In der letzten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt ging es unter anderem um einen Antrag zur Errichtung zweier PV-Freiflächenanlagen auf Hirschberger Gemarkung. Sie liegen innerhalb einer Zone von 200 m entlang einer zweigleisigen Bahnlinie bzw. Autobahn. Daher handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben. Seit kurzem sind solche Vorhaben in Baden-Württemberg sogar verfahrensfrei.
Nachhaltige Stromgewinnung über PV macht aus Sicht der SPD natürlich in sehr vielen Fällen Sinn. Gerade wenn es sich um Hausdächer, Balkone, nicht anderweitig genutzte Flächen oder z.B. Flächen über Parkplätzen handelt, ist das keine Frage. Im vorliegenden Fall sprechen wir aber über rund 4,5 Hektar hochwertiger landwirtschaftlich genutzter Ackerfläche. Eine Abwägung im Einzelfall macht daher aus unserer Sicht auf jeden Fall Sinn.
Deutschland ist bei Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen schon jetzt kein Selbstversorger. Z.B. haben wir bei Obst und Gemüse nur einen Selbstversorgungsgrad von rund 20 – 40 Prozent und wir importieren pro Jahr mehr als 15 Millionen Tonnen davon. Das heißt, dass alles, was diesbezüglich an Kapazitäten durch andere Nutzung wegfällt, eins zu eins durch Importe aus dem Ausland, meist Spanien und Italien, ersetzt werden muss. Ob daher in einem solchen Fall der ökologische bzw. klimaschutzbezogene Nutzen tatsächlich überwiegt, darf daher durchaus in Zweifel gezogen werden. Die lokale und regionale Versorgung mit Obst und Gemüse hat durchaus einen hohen Stellenwert. Durch die gesetzlich geregelte Privilegierung war aber eine Ablehnung nicht möglich. Die künftige vollständige Verfahrensfreiheit, die durch die aktuelle Landesregierung auf den Weg gebracht wurde, sehen wir in diesem Zusammenhang als kontraproduktiv an.
In der letzten Sitzung des Gemeinderats war unter anderem die erneute Offenlage des Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets Thema. Dies wurde notwendig, weil sich durch die Stellungnahmen in der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einige wesentliche Punkte geändert haben, die eine zweite Beteiligung erforderlich machen. Dies sind vor allem das Wegfallen der Sonderbaufläche „Photovoltaik“ aus dem Bebauungsplan, die Ausweisung einer eigenen Fläche für Einzelhandel sowie einige weitere Änderungen und Konkretisierungen.
Insgesamt sind aus Sicht der SPD viele dieser Änderungen seit der ersten Offenlage durchaus zu begrüßen. Die aktuelle Planung wird von uns daher nicht abgelehnt. Sie ist das Ergebnis des Bürgerentscheids und einer langen Planungsphase. An vielen Stellen sehen wir das Bemühen um gute Lösungen und die Schwierigkeiten, ein solches Vorhaben überhaupt zu realisieren. Die Planung erfüllt aber aus unserer Sicht nichtsdestoweniger und das auch nach wie vor aus mehreren Gründen trotzdem nicht die Kriterien, die wir an „Vorzeigeprojekt“ nun einmal stellen würden.
Beim Klimaschutz z.B. gab es keine relevanten Verbesserungen. Es wird im Wesentlichen das vorgegeben, was die allgemeine gesetzliche Grundlage ist. Beim Thema Logistik wird nach wie vor nur „reine“ bzw. „ausschließliche“ Logistik ausgeschlossen, nicht aber das, um was es ursprünglich ging, nämlich die „großflächige“. Das ist nun mal ein Unterschied. So sehen wir also durchaus die positiven Aspekte der Planung, aber eben auch wesentliche unserer Kriterien leider nach wie vor nicht erfüllt. Die Fraktion der SPD hat sich daher bei der Abstimmung zu diesem Themenkomplex bei einigen Punkten enthalten.