Gemeinde Pleidelsheim
74385 Pleidelsheim
NUSSBAUM+
Gemeinderat

Beratungen aus der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024

TOP 1 Einwohneranfragen stimmberechtigt 15 Mitglieder Zu Beginn der Sitzung sind 9 Einwohnende anwesend. – Deutsche Glasfaser Sachverhalt...

TOP 1 Einwohneranfragen

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Zu Beginn der Sitzung sind 9 Einwohnende anwesend.

– Deutsche Glasfaser

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

-

Aus Sicht eines Einwohnenden ist es sehr ruhig um die Deutsche Glasfaser geworden und die Kommunikation von Seiten des Unternehmens ist sehr schleppend. Eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger in Pleidelsheim haben sich für die Deutsche Glasfaser entschieden und sind nun mit einem Vertrag von zwei Jahren an das Unternehmen gebunden. Seit Vertragsunterzeichnung kamen jedoch keine weiteren Informationen oder Hinweise zum Zeitplan.

Er berichtet zudem, dass er vor Weihnachten eine E-Mail der Deutschen Glasfaser erhalten hat, in der um eine Bestätigung der Vertragsdaten gebeten wurde. Er geht davon aus, dass es sich um eine Fake-E-Mail handelt.

BM Trettner geht ebenfalls davon aus, dass es sich um eine Fake-E-Mail handelt. Er berichtet über ein im Dezember 2023 stattgefundenes Gespräch mit der Deutschen Glasfaser. Nach wie vor ist es das Ziel des Unternehmens, die Maßnahme in Pleidelsheim umzusetzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies nicht im Jahr 2024, sondern im Frühjahr bzw. Sommer 2025 erfolgen wird. In diesem Gespräch hat er gegenüber der Deutschen Glasfaser sehr deutlich kommuniziert, dass er mit diesem Zeitplan nicht einverstanden ist.

– Neue Ortsmitte

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

-

Ein Einwohnender erkundigt sich nach neuen Informationen zur Neuen Ortsmitte.

BM Trettner teilt mit, dass die Gemeinde Pleidelsheim nach wie vor Grundstückseigentümerin ist. Der Bebauungsplan ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Nähere Aussagen kann er zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen und bittet um Nachsicht.

Beschluss

TOP 2 Bausachen

TOP 2.1 Änderungsgesuch/Korrekturplanung Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage Flst. 392/2, Riedbachstraße

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan „Riedbachstraße“, rechtskräftig seit dem 30.07.1992. Im Bebauungsplan sind allgemeine Wohngebiete (WA), Mischgebiete (MI) und eingeschränkte Gewerbegebiete (GEE) ausgewiesen.

Generell sind die geneigten Dächer mit Ziegeldeckung in rotbraunen Farbtönen auszuführen. Bei Hausgruppen muss die Ziegelfarbe und Dachneigung einheitlich sein. Flachdächer sind – soweit überhaupt zulässig – mindestens zu 50 % extensiv zu begrünen.

Die Außenwandflächen sind überwiegend als Putzfläche, weiß oder leicht farbig getönt, auszuführen. Balkone müssen sich der Umgebung anpassen. Großflächige Fassaden sind im MI zu gliedern.

Als Einfriedungen sind im MI u. a. Holzzäune bis max. 1,00 m zulässig.

Befestigte Flächen mit Ausnahme des Hauseinganges sind mit wasserdurchlässigen Materialien auszuführen.

Je Baugrundstück ist mindestens ein hochwüchsiger und großkroniger heimischer Laubbaum zu pflanzen und dauernd zu unterhalten. Außerdem sind an den im Plan festgesetzten Standorten Laubbäume zu pflanzen. Den Bauvorhaben ist ein Grüngestaltungsplan beizulegen, der Bestandteil der Baugenehmigung wird.

Behälter für die Müllbeseitigung sind grundsätzlich in die Gebäude bzw. überdachten Stellplätze zu integrieren.

Das Baugrundstück ist als Mischgebiet ausgewiesen, in dem maximal zwei Vollgeschosse zugelassen sind. Die maximale Grundflächenzahl beträgt 0,3. Im Gebiet sind nur Einzelhäuser in offener Bauweise (§ 22 BauNVO: offen = mit seitlichem Grenzabstand) zulässig.

Als Dachform wird ein Satteldach mit 45°–50° mit einer Traufhöhe von maximal 6 m über Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) vorgeschrieben. Die EFH darf maximal 50 cm über der öffentlichen Fläche liegen.

Die Hauptfirstrichtung ist in Ost-West-Richtung und zwingend einzuhalten.

Die Anzahl der Stellplätze ist im Bebauungsplan nach Wohnungsgröße gestaffelt. Bei Wohnflächen über 40 m² sind 1,5 Stellplätze, bei über 70 m² sind zwei Stellplätze je Wohneinheit herzustellen. Damit wären 14 Stellplätze herzustellen. Die für das gesamte Gemeindegebiet gültige neuere Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2013 schreibt generell 1,5 Stellplätze pro Wohnung, hier also 12 Stellplätze, vor. Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

Dem Bauherrn wurde am 26.09.2018 mit der Verfahrensnummer G 2018-051 (Einvernehmen unter Tagesordnungspunkt 2.5 der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018) eine Baugenehmigung erteilt.

Im Verfahren werden nun Änderungswünsche abgehandelt. Unter anderem sind dies:

  • Nördliche Außenwand des Baukörpers zwischen Treppenhaus (TRH) und Riedbachstraße verschiebt sich um 1,25 m Richtung TRH (4,8 m² mehr Fläche im Baufenster) im EG und OG.
  • Der südwestliche Balkon im OG vergrößert sich: 0,21 cm tiefer + 0,51 m länger = +1,6 m², im Staffelgeschoss darüber (DG) wird die Terrasse 0,62 m tiefer = +1,83 m² (hinterer Baukörper, beides unüberbaubare Grundstücksflächen).
  • Auch im Staffelgeschoss verschiebt sich die nördliche Außenwand des Baukörpers zwischen Treppenhaus und Riedbachstraße um 1,25 m Richtung TRH, hier schmäler auf Breite des Staffelgeschosses (4,2 m² mehr Fläche im Baufenster).
  • Die hintere, nördliche Außenwand des Staffelgeschosses rutscht um eine Außenwandstärke weiter nördlich, wodurch das Staffelgeschoss nördlich 0,5 m abgerückt ist anstatt der genehmigten 0,87 m (+4,42 m²) – dafür entfällt die nordwestliche Gebäudeecke des Staffelgeschosses (-3,6 m²).
  • Die südwestliche Außenwand des hinteren Staffelgeschosses verspringt nicht, sondern wird abgeschrägt (Flächenzugewinn +1,85 m² unüberbaubare Grundstücksfläche).
  • Das Gebäude steht im Rohbau und wurde für den Änderungsantrag vermessen. Die Höhenlage der einzelnen Geschosse verschiebt sich – insgesamt ist die geplante Attika mit Höhe 200.70 m niedriger als die genehmigte von 200.85 m üNN (-15 cm).

Im Jahr 2020 sowie 2022 wurden der Gemeinde bereits ähnliche Änderungsplanungen vorgelegt (ohne förmlichen Antrag). Der Bauherrschaft wurde damals nach Absprache mit dem Gremium mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen zur damals vorgelegten Planung nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Die Gemeinde Pleidelsheim wurde von der Baurechtsbehörde Freiberg a. N. mit Schreiben vom 06.12.2023 zur Stellungnahme zu o. g. Bauvorhaben aufgefordert.

Die Baurechtsbehörde weist auf folgende Punkte hin:

Planungsrechtliche Prüfung:

  • Zusätzliche Überschreitung der GRZ I mit 5 m² = 77 m² anstatt 72 m² – 36 % anstatt 33,6 %.
  • Überschreitung der GRZ II mit 17 m², entspricht 3 % .
  • Überschreitung der Baugrenze mit der nordwestlichen Außenwandecke des Staffelgeschosses um 0,7 m/0,26 m² (DG, hinterer Baukörper).
  • Überschreitung der Baugrenze mit der südwestlichen Außenwand des Staffelgeschosses (DG, hinterer Baukörper) durch schräge Außenwandführung (+1,85 m²).
  • Überschreitung der Baugrenze mit der Vergrößerung des südwestlichen Balkons im OG um 0,21 m/0,51 m/1,6 m² (hinterer Baukörper).
  • Überschreitung der Baugrenze mit der Vergrößerung der südwestlichen Dachterrasse im DG um 0,62 m/1,83 m² (hinterer Baukörper).

Erste bauordnungsrechtliche Einschätzung:

Zum derzeitigen Stand keine Verstöße ersichtlich, Abstandsflächen sind eingehalten.

Verhandlungsverlauf

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 3 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Realsteuern

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

In der Sitzung vom 07.12.2023 wurde vorgeschlagen, die Hebesätze der Grundsteuer B zum 01.01.2024 um 20 Prozentpunkte auf 430 v. H. zu erhöhen. Die letzte Anpassung erfolgte zum Haushaltsjahr 2002, der Hebesatz blieb somit seit 22 Jahren unverändert. Die Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer sollen weiterhin unverändert bleiben.

Da der Tagesordnungspunkt in der vergangenen Sitzung ohne Beschlussfassung abgesetzt wurde, wird der Sachverhalt dem Gremium nun erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Verhandlungsverlauf

Zu Beginn erläutert BM Trettner die Hebesätze der Nachbarkommunen sowohl für die Grund- als auch für die Gewerbesteuer.

Er nimmt im Wesentlichen Bezug auf seine Ausführungen in der Sitzung am 7. Dezember 2023.

Die Verwaltung ist sich bewusst, dass mit der Veränderung von Hebesätzen grundsätzlich zurückhaltend umzugehen ist. Er verweist aber darauf, dass die Aufgaben und Anforderungen an die Verwaltung stetig wachsen und auch zu Mehrkosten führen. Da neue Aufgaben durch Bund und Land geschaffen werden, die von den Kommunen erbracht werden müssen ohne eine entsprechende finanzielle ausreichende Förderung.

Er erläutert den Vorschlag der Verwaltung auf Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 410 Punkten auf 430 v. H. Er erläutert die Erhöhung an konkreten Berechnungen: Für ein Reihenhaus bedeutet die Erhöhung eine Steigerung um ca. 15 €, von 320 € auf 335 €. Für ein Einfamilienhaus bedeutet die Erhöhung eine Steigerung um 30 €, von 620 € auf 650 €. Und für eine Neubauwohnung in einem Mehrfamilienhaus bedeutet die Erhöhung eine Steigerung um 16 €, von 318 € auf 334 €.

Von einer Erhöhung der Gewerbesteuer sieht die Verwaltung aktuell ab, da die Gewerbetreibenden ebenso Grundsteuer zu entrichten haben und i. d. R. über große Grundstücksflächen verfügen und so schon durch die mögliche Erhöhung durch die Grundsteuer deutlich betroffen sind.

Eine andere Möglichkeit wäre, Kürzungen und Einsparungen vorzunehmen, die aber Auswirkungen auf das Leistungsangebot der Bürgerinnen und Bürger haben würden. Die Höhe der Erhöhung der Grundsteuer wird seitens der Verwaltung als vertretbar angesehen, da der Hebesatz 20 Jahre unverändert geblieben ist.

Die Erhöhung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt sieht er im Blick auf die Grundsteuerreform im Jahr 2025 kritisch, da dies keine transparente Erhöhung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen würde.

Sollte die Erhöhung der Grundsteuer am heutigen Abend nicht beschlossen werden, erhöht sich das Defizit im Haushalt 2024 von 500.000 € auf 600.000 €.

GR Breuer erinnert daran, dass er sich in der Sitzung am 7. Dezember 2023 zunächst gegen die Erhöhung ausgesprochen hat. Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema hat er seine Meinung nun geändert. Er spricht sich für die Erhöhung der Grundsteuer und gegen eine Erhöhung der Gewerbesteuer aus. Aus seiner Sicht ist es transparenter, zum jetzigen Zeitpunkt die Grundsteuer zu erhöhen und nicht im Jahr 2025 im Zuge der Grundsteuerreform.

GRin Staudenmaier macht darauf aufmerksam, dass im vorliegenden Haushaltsplan 2024 keine Erhöhung der Grundsteuer vorgesehen ist. Die Verwaltung hat aufgrund des Meinungsbildes aus der Sitzung am 7. Dezember 2023 den Haushaltsplanentwurf angepasst.

Sie spricht sich nach wie vor davor aus, dass Grund- und Gewerbesteuer zum gleichen Zeitpunkt zu erhöhen sind. Eine einseitige Erhöhung lehnt sie ab.

Die Argumentation, dass die Gewerbesteuerzahlenden von enormen Mehrkosten betroffen sind, kann sie nicht akzeptieren, da auch die Bürgerinnen und Bürger von der aktuellen wirtschaftlichen Situation und der Inflation stark betroffen sind.

Zum anderen werden die Aufgaben, die in der Zuständigkeit der Gemeinde liegen, stetig mehr und auch die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger nehmen deutlich zu.

Unabhängig von einer etwaigen Erhöhung der Grund- bzw. Gewerbesteuer appelliert sie sowohl an die Verwaltung als auch den Gemeinderat, zukünftig sämtliche Projekte genauestens auf ihren Umfang und ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und in Frage zu stellen.

GR Reuther votiert gegen eine Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt. Im Zuge der Grundsteuerreform im Jahr 2025 wird es ohnehin notwendig sein, über die Anpassung der Hebesätze zu beraten.

