Bei der Gemeinderatssitzung am 24. September 2024
Im Rahmen des ersten Tagesordnungspunktes fand die Ehrung der Blutspender statt. Im Beisein des Vorstandsvorsitzenden des DRK-Ortsvereins Dettenhausen, Leo Meissner, wurde Petra Strähle für zehnmaliges Blutspenden geehrt. Bürgermeister Engesser lobte die hervorragende Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes und das Engagement seiner Mitglieder. Die nächste Blutspende-Aktion in Dettenhausen findet am 29.10. in der Schönbuchhalle, Karlstr. 1/4 von 14.30 Uhr bis 19.30 Uhr statt.
Anschließend wurden mit Ingomar Teltschik und Manfred Aberle zwei langjährige Mitglieder des Gemeinderates geehrt.
Ingomar Teltschik wurde für 20 Jahre Tätigkeit im Gemeinderat von Bürgermeister Engesser als erfahrenes Gremienmitglied und Finanzfachmann gelobt, dessen Expertenmeinung stets willkommen sei. Für sein Engagement erhielt Herr Teltschik eine Urkunde und eine Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg.
Bei Manfred Aberle bedankte sich Bürgermeister Engesser für 30 Jahre Tätigkeit im Gemeinderat sowie für ein Jahrzehnt als stellvertretender Bürgermeister. Herr Aberle erhielt ebenfalls eine Urkunde und eine Ehrennadel sowie eine Stele des Gemeindetages Baden-Württemberg.
Zur Sanierung des Freibades haben die Gemeinderatsmitglieder einstimmig der Vergabe der Trennwandarbeiten für das Freibad zugestimmt. Hinsichtlich der Farbgestaltung wird ein gemeinsamer Termin vor Ort mit den Ratsmitgliedern und dem Bädlesverein eingeplant, um gemeinsam die Farbgestaltung zu beschließen.
Da die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 inhaltliche Überschneidungen haben, wurden diese vom Gemeinderat inhaltlich gemeinsam beraten.
Für den Fall, dass das Wohngebiet „Westerwiesen“ umgesetzt werden sollte, werden erhebliche Ausgleichmaßnahmen im Bereich der Grünlandausweisung erforderlich sein. Es ist nicht auszuschließen, dass hierfür zumindest Teilflächen auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Gewann „Horn“, auf dem auch eine mögliche Freiflächensolaranlage errichtet werden könnte, benötigt werden. Nach Rückmeldung der Unteren Naturschutzbehörde ist die Schaffung von Ausgleichflächen unter einer Freiflächensolaranlage nicht möglich, bzw. rechtlich nicht umsetzbar.
Seitens der Verwaltung wurden über die Sommerwochen die eingegangenen Unterschriften für einen Bürgerentscheid erfasst und geprüft. Es wurde festgestellt, dass mehr als 301 Unterschriften eingegangen sind, die bei einem gesetzlichen Verfahren notwendig gewesen wären. Die Rahmenbedingungen für einen Bürgerentscheid wären somit in diesem Punkt erfüllt.
Seitens der Landesbehörde Vermögen und Bau wurde der Gemeinde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass für den Fall der Errichtung einer Solaranlage auf dem Grundstück Flurstück 6426 das bestehende Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen würde.
Somit war nur noch offen, inwieweit der Gemeinderat mit dem Beschluss aus dem Jahr 1984 umgeht, wonach die Fläche seinerzeit zur Unterstützung und dem Erhalt der örtlichen Landwirtschaft erworben wurde.
Seitens des Gemeinderates herrschte breite Einigkeit darüber, dass darüber die Bürger im Rahmen des angestrebten Bürgerentscheides abstimmen sollen.
Aufgrund der aber noch unklaren Ausgleichssituation wurde seitens des Gemeinderates festgestellt, dass dieser Punkt vorab geklärt werden müsse, da die mögliche Entwicklung des Wohngebietes „Westerwiesen“ Priorität habe. Es sei daher aktuell noch wenig zielführend einen Bürgerentscheid durchzuführen, wenn unklar ist, wie groß die Fläche sein könnte, mit der sich die Gemeinde Dettenhausen an dem Projekt der Stadt Waldenbuch beteiligt.
