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Aus den Rathäusern

Bericht aus dem Gemeinderat

Sitzung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025 Bebauungsplan „Schneewangen“, Schopfloch-Oberiflingen Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen...

Sitzung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025

Bebauungsplan „Schneewangen“, Schopfloch-Oberiflingen

Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Kenntnisnahme Planentwurf, Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf

Bürgermeister Staubitzer führte aus, dass für den Bebauungsplan „Schneewangen“, Oberiflingen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgt ist und heute die Abwägung der eingegangenen Anregungen anstehe.

Frau Agner von den Gfrörer Ingenieuren berichtete zur frühzeitigen Beteiligung, dass die Abstimmung mit dem Landratsamt etwas länger gedauert habe, weshalb erst heute über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beraten werden könne. Anhand einer Präsentation ging sie auf die eingegangenen Stellungnahmen ein und erläuterte die dazu in den Planunterlagen erfolgten Änderungen. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Freudenstadt als Untere Landwirtschaftsbehörde berichtete Frau Agner, dass die Abstimmung zur Frage, ob die fachlichen Kriterien für eine Agri-Photovoltaik (PV)-Anlage erfüllt sind, viel Zeit in Anspruch genommen habe. Zur Stellungnahme des Landratsamtes als Untere Verkehrsbehörde führte Frau Agner aus, dass die Frage einer Untersuchung zu den Blendungseffekten nicht im Rahmen des Bebauungsplans geregelt werden soll, dies könne dann im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren erfolgen.

Der Gemeinderat stimmte den Abwägungsvorschlägen zu, beschloss den Entwurf des Bebauungsplans und es soll nun nochmals eine Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgen.

Umbau Feuerwehrhaus Schopfloch, Vergaben

Zu den anstehenden Vergaben für das Feuerwehrhaus Schopfloch ging Bürgermeister Staubitzer zuerst auf die mobile Trennwand ein, welche zwischen Stabs- und Funkraum angebracht werden soll und einen erhöhten Schallschutz enthalten solle. Der Auftrag solle an die Firma Karl Günther GmbH + Co. aus Glatten zum Bruttoangebotspreis von 11.979,33 Euro vergeben werden.

Bei den Bodenbelägen handelt es sich um einen PVC-Boden für eine Fläche von rund 155 qm, welcher verklebt wird. Empfohlen wurde die Vergabe an die Firma Gotthilf Dieterle GmbH, Nagold zum Bruttoangebotspreis von 12.655,98 Euro.

Weiter solle der Auftrag für die Innentüren vergeben werden, hierbei handelt es sich um Holz- und Stahltürelemente, welche später noch von einem Maler lackiert werden sollen. Vorgeschlagen wurde die Vergabe an die Firma Gotthilf Dieterle GmbH, Nagold zum Bruttoangebotspreis von 61.697,22 Euro

Bürgermeister Staubitzer ging anschließend noch auf die Vergabe der Endreinigung ein. Vorgeschlagen wurde dazu, den Auftrag an die Firma PutzTeufel, Empfingen zum Bruttoangebotspreis von 10.640,98 Euro zu vergeben.

Der Gemeinderat vergab die Arbeiten wie vorgeschlagen.

Zum Rüttelklinker führte Bürgermeister Staubitzer aus, dass dieser Auftrag bereits beauftragt werden musste, damit die Ausführung im Januar 2026 erfolgen könne. Der Rüttelklinker solle auf einer Fläche von rund 312 qm in der Fahrzeughalle, in den Lagerräumen und in der Atemschutzwerkstatt im UG eingebracht werden. Die Vergabe zum Bruttoangebotspreis von 50.697 Euro sei deshalb von ihm im Rahmen einer Eilentscheidung erfolgt.

Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung zur Kenntnis.