GR Vogel teilt diese Auffassung. Ebenso GRin També.

Auch GR Rohr spricht sich gegen die Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt aus.

In aller Deutlichkeit spricht sich BM Trettner gegen eine Erhöhung im Jahr 2025 aus. Er erläutert, dass der Hebesatz aus dem Grund neu festzusetzen sein wird, da der Messbetrag, die Bemessungsgrundlage, des Finanzamtes ein anderer bzw. eine andere sein wird. Für die Kommunen und Städte bedeutet die Grundsteuerreform keinesfalls Mehreinnahmen. Lediglich für die Bürgerinnen und Bürger ist mit dieser Grundsteuerreform u. U. eine Erhöhung verbunden. Sollte der Gemeinderat doch dem Vorschlag der Verwaltung folgen, ist das Ergebnis im Jahr 2025 für die Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt sichtbar und kalkulierbar. Frühestens im September 2024 werden genauere Informationen seitens der Finanzämter vorliegen. Ziel der Grundsteuerreform ist das Grundvermögen eines jeden Einzelnen zu besteuern. Dies wird zu extremen Verschiebungen führen. Die Einnahmen für die Kommunen bleiben jedoch die gleichen aufgrund der Bemessungsgrundlage.

GRin Staudenmaier stellt folgenden weitergehenden Antrag:

  • Für die Grundsteuer B soll der Hebesatz auf 430 v.H. festgesetzt werden.
  • Für die Gewerbesteuer wird der Hebesatz festgesetzt auf 390 v.H.

5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, keine Enthaltung.

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss

Der Satzung über die Erhebung der Realsteuern vom 13.12.2001, (1. Änderung vom 13.06.2002) wird wie folgt geändert:

Satzung über die Erhebung von Realsteuern in der Gemeinde Pleidelsheim

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S 698) und § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 28.05.1996 (GBl. S. 481) in Verbindung mit den §§ 1 und 25 Grundsteuergesetz in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 19.05.1999 (BGBl. I S. 965) sowie §§ 1 und 16 Gewerbesteuergesetz 1991 in der Fassung vom 21.03.1991 (BGBl. I S. 1010, ber. S. 1491) hat der Gemeinderat am Seite 2 von 2 13.12.2001 folgende Satzung über die Erhebung von Realsteuern in der Gemeinde Pleidelsheim beschlossen:

(1. Änderung vom 13.06.2002; 2. Änderung vom 25.01.2024)

§ 1

(1) Die Gemeinde Pleidelsheim erhebt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

(2) Für die Grundsteuer werden die Hebesätze festgesetzt:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 375 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 430 v.H. der Steuermessbeträge.

(3) Für die Gewerbesteuer wird der Hebesatz festgesetzt auf 380 v.H. der Steuermessbeträge.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft

7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Damit ist der Antrag abgelehnt.

TOP 4 Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Pleidelsheim mit Finanzplanung 2023-2027 und Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Beratung und Beschlussfassung -

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2024 mit Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027 und den Wirtschaftsplänen 2023 der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde in der Gemeinderatssitzung am 07. Dezember 2023 eingebracht.

Es wird auf die ausführlichen Vorberichte im Haushaltsplan 2024 verwiesen.

Im Vergleich zur vorgestellten Planung am 07.12.2023 wurde die geplante Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wieder zurückgenommen und mit dem seitherigen Hebesatz von 410 % gerechnet. Das geplante ordentliche Ergebnis hat sich durch die Beibehaltung des Hebesatzes von -515.900 € auf -615.900 € verschlechtert.

Verhandlungsverlauf

Frau Husar führt aus, dass der Haushaltsplan an das Meinungsbild aus der Sitzung am 7. Dezember 2023 angepasst wurde. Aufgrund des soeben gefassten Beschlusses im Rahmen des Tagesordnungspunktes 3 sind daher keine Änderungen vorzunehmen.

GRin Staudenmaier bezeichnet den Haushaltsplan als sehr umfangreich. Sie stellt einige Verständnisfragen, die von BM Trettner und Frau Husar beantwortet werden.

Zudem macht sie auf eine Unstimmigkeit im Bereich der Schulden auf Seite 242 aufmerksam.

Nach kurzer Durchsicht erläutert BM Trettner, dass die Diskrepanz auf einem Summerfehler beruht. Frau Husar sagt zu, die entsprechende Seite auszutauschen.

GR Reuther erkundigt sich, in welchem Haushaltsjahr die Einnahmen der Grundstücksveräußerungen im Gewerbegebiet XII eingehen. Im Haushaltsjahr 2023 waren 4,6 Mio. € veranschlagt, im Haushaltsjahr 2024 sind es 1,2 Mio. €.

BM Trettner antwortet, dass ein kleiner Teil der Anzahlungen bereits geleistet wurde. Nach Erschließung, voraussichtlich im April 2024, werden die jeweiligen Kaufpreise fällig. Die Einnahmen wurden im Haushaltsjahr 2023 veranschlagt und werden wie geschildert zum Großteil im Haushaltsjahr 2024 eingehen. In der Doppik wird dies durch einen entsprechenden Posten als Forderung in der Bilanz ausgewiesen.

GRin Staudenmaier bedankt sich ausdrücklich bei Frau Husar und allen Mitarbeitenden der Kämmerei, für die Aufstellung des Haushaltsplanes. Die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse sind umgesetzt, sodass es bei der Durchsicht zu keinen Überraschungen gekommen ist.

Sie kritisiert allerdings die Höhe und den Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung mit Blick auf die nachfolgenden Generationen. Daher bittet sie alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Verwaltung, diese Sichtweise mit einfließen zu lassen. Aufgrund der knapper werdenden Finanzmittel regt sie an, anstehende Projekte und Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen.

Auch GR Günther dankt Frau Husar für die Aufstellung des Haushaltsplanes; dies war sehr intensiv und arbeitsreich. Mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Gesamtlage auf der Welt in den vergangenen drei Jahren, kann die Gemeinde Pleidelsheim mit der vorliegenden Haushaltsplanung mehr als zufrieden sein. Dies ist u. a. auch der guten Haushaltswirtschaft in den vergangenen Jahren zu verdanken.

BM Trettner teilt diese Aussage und erinnert daran, dass die letzten zehn Jahre geprägt von sehr guten Steuereinnahmen gewesen sind. Es ist die Aufgabe des Gemeinderates und der Verwaltung sorgsam mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern umzugehen.

Beschluss

  1. Die Haushaltssatzung 2024 wird wie auf Seite 4 und 5 in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt beschlossen.
  2. Die Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027 wird wie im Haushaltsplan dargestellt beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt den Haushaltsplan 2024 der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
  4. Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wird wie auf S. 273 in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt beschlossen.
  5. Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird wie auf S. 289 in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt beschlossen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt die Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 5 Sportstättenförderung 2024 - Antrag des Tennisclubs Pleidelsheim e. V.

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Pleidelsheim können Vereine für Investitionen in ihre eigene Infrastruktur Zuschüsse der Gemeinde Pleidelsheim erhalten. Ob und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden, entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.

Der Tennisclub Pleidelsheim e. V. hat im Dezember einen Antrag auf Bezuschussung eines Ganzjahresplatzes gestellt. In dem Antrag geht es um den Bau von zwei Ganzjahresplätzen, welche die beiden Sandplätze 5 und 6 ersetzen sollen. Dadurch würde es dem Tennisverein ermöglicht, das ganze Jahr über zu trainieren. Dies ist derzeit nicht möglich, da dem Tennisclub bis auf wenige Kindertrainingsstunden keine Hallenzeiten in der Sporthalle zur Verfügung stehen.

Des Weiteren würde für die Platzpflege durch die Umstellung auf einen Ganzjahresplatz deutlich weniger Wasser benötigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 130.000 €. Der Württembergische Landessportbund stellt eine Förderung in Höhe von 27.000 € als Zuschuss in Aussicht. Eigenmittel des Vereins könnten in Höhe von ca. 25.000 € aufgebracht werden. Der Tennisclub Pleidelsheim hat derzeit rund 310 Mitglieder und erhofft sich durch das zusätzliche Angebot mehr Attraktivität.

Folgende Vereine haben in den letzten Jahren Zuschüsse der Gemeinde erhalten:

In den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat folgende Projekte der Vereine unterstützt:

  • Bau des Bootshauses des Wassersportvereins (2007) Gesamtkosten: 70.000 DM Zuschuss: 7.000 DM, 10 % Zusätzliche Übernahme einer Ausfallbürgschaft ggü. der Bank, 56.000 DM
  • Bau einer Zaunanlage beim TC Pleidelsheim (2008) Gesamtkosten: 17.000 €, Zuschuss: 1.700 €, 10 %
  • Bau der Schießbahn der Sportschützen (2008/09), Gesamtkosten: 179.000 €, Zuschuss: 17.900 €, 10 %
  • Sanierung Heizungsanlage und Umkleidekabinen GSV Pleidelsheim (2010), Gesamtkosten: 24.000 €, Zuschuss: 12.000 €, 50 %
  • Rückzahlung eines Darlehens für den TC Pleidelsheim (2012) Gesamtkosten: 15.000 €, Zuschuss: 15.000 €, 100 %
  • Neues Fahrzeug RKV Pleidelsheim (2014), Gesamtkosten: 7.000 €, Zuschuss: 3.000 €, 43 %
  • Neuer Traktor zur Gewässerpflege Sportfischer (2015), Gesamtkosten: 8.000 €, Zuschuss: 6.000 €, 75 %
  • Umbau der Sanitären Anlagen GSV Pleidelsheim (2017), Gesamtkosten: 46.000 €, Zuschuss: 23.000 €, 50 %
  • Sanierung Vereinsheim, Bau eines Padelplatzes TC Pleidelsheim (2018), Gesamtkosten 150.000 €, Zuschuss 37.500 €, 25 %
  • Neubau Beachvolleyballfeld auf dem Sportplatz der GSV Volleyballabteilung
  • Gesamtkosten 129.075 €, Zuschuss 25.000 €, 20 %

Auf Grund der bisherigen Praxis und der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde wäre ein Zuschuss in Höhe von 20 % - somit 25.000 €.

Des Weiteren müsste die Gemeinde den WLSB Zuschuss vorfinanzieren, da dieser meist drei Jahre zeitversetzt erst ausbezahlt wird. Für das Jahr 2024 sind keine Haushaltsmittel eingestellt. Es würde sich somit um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln, die aber auf Grund der Höhe den Haushalt 2024 nicht wesentlich belastet.

Verhandlungsverlauf

GR Keller hält fest, dass aktuell 55 000 € zur Finanzierung der Maßnahme fehlen.

BM Trettner antwortet, dass laut den Vereinsverantwortlichen die Bank bereit ist, diese Maßnahme zu finanzieren. Die Finanzierungslücke soll durch Einnahmen und Mitgliederbeiträge geschlossen werden.

GRin Staudenmaier erkundigt sich nach den Materialien, die bei der Sanierung eingesetzt werden.

Herr Bieselin, Mitglied des Tennisclub Pleidelsheim e. V., ist in der Sitzung anwesend und erläutert, dass es sich keinesfalls um Kunststoff handelt. Die Verantwortlichen haben sich sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und andere Tennisplätze besichtigt.

Der Tennisplatzaufbau besteht aus einer Ziegelmehr-Deckschicht. Darunter befindet sich Ziegelsplit und eine weitere Schicht aus Sand. Bei Regen oder künstlicher Bewässerung wird das anfallende Wasser gespeichert.

Beschluss

  1. Der Tennisclub Pleidelsheim e. V. erhält für den Bau eines Ganzjahresplatzes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25.000 €.
  2. Die Gemeinde Pleidelsheim finanziert den Zuschuss des Württembergischen Landessportbundes i. H. v. 25 000 € vor.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 6

Neufassung der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung

(Bekanntmachungssatzung)

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Pleidelsheim ist aus dem Jahr 1982. In den letzten 40 Jahren hat sich die Art der Informationsgewinnung grundsätzlich gewandelt. Eine Anpassung der Satzung scheint deshalb notwendig.

In der aktuellen Form ist die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vorgesehen. Ein großer Teil der Bevölkerung bezieht nunmehr seine Informationen aus dem Internet. Der Sinn hinter öffentlichen Bekanntmachungen, eine möglichst große Personenzahl zu erreichen, scheint deshalb dort besser gewahrt. Um die Teilhabe und Information von Personen ohne Internet zu sichern, schreibt das Gesetz vor, eine kostenlose Einsichtnahme am Rathaus sowie die kostenpflichtige Erstellung und Zusendung von Ausdrucken vorzusehen.

Im Zuge der Informationspflicht der Einwohner findet die öffentliche Bekanntgabe im Internet bereits jetzt als zusätzliche Veröffentlichung statt. Die Bereitstellung im Internet ist bei umfangreichen Bekanntmachungen und Plänen einfacher als in Print-Medien. Als weiteren Vorteil sind öffentliche Bekanntmachungen im Internet nicht auf den wöchentlichen Rhythmus im Amtsblatt angewiesen und bedürfen keiner Anpassung an den Redaktionsschluss. Die Arbeitsschritte werden dadurch vereinfacht und auf kurzfristige Änderungen kann flexibler reagiert werden.

In Fällen, in denen eine rechtzeitige Bekanntmachung im Internet nicht möglich ist, sieht § 1 V DVO GemO eine Notbekanntmachung in anderen geeigneten Medien, zum Beispiel einen Aushang oder im Mitteilungsblatt weiterhin vor.

