Die Gemeinden in Baden-Württemberg sind verpflichtet, die Schäden in ihrem Kanalnetz zu beseitigen. Hierfür wurde, bzw. wird gemäß der Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg (2001) der Zustand des Kanalnetzes mittels TV-Inspektion regelmäßig erfasst und bewertet. Für das Jahr 2024 sollen im Ortsteil Flacht insgesamt 15 schadhafte Haltungen und 8 schadhafte Schächte der Strudelbachverdolung (Kreisprofil) von innen, ohne Aufgrabung saniert werden. Der Abschnitt, um den es sich konkret handelt, kann über das RIS Portal der Gemeinde in der entsprechenden Drucksache eingesehen werden. Für die Innensanierung wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 14.10.2024 konnte die Vergabe der Leistung zu einem Angebotspreis i. H. v. 100.255,49 € (brutto) an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Swietelsky-Faber NL Stuttgart aus Ebersbach vergeben werden.
Für folgendes Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen erteilt:
Für folgendes Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen nicht erteilt:
Für das folgende Bauvorhaben hat der TA sein Einvernehmen unter Voraussetzungen in Aussicht gestellt: