Maßnahmen vorgeschlagen wurden, war keine Überarbeitung notwendig. Der Gemeinderat stimmte den Abwägungsvorschlägen zu, beschloss die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und beauftragte die Verwaltung mit dem Abschluss des Verfahrens sowie der zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen.

Geplanten Änderungen in der Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI) zugestimmt

Die Gemeinde Weissach bietet parallel ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren über den Verein Tages- und Pflegemutter e. V. Leonberg (TAKKI) an, um ein weiteres Angebot für ortsansässige Familien anzubieten. Im Landkreis Böblingen wurde im Modell TAKKI die Durchführung der Kindertagespflege für unter dreijährige Kinder mittels Delegationsvertrag an die Städte und Gemeinden übertragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Kinder über drei Jahre bis zur Einschulung bei einem Betreuungsplatzmangel im Bereich der Ganztagsbetreuung eine längere Betreuung über TAKKI Plus anzubieten.


Bei der Kindertagespflege zahlt die Kommune eine Geldleistung an die Kindertagespflegemutter, welche aktuell 7,50 € beträgt und ab dem 01.01.2025 auf 8,20 € erhöht wird. Im Gegenzug bezahlen die Eltern die erforderlichen, festgesetzten Betreuungsgebühren an die Gemeinde Weissach. Als finanziellen Ausgleich für die Delegation leitet der Landkreis Landeszuschüsse der Kleinkindförderung nach § 29c FAG an die Kommunen weiter. Zudem gewährt der Landkreis einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten i.H.v. 523,90 € für jedes am Stichtag 01.03. betreute Kind (Stand 2024). Beim vorhandenen Angebot bei einem Betreuungsplatzmangel im Ganztagesbereich (TAKKI Plus) ab dem dritten Geburtstag parallel zur Knappheit von Betreuungsplätzen im Bereich Kindergarten, wird ab dem 01.01.2026 das Betreuungsangebot TAKKI bis zur Vollendung des vierten Geburtstages ausgeweitet, damit Kommunen, welche davon betroffen sind, eine verlässliche Betreuung für Familien weiter anbieten können, bis ein Kindergartenplatz verfügbar ist. Die Gemeinde Weissach ist seit Oktober 2023 nicht davon betroffen, im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Böblingen.

Beauftragung der Jahresbauarbeiten im Tief- und Straßenbau

In der Sitzung des Gemeinderats konnten die Jahresbauarbeiten für das Jahr 2025 erneut an die Firma W. u. E. Kindler GmbH & Co. KG aus Rutesheim vergeben werden. Das Instandsetzungsprogramm umfasst die Ausführung von Leistungen im Bereich Tief- und Straßenbau in Weissach und Flacht. Hierzu zählen neben dem Herstellen von Hausanschlüssen der Abwasserbeseitigung und Gräben für die Straßenbeleuchtung, insbesondere das Ausbessern von Straßenschäden sowie das Durchführen von Pflasterarbeiten, das Instandsetzen von Straßeneinläufen und Schachtdeckeln, oder aber auch das Verlegen von Kanalleitungen. Auch bei Großprojekten innerhalb des Gemeindegebiets kann der Jahresbau miteinbezogen werden. Die für die Beauftragung erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2025, mit 400.000,00 €, bereitgestellt. Wie viele Gelder konkret benötigt werden, hängt jedoch von der Menge der Beauftragungen bzw. Schäden innerhalb des Gemeindegebiets ab.

Neuer LKW samt Absetzkipper für den gemeindlichen Bauhof

Die Fahrzeuge und Maschinen des gemeindlichen Bauhofs werden regelmäßig und intensiv in Anspruch genommen und sind für einen reibungslosen Arbeitsablauf der im Bauhof anfallenden Tätigkeiten unabdingbar. Der im Bestand befindliche LKW stammt aus dem Jahr 2010 und weist rund 187.000 km auf. Da einige Schäden am Fahrzeug festgestellt werden mussten und zudem der LKW auch keinen TÜV mehr erhalten konnte, war es zwingend erforderlich, für das Fahrgestell wie auch für den dazugehörigen Absetzkipper einen Ersatz zu beschaffen. Die Firma Daimler Truck AG aus Berlin wurde mit der Leistung für die Lieferung des Fahrgestells zu einem Gesamtpreis i. H. v. 210.190,89 € (brutto) sowie die Firma Herbert Neff GmbH aus Dettenhausen mit der Leistung für die Lieferung des Absetzkippers zu einem Gesamtpreis i. H. v. 81.747,05 € (brutto) beauftragt. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2026, wodurch eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. insgesamt 350.000,00 € für das kommende Jahr im Haushalt vermerkt wurde.

Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität in der Gemeinde Weissach beschlossen

Aufgrund des allgemein bekannten Fachkräftemangels steht die Gemeinde Weissach als Arbeitgeber in ständiger Konkurrenz zu anderen kommunalen und nicht kommunalen Arbeitgebern. Eine umfangreiche Erarbeitung des Themas hat ergeben, dass sich die Gemeinde im Vergleich zu den Maßnahmen anderer Arbeitgeber maximal im durchschnittlichen Mittelfeld befindet. Um dies zu ändern, hat der Gemeinderat verschiedene Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität beschlossen. Dies sind die Bereitstellung kostenloser Periodenprodukte, eine Teilnahme am Vorteilsportal „corporate benefits“, die Schaffung eines attraktiven Essensangebots, Zuschüsse für jährliche Teamevents sowie die Zahlung einer monatlichen Mitarbeiterbindungspauschale in Höhe von 50 € (entsprechend des Beschäftigungsumfangs). Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf ca. 140.000 € pro Jahr bei 250 Mitarbeiter/innen.

Die Tagesordnungspunkte 4, 5, 6 und 7 zu den Themen „Nutzungsänderung der Heckengäusporthalle II zur Versammlungsstätte“ und „Sanierung und Erweiterung des gemeindlichen Bauhofs/des Gebäudes Weissacher Straße 18“ wurden aufgrund eines weiteren Vorberatungsbedarfs in die nichtöffentliche Sitzung verlegt.

Erscheinung
Weissach Aktuell
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Weissach
21.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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