Die zusätzliche regelmäßige Veröffentlichung der Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt ist weiterhin möglich.

Verhandlungsverlauf

GRin Staudenmaier hält es nach wie vor für dringend geboten, dass Veröffentlichungen bzw. Bekanntmachungen z. B. zu Bebauungsplänen nach wie vor im Amtsblatt abgedruckt werden.

GR Breuer äußert die Sorge, dass u. U. die Auflage des Amtsblattes zurückgehen könnte und neue Herausforderung bzgl. des Drucks von Seiten des Nussbaum Verlages ins Haus stehen könnten.

BM Trettner betont, dass das Amtsblatt bzw. Mitteilungsblatt nach wie vor das zentrale Organ der Gemeinde Pleidelsheim zur Veröffentlichung sein wird, auch wenn die Veröffentlichung im Internet an erster Stelle steht. Der Verwaltung ist durchaus bewusst, welch hohen Stellenwert das Amtsblatt für die Bürgerinnen und Bürger hat. Dieser Stellenwert kommt von den Vereinsnachrichten und den kirchlichen Nachrichten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die folgende Neufassung der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung:

Satzung über die öffentliche Bekanntmachung

(Bekanntmachungssatzung)

Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim am 25.01.2024 die folgende Satzung über die öffentliche Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) beschlossen:

§ 1 Form der Bekanntmachung

1. Öffentliche Bekanntmachungen werden durch Einstellung auf der Website der Gemeinde Pleidelsheim www.pleidelsheim.de und entsprechende Verlinkungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt das Bereitstellungsdatum im Internet.

2. Die öffentlichen Bekanntmachungen können zu den regulären Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Pleidelsheim – Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim – eingesehen werden. Ausdrucke können gegen Kostenerstattung ebenda oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch angefordert werden.

§ 2 Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 08.03.1982 außer Kraft.

Der Beschluss ergeht einstimmig.



TOP 7 Abschluss eines Carsharing-Vertrages mit dem Anbieter Deer

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Wie dem Gemeinderat bereits im Sommer 2023 berichtet, hat die Verwaltung mit der Firma Deer GmbH aus Calw über den Abschluss eines Carsharing-Vertrages verhandelt. Ziel ist es, auch in Pleidelsheim ein Carsharing-Angebot aufzubauen.

Die Firma Deer GmbH ist bereits in den Kommunen Besigheim, Murr, Steinheim (3 Standorte), Sachsenheim, Löchgau und Schwieberdingen aktiv. Deer ist einer der größten Carsharing-Anbieter Baden-Württembergs.

Die Einrichtung von Carsharing-Systemen bietet verschiedene Vorteile und kann dazu beitragen, die Herausforderungen im Bereich der Mobilität anzugehen:

  • Carsharing ermöglicht eine effizientere Nutzung von Fahrzeugen, da mehrere Nutzer sich ein Auto teilen können. Dadurch können Ressourcen besser genutzt und der Bedarf an Fahrzeugen insgesamt reduziert werden.
  • Weniger Fahrzeuge auf der Straße bedeuten oft auch eine Verringerung der Umweltauswirkungen, einschließlich Luftverschmutzung und CO2-Emissionen.
  • Durch Carsharing kann der Bedarf an Parkplätzen reduziert werden, da weniger Fahrzeuge dauerhaft abgestellt werden müssen.
  • Carsharing passt gut in die Konzepte nachhaltiger Mobilität, indem es die Abhängigkeit von individuellem Autobesitz verringert und umweltfreundliche Verkehrsalternativen fördert.

Mit diesem weiteren Angebot könnte neben dem Elektroroller Lub-e, der von der Süwag angeboten wird, ein weiteres Angebot im Bereich der E-Mobilität für die Pleidelsheimer*innen angeboten werden.

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf rund 36.000 € für die Installation einer neuen Elektroladestation. Bei der Ladestation handelt es sich um eine DC (Gleichstrom) 50 KW Wallbox. Diese würde neben der von der Süwag betriebenen Ladestation auf dem Rathausparkplatz in der Ludwig-Hofer-Straße platziert werden. Hierzu müssten weitere zwei Parkplätze für die Elektromobilität freigehalten werden.

Die bisherige am Standort befindliche Wallbox ist eine AC (Wechselstrom) 22 KW Ladesäule.

Die jährlichen Kosten für die notwendige Wartung der Wallbox belaufen sich auf ca. 1.000 € und müssen von der Gemeinde getragen werden.

Verhandlungsverlauf

Den Vorschlag der Wiegehalle als Standort hält GRin Bender für derzeit problematisch, da aktuell aufgrund der Sperrung der Tiefgarage keinesfalls ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

GRin Staudenmaier teilt diese Auffassung. Aus ihrer Sicht gibt es rund um das Rathaus ausreichend Parkmöglichkeiten.

BM Trettner ruft in Erinnerung, dass eseine Elektroladestation von 50 KW sein muss. Diese würde neben der von der Süwag betriebenen Ladestation auf dem Rathausparkplatz in der Ludwig-Hofer-Straße platziert werden. Hierzu müssten lediglich zwei Parkplätze für die Elektromobilität freigehalten werden. Er geht in einem nächsten Schritt das Ladeverhalten ein. In Einfamilien- oder Doppelhäusern stehen oft Wallboxen zur Verfügung. Jedoch in Wohngebieten von Mehrfamilienhäusern weniger. Für diese Personenkreise sollte eine Alternative angeboten werden. Die für die Gemeinde entstehenden Kosten sieht er daher als vertretbar an.

GRin Düding spricht sich für den Standort Wiegehalle als Verkehrsknotenpunkt aus. Auch wenn die Wege innerhalb Pleidelsheim kurz sind, müssen die Erreichbarkeit und Zentralität als Standort gegeben sein.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Firma Deer GmbH aus Calw die notwendigen Verträge zum Aufbau eines Carsharing-Angebots für Pleidelsheim abzuschließen.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bei der Wiegehalle eine Ladestation mit 50 KW installiert werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kommt der Rathausparkplatz zum Zug.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 8 Bewegungspark Großbottwarer Weg

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Beschluss des Gemeinderates vom vergangenen Jahr ist, auf dem Grundstück Flst. 307, 308 und 309 den Neubau des Kindergartens „Neckarbande“ vorzusehen. Einen Baubeschluss gibt es hierfür bisher nicht. Vorbereitend ist nun der Spielplatz von der Kanalstr. in den Großbottwarer Weg (Bereich Jugendhaus) zu verlegen. Hierzu hat der Gemeinderat bereits einen Beschluss gefasst.

Um die Planungen nun voranzutreiben hat die Verwaltung die Landschaftsarchitektin Annette Striegel vom Planungsbüro 2+1 aus Bietigheim gebeten, einen ersten Planungsentwurf zu fertigen. Grundlage für die Planung waren auch die Vorschläge, die aus Jugendbeteiligung zum Bewegungspark gekommen sind.

