Aus den Rathäusern

Bericht aus dem Gemeinderat

Zu Beginn stand die Vergabe des Löschfahrzeugs 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Dettenhausen auf der Tagesordnung. Nach dem Feuerwehrbedarfsplan...

Zu Beginn stand die Vergabe des Löschfahrzeugs 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Dettenhausen auf der Tagesordnung. Nach dem Feuerwehrbedarfsplan muss das Löschgruppenfahrzeug 16/TS durch ein LF 10 ersetzt werden. Die Ausschreibung erfolgte europaweit in drei Losen. Im ersten Los, dem Fahrzeuggestell, vergab der Gemeinderat die Leistung an den wirtschaftlichsten Bieter in Höhe von 161.243,81 € brutto. Der Fahrzeugaufbau (Los zwei) wurde für einen Preis von 336.000,07 € brutto vergeben. In diesem Preis sind bereits 10.693,34 € an gewählten Optionen, welche der Fahrzeugausschuss dringend empfahl. Das dritte Los (feuerwehrtechnische Beladung) wurde zu einem Preis von 76.873,30 € brutto vergeben. Weiter stimmte der Gemeinderat einem Budget für Unvorhergesehenes in Höhe von 5.000 € zu. Davon könnte ein größerer Löschwassertank angeschafft werden, wenn es beim Gewicht noch Spielraum gibt. Bürgermeister Engesser bedankte sich beim Fahrzeugausschuss der Feuerwehr für die hervorragende Vorbereitung. Im Haushalt der Gemeinde waren 560.000 € eingeplant. Die Gemeinde erhält 286.000 € an Zuwendungen. Rund 19.000 € müssen im Haushalt des Jahres 2025 eingeplant und finanziert werden. Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die kostendeckende Abwasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2025 in Höhe von 3,49 € pro cbm beschlossen. In der Konsequenz wurde im nächsten Tagesordnungspunkt die entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Die Satzungsänderung wird an anderer Stelle im Amtsblatt bekanntgegeben.

Danach wurde die Vergabe der Krebssperren im Gremium behandelt. Diese Edelstahlkonstruktionen werden an zwei Stellen in der Fronlach eingebaut, um die heimische Steinkrebspopulation zu schützen. Der ca. 8 cm große Steinkrebs wird durch eingeschleppte Krebsarten wie z. B. den fast doppelt so großen Signalkrebs massiv in seinem Bestand gefährdet. Häufig übertragen diese invasiven Arten zudem die Krebspest, während sie selbst dagegen resistent sind. Da die heimischen Krebsarten diese Resistenz nicht aufweisen, verendet im Normalfall der komplette Bestand. Der Steinkrebs steht als gefährdete Art auf der Roten Liste.

Die Maßnahmen zum Schutz der Krebse können im Ökokonto der Gemeinde aufgenommen werden und dienen mit anderen Maßnahmen zusammen als Ausgleich für das Gewerbegebiet Birkenplatz.

Der Gemeinderat beschloss, die Errichtung der Krebssperren zum Preis von insgesamt 11.483,50 Euro an ein Fachunternehmen zu vergeben.

Beim nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Vergabe der Jahresbauleistungen beschlossen. Diese Leistungen wurden beschränkt Ausgeschrieben und an den günstigsten Bieter mit einer Angebotssumme von 389.470,58 € vergeben. Die vertragliche Vereinbarung geht über zwei Jahre, es gibt die Option, ein Jahr zu verlängern.

Direkt im Anschluss wurde das Sanierungskonzept der Schönbuchstraße vorgestellt, welches 2025 umgesetzt werden soll. Nach verschiedenen Anregungen aus dem Gemeinderat wurde der Beschluss für die Ausschreibung der verschiedenen Gewerke gefasst. Der Beginn der Arbeiten soll im April 2025 stattfinden. Daher wurde das Planungsbüro offiziell zu einem Honorar von 62.751,31 € mit der weiteren Planung und Umsetzung beauftragt.

Danach befasste sich das Gremium mit der Benennung der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet Birkenplatz. Da im dortigen Gebiet bereits die Bezeichnungen „Birkenwaldstraße“ und „Birkenäckerstraße“ vorhanden sind, wurde der Beschluss gefasst, die vorhandene „Rosenstraße“ als Straßenbezeichnung zu verwenden und diese entsprechend zu verlängern.

Anschließend wurde der Steuersatz für die Hundesteuer überprüft. Seit dem Jahr 2005 ist dieser unverändert. Bereits in der Haushaltsklausur sprach der Gemeinderat aus, dass über eine Erhöhung der Steuersätze nachgedacht werden kann. Die Verwaltung schlug einen Steuersatz für den Ersthund von 160 € pro Jahr, einen Steuersatz für weitere Hunde von 300 € pro Jahr und einer Zwingersteuer von 400 € pro Jahr vor. Nach einer kurzen Aussprache stimmte der Gemeinderat den neuen Steuersätzen zu. Die Satzung wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch die Steuersätze für die Zweitwohnungssteuer wurden überprüft. Die Zweitwohnungsteuer wird in drei Stufen aufgeteilt. Die Einteilung erfolgt in Wohnungen bis 40 qm, Wohnungen zwischen 40 und 80 qm und Wohnungen über 80 qm. Personen, die aufgrund eines Studiums, eines Schulbesuchs oder einer Ausbildung eine Zweitwohnung in Dettenhausen haben, sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Der Gemeinderat stimmte einem Steuersatz für die Wohnungen bis 40 qm von 300 €, einem Steuersatz für die Wohnungen zwischen 40 und 80 qm von 400 € und einem Steuersatz für Wohnungen über 80 qm von 500 € zu. Die Satzung wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend wurde der Steuersatz für die Vergnügungssteuer überprüft. Da es im Gemeindegebiet keine Spielgeräte gibt, die unter diese Besteuerung fallen, wurden keine Änderungen beschlossen.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024
von Gemeinde Dettenhausen
05.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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