
Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.
Ab Pflegegrad 2 bis 5 sind Beratungsbesuche halbjährlich vorgeschrieben.
Der Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch ist eine wertvolle Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Sie in Ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu unterstützen und Sie zu beraten.
Definition des Beratungsbesuchs:
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten (Geldleistung), müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft als Beratungsbesuch bezeichnet.
Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit des zu Pflegenden statt und wird von einem Mitarbeiter eines Ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Personen zu unterstützen.
Bei dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation allgemein eingeschätzt. Die beratende Person soll beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch Angehörige, Bekannte sichergestellt sind. Er kann Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassung für Barrierefreies Wohnen. Das Ergebnis des Gesprächs wird in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.
Auch wir, die AWO Pflege & Betreuung gGmbH, bieten Beratungsbesuche an.
Bei Interesse melden Sie sich gerne unter 07941/985297.