Die jetzt vorliegende Konzeption sieht einen Bereich für Skater im nördlichen Teil der Flst. 706 vor. Im südlichen Teil des Grundstückes werden Spielgeräte für Kinder analog des Spielplatzes in der Kanalstr. (große Rutsche, Seilkletterturm) vorgesehen sowie ein kleiner „Ninja-Parcours“, der mit einer kleinen Stoppuhr ausgestattet ist, um den Anreiz der Kinder hier zu steigern. In diesem Bereich ist auch ein Kunststoffbelag angedacht, der zum einen die Möglichkeit bietet, auch mit einem Rollstuhl auf das Trampolin zu kommen (Barrierefreiheit) und zum anderen für die Verkehrssicherheit beim Ninja-Parcours sorgen soll.

In dem anderen Bereich, wo Spielgeräte aufgestellt sind, wird mit Holzhackschnitzeln gearbeitet.

Der Spielplatz wird komplett eingezäunt werden, um auch der Verkehrssicherheit gegenüber den Feldwegen gerecht zu werden. Ansonsten hat die Planerin sehr viel Wert auf eine „grüne“ Einbindung des Spielplatzes in die Landschaft vorgebracht.

Der Spielplatz hat eine Gesamtfläche von grob 2.000 qm. Die Kostenschätzung (Anlage 2) beläuft sich auf 452.000 €. Im Haushaltsplan sind 500.000 € vorgesehen.

Der Bereich des Skater-Platzes soll noch mit den möglichen Nutzern für die genaueren Details abgestimmt werden. Hierfür wird die Gemeinde noch eine Beteiligung durchführen.

Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage dieser Planung nun eine Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner führt aus, dass die Fördergelder des Bundes für den Bewegungspark i. H. v. 135 000 € in diesem Jahr abzurufen sind und ansonsten an den Bund zurückgehen.

Frau Striegel erläutert die Planung.

Ein Teil der Spielgeräte vom Spielplatz Kanalstraße kann abgebaut und wieder aufgebaut werden oder zumindest Teile der Spielgeräte.

Zudem sind weitere neue Spielgeräte geplant. Das Thema Barrierefreiheit und Teilhabe spielt aus ihrer Sicht eine wichtige Rolle und ist daher in die Planung mit eingeflossen.

Eine Einzäunung des gesamten Grundstückes sieht sie als sinnvoll an, auch aus Sicherheitsgründen.

Sie regt zudem an, zwei Flächen mit gebundenem Fallschutzbelag anzulegen. Alle vorgesehenen Bodenmaterialien sind nicht vollversiegelt.

Es sollen genügend Sitzmöglichkeiten auf der gesamten Fläche zur Verfügung stehen.

Insgesamt bietet der neue Bewegungspark für alle Altersgruppen unterschiedliche Angebote.

GR Reuther regt an, den durch den Spielplatz angelegten Weg so anzulegen, dass sich kein Ballungsraum, kein Brennpunkt am Eingang bilden kann. Zudem regt er an, die Parkplätze vor dem Jugendhaus anders anzuordnen, sodass das Gesamtbild mit dem Bewegungspark stimmt. Zu prüfen ist dabei, ob dies aufgrund der dort vorherrschenden Brücke möglich ist.

Abschließend stellt er die Frage, ob die vorgesehenen Spielgeräte auch alle verletzungssicher sind.

BM Trettner sagt zu, diesem Vorschlag nachzugehen.

Frau Striegel führt aus, dass die Spielgeräte vom TÜV regelmäßig gewartet werden und vor Inbetriebnahme eine Freigabe erfolgen muss.

GRin Staudenmaier regt an, lediglich eine Fläche mit gebundenem Fallschutzbelag vorzusehen und die weitere mit Holzhackschnitzel zu versehen, z. B. im Schaukelbereich. Zudem bittet sie darum, so wenig wie möglich Plastik und Kunststoff zu verbauen und so natürlich wie möglich zu bauen. Sie erinnert an die Erneuerung der Außenanlagen der Kindertagesstätte Sommerhalde, die ihrer Ansicht nach nicht geglückt sind. Auch sieht sie die Installation eines Trampolins kritisch und hält dieses nicht für zwingend notwendig.

GR Günther begrüßt, dass alle Altersgruppen bei der Planung in den Blick genommen wurden und für diese Spielgeräte zur Verfügung stehen. Ebenso freut er sich, dass das Thema Jugendbeteiligung erneut aufgegriffen wird. Er begrüßt die Installation eines Trampolins, da dies die Muskeln und die Körperspannung der Kinder stärkt.

GRin Düding regt an, die Ansiedlung der Fahrradstellplätze zu überdenken. Alle Varianten werden Vor- und Nachteile haben. Die Fahrräder sollten jedoch außerhalb des Spielplatzes und nicht innerhalb abgestellt werden können.

Er dankt für die Anregungen und sagt zu, diese in die weitere Planung mit einfließen zu lassen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Planung vom 20.12.2023 der Landschaftsarchitektin Annette Striegel die Baumaßnahme auszuschreiben und zu vergeben.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 9 Bürgersaal - Austausch der Beleuchtung

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Der Bürgersaal samt Bürgerstuben wurde 1987 errichtet und ist somit 37 Jahre alt. Der Bürgersaal ist im Eigentum der Gemeinde und wird auch von dieser verwaltet. Neben der Nutzung durch das Restaurant wird der Saal auch vom Tanzclub Neckartal oder hin und wieder für kulturelle Veranstaltungen genutzt.

Die Beleuchtung des Bürgersaals stammt noch aus 1987. Zwischenzeitlich gibt es für die dort befindliche Beleuchtungsanlage keine Ersatzteile mehr. Bisher konnte auf Grund von Altbeständen die Beleuchtung immer wieder instandgesetzt werden.

Auf Grund der nun aber fehlenden Ersatzteile und der Tatsache, dass die Beleuchtung einen relativ hohen Energieverbrauch hat, hat die Verwaltung ein Ingenieurbüro gebeten, ein neues Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Bei diesem sollen im Wesentlichen die alten Leuchten durch neue ersetzt werden. Es werden weiterhin Pendelleuchten zum Einsatz kommen. Um die Balkenkonstruktion auch weiterhin in „Szene“ zu setzen, sind auf den oberen Balken noch LED-Bänder vorgesehen. Diese können separat zu den Pendelleuchten geschaltet werden. Die Pendelleuchten sind dimmbar.

Auch für das Treppenhaus ist eine neue Beleuchtung angedacht, da insbesondere das Treppenhaus unzureichend ausgeleuchtet ist.

Die Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf grob 55 T€ zuzüglich Ingenieurhonorar.

Die Verwaltung schlägt vor, die Beleuchtung auszuschreiben und die Arbeiten zu vergeben.