Stellplätze und Deer Ladesäule bei der Iflinger Halle, Vergabe der Arbeiten

Bürgermeister Staubitzer führte zum Standort für die Deer Ladesäule (mit einem Fahrzeug der Firma Deer) in Oberiflingen aus, dass diese nun nicht auf dem Parkplatz hinter der Iflinger Halle, sondern zentraler beim Supermärktle Platz finden soll. Hier sollen drei gepflasterte Stellplätze entstehen. Die Maßnahme sei von Dipl.-Ing. Autenrieth ausgeschrieben worden und es werde empfohlen, den Auftrag für die Straßen-, Pflaster und Tiefbauarbeiten an die Firma Sturm + Müller Bauunternehmung GmbH, Schopfloch zum Bruttoangebotspreis von 23.563,19 Euro zu vergeben.

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Arbeiten wie vorgeschlagen.

Abwasserzweckverband Haugenstein, Änderung der Satzung, Aufstockung der Sitzzahlen

Bürgermeister Staubitzer erläuterte, dass vorgeschlagen werde, die Zahl der Sitze in der Verbandsversammlung sowohl für die Stadt Horb a. N. als auch für die Gemeinde Schopfloch um jeweils einen Sitz zu erhöhen. Bekanntlich erfolge die Geschäftsbesorgung für den Zweckverband Abwassergruppe Haugenstein seit 02.10.2025 durch die Stadtwerke Horb a. N. und auch der Vorsitz solle an die Stadt Horb a. N. übertragen werden. Dazu sei eine außerordentliche Verbandsversammlung im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung der Sitzzahlen wie vorgeschlagen.

Annahme von Spenden

Bürgermeister Staubitzer informierte über eingegangene Spenden für die Anschaffung eines Bodentrampolins für die Grundschule Oberiflingen, und zwar 100 Euro von Frau Ellen Fischer, Glatten und 50 Euro vom Biolandhof Kugler, Schopfloch. Weiter hat Herr Uwe Finkbohner, Schopfloch der Gemeinde 200 Euro für die Jugendfeuerwehr gespendet. Für Gerätschaften und Ausrüstung der Feuerwehr Oberiflingen hat die Gemeinde von der Firma DEGERtechnik GmbH, Oberiflingen eine Spende in Höhe von 500 Euro erhalten. Der Vorsitzende bedankte sich bei den Spendern für ihre Spenden.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse des Gemeinderats vom 24.10. und 25.10.2025

Bürgermeister Staubitzer gab Beschlüsse von der kürzlich erfolgten Klausurtagung des Gemeinderats bekannt.

Ab dem Jahr 2026 soll die Erstattung von Besamungskosten an Landwirte nicht mehr gezahlt werden.

Bei der Gemeindeförderung für Streuobst sollen ab 2026 nur noch Bürger/innen eine Förderung erhalten für Bäume, welche auf Gemeindeflächen stehen und von freiwilligen Helfern geschnitten werden. Hierfür ist eine Gemeindeförderung in Höhe von 25 Euro pro Schnitt und Baum vorstellbar.

Zukünftige Benutzungsgebühr bei Veranstaltungen

Bürgermeister Staubitzer erläuterte, dass für Veranstaltungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften durch ortsansässige Vereine, Gruppen oder sonstige Organisationen bisher den Nutzern keine Kosten für Strom oder Wasser in Rechnung gestellt werden. Vorgeschlagen werde, sofern die Anschlüsse für Strom oder Wasser genutzt werden, hierfür künftig eine Pauschale zu erheben, und zwar pauschal für den ersten Veranstaltungstag: 100 Euro und für jeden weiteren Veranstaltungstag: 50 Euro. Das Reinigen und Desinfizieren von Wasserschläuchen soll nach dem tatsächlichen Aufwand weiterberechnet werden.

Der Gemeinderat stimmte der Erhebung dieser Benutzungsgebühren zu.

Nachfolgenden Baugesuchen erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen:

  • Aufstellung von zwei Seecontainern mit Überdachung auf Flst. 1827, Schopfloch-Oberiflingen
  • Umbau eines vorhandenen Wohnhauses mit Anbau eines Balkons auf Flst. 1622, Schopfloch-Unteriflingen
  • Neubau einer gewerblich genutzten Fahrzeugabstell- und Lagerhalle mit darüberliegender Betriebsinhaberwohnung für den benachbarten Schlossereibetrieb auf Flst. 1474, Schopfloch