Der Gemeinderat fasste daraufhin folgende Beschlüsse mehrheitlich:
1. Die Planungen für ein mögliches Baugebiet Westerwiesen werden fortgesetzt und sind priorisiert vor einem möglichen Solarpark.
2. Die Vergabe der Planungsleistungen für die Planung des Wohngebiets „Westerwiesen“ an die LBBW Kommunalentwicklung LEG.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
3. In Abhängigkeit von der weiteren Planung für das Wohnbaugebiet „Westerwiesen“ soll ermittelt werden, ob evtl. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück Flst.Nr. 6426 ausgewiesen werden können oder müssen. Diese Flächen sollen dann von einer möglichen „Einwurfsfläche“ in einen möglichen Solarpark abgezogen werden.
4. Inwieweit dann eine möglicherweise verbleibende Restfläche seitens der Gemeinde in das Projekt „Solarpark Reißhalde“ der Stadt Waldenbuch eingebracht werden soll, soll dann Gegenstand eines Bürgerentscheides werden.
5. Seitens der Gemeinde wird festgestellt, dass die im Vorfeld geforderten mindestens 301 Unterschriften vorliegen und vor einem Bürgerentscheid nicht nochmals Unterschriften gesammelt werden müssen, egal, wie groß die Fläche dann sein wird.
6. Die Durchführung des Bürgerentscheides wird zurückgestellt, bis die Ergebnisse der Vorplanungen und die zugehörige Kostenberechnung für das potentielle Wohnbaugebiet „Westerwiesen“ vorliegen. Über die genaue Fragestellung für den Bürgerentscheid wird zu gegebener Zeit noch beraten.
Bürgermeister Thomas Engesser berichtete zudem über ein Gespräch mit der Stadt Waldenbuch, in dem es über die weitere Projektentwicklung des Solarparks ging. Da aktuell unklar ist, ob und wenn ja, mit welcher Fläche sich die Gemeinde Dettenhausen mit seinem Grundstück beteiligt, wird die Stadt Waldenbuch nun das Projekt unabhängig davon auf seinem Grundstück weiter vorantreiben. Ein evtl. späterer Anschluss soll aber noch möglich sein.
Nachdem das Projekt in Dettenhausen in den vergangenen Wochen sehr intensiv und auch kontrovers diskutiert worden ist, wird auf jeden Fall angestrebt, einen Bürgerdialog durchzuführen.
Der Sanierung der Bebenhäuser Straße wurde einstimmig zugestimmt. Es wurde eine technisch umsetzbare Lösung gefunden und diese wird nun durch ein Tiefbauunternehmen zu einem Preis von 335.236,- € durchgeführt.
Zudem kann auch die Beauftragung eines Aufzugherstellers für den nachträglichen Einbau eines Aufzugs in der Schönbuchschule erfolgen. Die groben Vorarbeiten sind abgeschlossen, der Aufzugsschacht steht. Der Einbau wird jedoch erst Anfang 2025 erfolgen.
