Das geplante Projekt umfasst zum einen die Sanierung der Friedhofstraße zwischen Brunnenstraße und Ortsdurchfahrt, zum anderen jedoch auch die Sanierung der stark beschädigten Strudelbachverdolung, welches der wesentliche Teil der Tiefbauarbeiten darstellt. So soll im Bereich der geplanten Straßensanierung der Friedhofstraße ein Neubau der Verdolung in offener Bauweise erfolgen, in der neugestalteten Ortsmitte strebt man jedoch lediglich eine Freilegung der Kanaldecke von oben sowie ein punktueller Ersatz von lokal geschädigten Seitenwänden an. Im Anschluss an die Maßnahme wird die dortige Oberfläche wiederhergestellt. Bei der Sanierung der Friedhofstraße sollen die Wasser- und Abwasserleitungen mit ausgetauscht werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf gesamte Baukosten i. H. v. rund 3.246.377,00 € (brutto inkl. Baunebenkosten ohne Leitungsaustausch).
Die Gesamtaufwendungen des Zweckverbands „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ im Ergebnishaushalt betrugen im Jahr 2023 71.800 €, dieAuszahlungen für Investitionen beliefen sich auf 338.642 €. Der Zweckverband „Hochwasserschutz Strudelbachtal“ ist komplett umlagefinanziert. Alle anfallenden Aufwendungen und Auszahlungen, die der Zweckverband tätigt, werden entweder durch Fördermittel oder durch die Mitglieder gedeckt. In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats vom 27.01.2025, wurden die Vertreter der Verbandsversammlung angewiesen, den Jahresabschluss des Zweckverbands in der nächsten Verbandsversammlung festzustellen.
Das Kommunale Wohnungsunternehmen der Gemeinde Weissach, die Wohnbau Weissach GmbH (WWG), hat es sich zur Aufgabe gemacht, gutes und sicheres Wohnen zu sozialverträglichen Preisen für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Da von den Bürgerinnen und Bürgern mietpreisgebundener Wohnraum in Weissach und Flacht dringend benötigt wird, wurden von der WWG im Herbst 2024 fünfzehn mietpreisgebundene Neubauwohnungen in der Kirchbergstraße 57 - 59 fertiggestellt. In seiner Sitzung beschloss das Gremium weitere Neubaumaßnahmen anzustreben. Diese sind sowohl das Gemeindegrundstück in der Hindenburgstraße in Weissach als auch ein Grundstück südlich des Bauhofs in Flacht.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den CVJM Flacht e. V. bei der Sanierung seines Vereinsheims auf der Friedenshöhe finanziell zu unterstützen. Um die LEADER-Förderung für den zweiten Bauabschnitt (Dachsanierung, Renovierung des Obergeschosses, Außenanlage) in Höhe von 106.677 € nicht zu gefährden, verzichtet der Verein auf die bereits bewilligte Förderung von 15.000 € für den ersten Bauabschnitt. Stattdessen beteiligt sich die Gemeinde mit 17.779,50 € an den Kosten des zweiten Bauabschnitts. Die Differenz von 2.779,50 € wurde genehmigt, um die Gesamtförderung zu sichern.
Durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderats erhält der DRK-Ortsverein Weissach-Flacht e. V. bei der Anschaffung eines gebrauchten Rettungswagens eine finanzielle Unterstützung. Das aktuelle Fahrzeug aus dem Jahr 2002 entspricht nicht mehr den Anforderungen moderner Rettungseinsätze. Um die medizinische Versorgung und Einsatzbereitschaft in der Region zu sichern, übernimmt die Gemeinde 50 % der nachgewiesenen Beschaffungskosten, maximal jedoch 30.000 €. Aufgrund der zentralen Bedeutung des DRK für die Notfallversorgung und den Katastrophenschutz hält die Verwaltung diese Förderung für angemessen
Der Gemeinderat beschloss in der vergangenen Sitzung, an einer gemeinsamen Ausschreibung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH teilzunehmen. Diese Ausschreibung umfasst die Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 und wird im nicht offenen Verfahren durchgeführt.
Die Gt-service GmbH organisiert das Vergabeverfahren und sorgt dafür, dass die Angebote nach einem dynamischen Beschaffungssystem ermittelt werden. Dies ermöglicht eine flexible Preisbildung an mehreren Stichtagen, wodurch das Risiko ungünstiger Marktpreise minimiert wird.
Nach ausführlichen Beratungen wurde eine Anpassung der Kindergartengebühren zum September um 14,8 % beschlossen. Zudem wurde festgelegt, sich bei künftigen Gebührenanpassungen an den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände zu orientieren.