Verhandlungsverlauf

GR Reuther spricht sich für austauschbare LED-Leuchtmittel aus. Er bittet zu prüfen, ob zumindest im Bereich der Toiletten nur die Leuchtmittel getauscht werden können.

BM Trettner sagt zu, dies zu prüfen.

GR Keller bestätigt, dass die Lampen nicht ausgetauscht werden können, jedoch grundsätzlich eine längere Lebensdauer haben. Er bittet um nähere Ausführungen, weshalb hierfür Ingenieurleistungen anfallen.

BM Trettner berichtet, dass es einer kleinen Ausschreibung bedarf sowie eines Leistungsverzeichnisses. Zudem braucht die Verwaltung Beratung in dieser Frage, auch was das Vergleichen der eingehenden Angebote angeht.

GRin Staudenmaier sieht den Umgang mit Ressourcen äußerst kritisch sowie den Trend zum Wegwerfprodukt. Sie möchte diesem Wegwerftrend nicht folgen. Wenn die Verwaltung ein Ingenieurbüro beauftragt und einen Fachmann zu Rate zieht, sollte dieser damit beauftragt werden, Alternativen vorzulegen, die eben nicht diesem Trend entsprechen.

GR Feiss spricht sich im Blick auf den Bürgersaal selbst dafür aus, die LED Strip nicht anzubringen.

GRin Staudenmaier stellt folgenden weitergehenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, das Ingenieurbüro zu bitten, alternative Vorschläge vorzulegen, sodass Leuchtmittel ausgetauscht werden können.

6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

GR Feiss stellt folgenden weitergehenden Antrag:

Innenbeleuchtung – Hauptbeleuchtung Saal: Auf die Anbringung von LED Stripes als indirekte Beleuchtung wird verzichtet.

8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, keine Enthaltung.

Damit ist der Antrag angenommen.

GR Günther stellt folgenden weitergehenden Antrag:

Innenbeleuchtung – Wandbeleuchtung Foyer:

Auf die Anbringung von runden Wandleuchten wird verzichtet. Es sollen LED-Langfeldleuchten angebracht werden.

12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Arbeiten für den Austausch der Beleuchtung in den Toiletten, der Küche, Ausgabe Saal, dem Foyer Garderobe sowie die Hauptbeleuchtung im Saal (LED Pendelleuchte Up and Down) zu beauftragen.

14 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

keine Enthaltungen

TOP 10 Statistischer Jahresbericht 2023

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Der Statistische Jahresbericht ist veröffentlicht unter pleidelsheim.ris-portal.de

Verhandlungsverlauf

-

Beschluss

Es ergeht Kenntnisnahme.

TOP 11 Jahresbericht 2023 der Sozialstiftung Pleidelsheim

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Das Stiftungsvermögen der Pleidelsheimer Sozialstiftung hat sich im Laufe des Jahres 2023 wie folgt entwickelt:

Stiftungskapital – Stand 01.01.2023 378.341,19 € (VJ 361.033,49 €)

Zzgl. Spenden 16.553,29 € (VJ 17.307,70€) Stiftungskapital – Stand 31.12.2023 394.894,48 €

An Erträgen aus dem Stiftungsvermögen stehen für 2024 insgesamt 37.890,06 € zur Verfügung. Über deren Verteilung hat der Stiftungsrat der Sozialstiftung in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 beschlossen.

Im Jahr 2024 werden folgende Leistungen ausgezahlt:

• Unterstützung von Behinderteneinrichtungen 250,00 €

• Förderung der Seniorenarbeit in den Seniorenhäusern, Johannesstift und Seniorentreff 2.400,00 €

• Unterstützung Kinder und Jugendliche 4.800,00 €

• Unterstützung von Menschen in Notlagen 4.200,00 €

• Unterstützung anderer sozialer Einrichtungen 1.200,00 €

Das Stiftungsvermögen ist aktuell wie folgt angelegt:

• Darlehen KAWAG AG ausgelaufen zum 31.12.2023 100.000,00 €

• Inneres Darlehen an Gemeinde Zinssatz 5,50 % 180.000,00 €

• Inneres Darlehen an Gemeinde ausgelaufen zum 31.12.2023 15.000,00 €

• Inneres Darlehen an Gemeinde ausgelaufen zum 31.12.2023 28.000,00 €

• Sparbuch Zinssatz 0,01 % 60.682,85 €

• Spendenkonto 11.211,63 €

Summe 394.894,48 €

Die zum 31.12.2023 ausgelaufenen Darlehen (Summe 143.000 €) sollen, aufgestockt durch weitere Rücklagen, kurzfristig durch ein neues Inneres Darlehen an die Gemeinde Pleidelsheim zu einem Zinssatz von 3,00 % angelegt werden.

Der Stiftungsrat besteht aktuell aus dem Bürgermeister, der Fachbediensteten der Gemeinde Pleidelsheim, drei Gemeinderäten, den Pfarrern der evangelischen und katholischen Kirche sowie einem vom Gemeinderat gewählten Vertreter der örtlichen Organisationen.

Stiftungsratsvorsitzender ist Kraft Amtes der Bürgermeister der Gemeinde Pleidelsheim, Stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender ist seit Februar 2021 Herr Pfarrer Jens-Uwe Schwab. Vertreter der örtlichen Organisationen ist seit 01. Februar 2014 Herr Lothar Muchenberger.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner informiert, dass auf Grund des turnusmäßigen Wechsels nun Herr Pfarrer Jonathan Höfig diese Aufgabe übernehmen wird.

Beschluss

Es ergeht Kenntnisnahme.

TOP 12 Inneres Darlehen von der Sozialstiftung Pleidelsheim

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Nachdem zum 31.12.2023 zwei Innere Darlehen der Sozialstiftung an die Gemeinde Pleidelsheim über insgesamt 43.000 € sowie das KAWAG-Darlehen der Sozialstiftung über 100.000 € ausgelaufen sind, wird der Stiftungsrat der Sozialstiftung in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 darüber beraten und ggf. beschließen, der Gemeinde Pleidelsheim ein Inneres Darlehen in Höhe von 200.000 € zu einem festen Zinssatz von 3,0 % zu gewähren.

Da die Kreditermächtigung aus 2023 über 2 Mio. € nicht voll ausgeschöpft wurde, kann die Gemeinde das Darlehen über die verbleibende Kreditermächtigung aus 2023 annehmen.

Dem Stiftungsrat wurde das Innere Darlehen zu folgenden Konditionen vorgeschlagen:

  1. Die Darlehenshöhe beträgt 200.000 € und wird zum 01.02.2024 an die Gemeinde Pleidelsheim ausgezahlt.
  2. Das Darlehen ist tilgungsfrei.
  3. Das Darlehen wird vom Auszahlungstag, also dem 01.02.2024 an mit 3,0 % jährlich verzinst. Die Zinsen werden in einem Betrag zum Jahresende entrichtet. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit fest.
  4. Die Laufzeit des Darlehens endet am 31.12.2029 ohne besonderes Kündigungsverlangen.