Anschließend wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 vom Gemeinderat beschlossen. Das ordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Planansatz um 281.000 € verbessert, ist jedoch weiterhin negativ mit einer Summe von -955.000 €. Das Sonderergebnis beträgt 37.000 €, wodurch sich das Gesamtergebnis auf -918.000 € verbessert. Die Einzahlungen aus Investitionen reduzieren sich um 110.000 € auf 508.000 €. Dagegen erhöhen sich die Auszahlungen für Investitionen um 320.500 € auf insgesamt 3.235.700 €. Der Finanzierungsmittelbedarf erhöht sich um 148.500 € auf 3.136.435 €. Im Jahr 2024 ist noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000 € geplant. Der Finanzierungsmittelbestand beträgt nun -2.281.435 €. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung musste ebenfalls ein Nachtragswirtschaftsplan beschlossen werden. Da für das Jahr 2024 zunächst eine Kostenunterdeckung von 115.000 € geplant war, dies aber rechtlich nicht zulässig ist. Der Kernhaushalt der Gemeinde musste diese Kostenunterdeckung ausgleichen. Nach Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde werden die Satzungen öffentlich bekannt gemacht.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde der Jahresabschluss 2018 für den Gemeindehaushalt vorgestellt. Die Gemeinde hat zum 01.01.2018 auf das neue kommunale Haushalts- und Kassenrecht umgestellt und der Jahresabschluss 2018 ist der erste doppische Jahresabschluss der Gemeinde. Bevor die Arbeiten des Jahresabschlusses beginnen konnten, musste die Eröffnungsbilanz aufgestellt werden. Da dies bereits ein sehr großer Aufwand war, konnte der Beschluss darüber erst im Juni 2021 gefasst werden. Anschließend wurde mit den Arbeiten für den Jahresabschluss begonnen. Gegen Ende 2021 prüfte die Gemeindeprüfungsanstalt die Eröffnungsbilanz. Die Gemeinde wollte diese Prüfung abwarten, um mögliche Korrekturen frühzeitig vornehmen zu können. Glücklicherweise war keine Korrektur der Eröffnungsbilanz nötig. Die Aufarbeitung der Prüfungspunkte nahm erneut sehr viel Zeit in Anspruch, weswegen sich die Fertigstellung leider immer weiter verzögerte. Erfreulicherweise konnte nun aber der Jahresabschluss 2018 fertig gestellt und zum Beschluss vorgelegt werden. Das ordentliche Ergebnis verschlechterte sich um rund 44.000 € auf 230.939,15 €. Das Sonderergebnis hingegen schloss mit 1.568.256,85 € ab. Dies lag an den Veräußerungen der Grundstücke im Baugebiet Lehräcker/Kirchstraße. Das Gesamtergebnis der Gemeinde Dettenhausen im Jahr 2018 lag bei 1.799.196,00 €. Die Überschüsse wurden den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses zugeführt. In der Gesamtfinanzrechnung werden die Zahlungsströme der Gemeinde abgebildet. Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung lag bei 1.103.471,33 €. Somit wurden mehr Einzahlungen als Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2018 generiert. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus den Investitionstätigkeiten lag bei 44.332,61 €. Der Finanzierungsmittelbedarf (Tilgung der Kredite) lag bei 192.341,18 €. Der Bestand an Zahlungsmitteln verbesserte sich um 884.502,37 € von 3.772.666,15 € zum 01.01.2018 auf 4.657.168,52 € zum 31.12.2018. Die Bilanzsumme beträgt 28.182.194,36 €. Davon beträgt das Sachvermögen 20.132.614,51 €. Das Finanzvermögen liegt bei 7.957.539,15 € und die Abgrenzungsposten bei 92.040,70 €. Auf der Passivseite beträgt das Basiskapital 17.665.037,03 €. Die Rücklagen betragen 3.486.600,57 €. Die Höhe der Sonderposten liegt bei 4.697.979,15 €. Die Gemeinde hatte zum 31.12.2018 genau 1.813.737,77 € an Verbindlichkeiten und 518.839,84 € an passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Der Jahresabschluss wird an anderer Stelle im Amtsblatt bekanntgemacht und kann vom 07.10.2024 bis 17.10.2024, je einschließlich zu den bekannten Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 1.2 eingesehen werden.
Anschließend wurde der Gemeinderat über den Abschluss der Prüfung der allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2016–2017 und die Eröffnungsbilanz in Kenntnis gesetzt.
Im zweiten Quartal 2024 erhielt die Gemeinde insgesamt 1.450 € für verschiedene Kinder- und Jugendeinrichtungen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu und bedankte sich bei den Spendern.