Windenergie in Schopfloch und Dornstetten

Bürgermeister Staubitzer informierte darüber, dass der Gemeinderat zur Frage von Windenergieanlagen auf einer Vorrangfläche auf den Gemarkungen Dornstetten und Schopfloch heute nichtöffentlich Folgendes beschlossen habe:

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung der interkommunalen Vergabegruppe an, dass die Entwicklung eines Windparks für die ausgeschriebenen kommunalen und privaten Flächen in den Windvorranggebieten WF5 und WF8 durch die Alterric Deutschland GmbH erfolgen soll. Er beschließt daher die Aufnahme entsprechender Vertragsverhandlungen mit der Alterric Deutschland GmbH.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Verhandlungsgespräche mit der Alterric Deutschland GmbH zu begleiten. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen über den Fortlauf der Vertragsverhandlungen im Gemeinderat berichten.

Der Gemeinderat beschließt, dass die erforderliche Rechtsberatung (u. a. Verhandlungsgespräche, Ausarbeitung eines Kooperationsvertrages und eines Gestattungsvertrages) durch die Kanzlei Sterr-Kölln und Partner mbB, 79110 Freiburg im Breisgau, erfolgen soll.

Der Gemeinderat beschließt, die weitere Begleitung des Projektes durch die endura kommunal GmbH, damit die kommunalen Interessen und die kommunale Steuerung bestmöglich vertreten werden, sowie die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich gewährleistet wird. Die Beschlüsse hierfür werden unter dem Vorbehalt getroffen, dass die Kosten vollständig von der Alterric Deutschland GmbH übernommen werden.

Eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung soll im Jahr 2026 stattfinden.

Lückenschluss Radweg K 4760, Albstraße, Oberiflingen, Sachstand

Bürgermeister Staubitzer sprach noch den Lückenschluss beim Radweg am Ortsausgang der Albstraße in Oberiflingen an und berichtete, dass die Asphaltarbeiten für die Deckschicht leider erst im nächsten Frühjahr erfolgen können und die Maßnahme deshalb erst bis voraussichtlich Ende März 2026 fertiggestellt werden könne.

Jagdverpachtung ab 01.04.2026

Bürgermeister Staubitzer ging noch auf die zum 01.04.2026 anstehende neue Jagdverpachtung ein und betonte, dass die Gemeinde derzeit eine gute Jägerschaft habe. Mit Blick auf den notwendigen Waldumbau sei die Gemeinde aber derzeit in Gesprächen bezüglich einer Änderung bei der anstehenden Jagdverpachtung.

Dazu berichtete der Vorsitzende:

Die derzeitigen Jagdpachtverträge laufen zum 31.03.2026 aus und müssen neu verhandelt und vergeben werden. Der Forstausschuss hat sich hiermit intensiv beschäftigt.

Aus rechtlichen Gründen wird es zwei Jagdgenossenschaften geben: Schopfloch und Iflingen (Ober- und Unteriflingen). Dies ist notwendig, da die Gemarkungen nicht räumlich zusammenhängen. Derzeit gibt es noch 3 Jagdbögen: Schopfloch, Oberiflingen und Unteriflingen.

Im Bereich des Jagdbogen Unteriflingen gibt es derzeit Überlegungen, diesen zu teilen und einen Teil davon mit „Regiejagd“ bejagen zu lassen. Der andere Teil wird weiter verpachtet.

Hier ist man in Gesprächen mit der Forstbehörde, der unteren Jagdbehörde und den Jägern/bisherige Jagdpächter sowie Kommunen, die bereits eine Regiejagd betrieben.

Den Vorteil, den die Gemeinde sieht, ist die bessere Einflussnahme auf die Bejagung und die damit einhergehende bessere Steuerung der waldbaulichen Struktur, die sich aufgrund des Klimawandels in den kommenden Jahren/Jahrzehnten ändern wird.

Die Angelegenheit soll in der öffentlichen Sitzung im Januar 2026 beraten werden.

Dank an Uwe Ade

Bürgermeister Staubitzer bedankte sich bei Herrn Uwe Ade für seine gute und fachliche Berichterstattung und das Bereitstellen seiner Bilder und überreichte ihm ein Geschenk.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
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Ausgabe 51/2025
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