Der Darlehensgeber, also die Sozialstiftung Pleidelsheim, ist während dieser Laufzeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende zur Kündigung berechtigt.

Somit ist gewährleistet, dass die Sozialstiftung jederzeit wieder auf ihr Kapital zugreifen kann. Der vorgeschlagene Zinssatz liegt leicht oberhalb der aktuellen Konditionen, die die Sozialstiftung bei einer der Hausbanken für eine Festgeldanlage erhalten würde. Gleichzeitig liegt der Zinssatz etwas unter den aktuell üblichen Kreditzinsen, die Gemeinde Pleidelsheim am Kreditmarkt bezahlen müsste.

Das Innere Darlehen wäre somit für beide Seiten vorteilhaft.

Verhandlungsverlauf

-

Beschluss

Die Gemeinde Pleidelsheim erhält von der Sozialstiftung Pleidelsheim ein Inneres Darlehen in Höhe von 200.000 € zu den im Sachvortrag genannten Konditionen.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 13 Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen und die

Regionalwahl am 09.06.2024

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 werden die Kommunalwahlen (Gemeinderatswahl und Kreistagswahl) sowie die Regional- und die Europawahl stattfinden.

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen (Wahl der Gemeinderäte und in Gemeinden mit Teilorten zusätzlich die Wahl der Ortschaftsräte) und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte sowie der Regionalwahl leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Die Besetzung des Gemeindewahlausschusses ist in § 11 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) vorgegeben:

(2) Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern.

Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.

Bürgermeister Ralf Trettner wird Wahlbewerber für die Kreistagswahl sein, daher greift die Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 KomWG.

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind ehrenamtlich tätig. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan (Kreiswahlausschuss, Gemeindewahlausschuss, Wahlvorstand) Mitglied sein. Wahlbewerber und Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden (§ 15 Abs.1 KomWG).

Der Gemeindewahlausschuss kann gleichzeitig die Aufgaben eines Wahlvorstandes wahrnehmen (§ 14 Abs. 2 KomWG), jedoch muss er dafür geschlossen diesem Wahlbezirk zugeteilt werden. Vorgesehen ist, dass die Aufgaben des Briefwahlvorstandes vom Gemeindewahlausschuss mit wahrgenommen werden.

Zu den Sitzungen des Wahlausschusses müssen ein Vorstand und mindestens die Hälfte der Beisitzenden (oder Stellvertreter), hier also die Minimalzahl von zwei Beisitzenden, anwesend sein. Die Verwaltung schlägt folgende Besetzung vor:

Vorsitz:

Pia Marquardt

Stellvertretung Vorsitz:

Kristin Beck

Beisitzende bzw. stellvertretende Beisitzende:

Christine Bender

Tanja Bez

Sophie Husar

Susanne Jürgens

Verhandlungsverlauf

BM Trettner merkt an, dass für die Durchführung der Europawahl keine Bildung eines Gemeindewahlausschusses erforderlich ist.

Beschluss:

Es werden folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss gewählt:

Vorsitz:

Pia Marquardt

Stellvertretung Vorsitz:

Kristin Beck

Beisitzende bzw. stellvertretende Beisitzende:

Christine Bender

Tanja Bez

Sophie Husar

Susanne Jürgens

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 14 Spenden

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

Frau Husar informiert über folgende Spenden:

  • * spendete am 30. Oktober 2023 200 € für die Friedensschule, Frederiktag
  • * spendete am 31. Oktober 2023 1 000 € für den Pleidelsheimer Süwag Lauf 2024
  • * spendete am 15. November 2023 i. H. v. 25,45 € für das Kinderhaus Regenbogen
  • * spendete am 16. November 2023 11,00 € für die Kindertagesstätte Sommerhalde
  • * spendete am 7. Dezember 2023 700 € für die Freiwillige Feuerwehr
  • * spendete am 21. Dezember 2023 1 000 € für den Kindergarten St. Michael
  • * spendete am 29. Dezember 2023 50 € für die Freiwillige Feuerwehr
  • * spendete am 21. Dezember 2023 1 000 € für die Hospizgruppe
  • * spendete am 16. Januar 2024 15 € für die Sozialstation

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 15 Bekanntgaben

TOP 15.1 Neue Öffnungszeiten des Rathauses ab 1. Februar 2024

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

BM Trettner gibt die neuen Öffnungszeiten des Rathauses ab 1. Februar 2024 bekannt.

Neben den offenen Sprechzeiten im Bürgerbüro und im Standesamt am Dienstagvormittag und -nachmittag sowie am Donnerstagvormittag und -nachmittag werden ab 1. Februar 2024 zukünftig montags, mittwochs und freitags Termine notwendig. Für die Bürgerinnen und Bürger entfallen Wartezeiten und die Mitarbeitenden können sich auf die jeweiligen Termine vorbereiten. Zudem können die Termine online und flexibler als in den regulären Öffnungszeiten gebucht werden.

TOP 16 Verschiedenes

TOP 16.1 Anfrage GRin Bender: Fußgängersignalanlage Beihinger Straße

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

GRin Bender bittet um Auskunft, in wessen Zuständigkeit die Fußgängersignalanlage fällt. Sie erkundigt sich bzgl. der unangenehmen Helligkeit.

BM Trettner ist dies bekannt und entsprechende Gespräche werden bereits mit dem Landratsamt Ludwigsburg geführt, in dessen Zuständigkeit die Fußgängersignalanlagen fallen.

Herr Müller ergänzt, dass die Dunkelschaltung der Fußgängersignalanlagen sehr aufwendig ist nach Aussage des Landratsamtes. Es wird nun so sein, dass die Anlage ab 22 Uhr nur noch auf Bedarf reagiert.

TOP 16.2 Anfrage GR Reuther: Spurweg Bauhof, Feldweg Flst. 468

stimmberechtigt 15 Mitglieder

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

GR Reuther bittet um Auskunft, wie mit dem Spurweg entlang des Bauhofes weiter vorgegangen wird. Sein letzter Stand war, dass Gras eingesät werden soll.

Auch BM Trettner ist mit dem Zustand des Spurweges nicht zufrieden. Es war vorgesehen, dass der Feldweg Flst. 468 von Kreuzung Ludwig-Hofer-Straße, der die Zufahrt zum neuen Bauhofgebäude ist, auf seiner gesamten Länge bis vor zur Marbacher Straße als Spurweg ausgebaut wird und auch entlang des seitlichen Feldweges am Bauhofgebäude. Er sagt eine Klärung zu.

Hinweis: Weitere Informationen sowie Grafiken sind veröffentlicht unter pleidelsheim.ris-portal.de

Erscheinung
Pleidelsheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2024

Orte

Pleidelsheim

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Pleidelsheim
02.02.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto