Gemeinderatssitzung vom 19.5.2026
Herr Haucap begrüßte die Gemeinderäte, die Pressevertreter und die Zuschauer.
Tagesordnungspunkt 1
Bürgerfragestunde
Anfragen aus der Bürgerschaft wurden aufgenommen und besprochen.
Tagesordnungspunkt 2
Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
Es lagen keine nicht öffentlichen Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.
Tagesordnungspunkt 3
Bekanntgaben und Anfragen
380-kV-Netzverstärkung „Höpfingen – Hüffenhardt“ – Scoping-Verfahren nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Das Regierungspräsidium Karlsruhe informierte über das Scoping-Verfahren zur geplanten 380-kV-Netzverstärkung zwischen Höpfingen und Hüffenhardt. Vorhabenträger ist die TransnetBW GmbH. Geplant ist die Verstärkung der bestehenden Leitungstrasse auf einer Länge von ca. 46 km im Rahmen des Großprojekts „Netzverstärkung Neckar-Odenwald“. Das Vorhaben ist Teil des Netzentwicklungsplans Strom und dient der langfristigen Sicherstellung einer stabilen Stromversorgung in der Region. Die Inbetriebnahme der verstärkten Leitung ist derzeit für das Jahr 2030 vorgesehen
Tagesordnungspunkt 4
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Petersäcker III“
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanvorentwurf vom 12.1.2026
Herr Braun vom Vermessungsbüro Braun und Nagel und Herr Wagner vom Ingenieurbüro für Umweltplanung Wagner und Simon stellten die Stellungnahmen der Behörden sowie die Behandlungsvorschläge in der Sitzung vor.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplan „Petersäcker III“ vom 12.1.2026 wie vorgetragen zu behandeln.
b) Vorstellung Bebauungsplanentwurf vom 11.5.2026
c) Entwurfsbeschluss Bebauungsplan vom 11.5.2026 und Auslegungsbeschluss/Behördenbeteiligung
Das Vermessungsbüro Braun und Nagel stellte in der Sitzung den Bebauungsplanentwurf vor, das Ingenieurbüro für Umweltplanung Wagner und Simon den Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung und Fachbeitrag Artenschutz. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Punkte wurden entsprechend der zuvor besprochenen Abwägungstabelle übernommen.
Der Gemeinderat nahm einstimmig vom Planungsstand des Bebauungsplans „Petersäcker III“ (Plan, Textteil, Begründung) vom 11.5.2026, den Umweltunterlagen (Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz, Grünordnerischer Beitrag inkl. Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung und Kartenausschnitt) vom 11.5.2026, der Schall- und Immissionsschutzuntersuchung vom 16.2.2026 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 8.5.2026 Kenntnis.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Petersäcker III“ entsprechend den zuvor genannten Planunterlagen im Entwurf aufzustellen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 3 Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplan „Petersäcker III“ entsprechend den zuvor genannten Planunterlagen auszulegen und die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Hierzu erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.
Tagesordnungspunkt 5
Festsetzung der Elternbeiträge für die Jahre 2026/2027 und 2027/2028 nach der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände
Kindergärten sind wichtiger Bestandteil kommunaler Arbeit und haben für die Gemeindeverwaltung einen besonders hohen Stellenwert. Die Arbeit in den örtlichen Einrichtungen ist hervorragend, ist aber mit steigenden Kosten für die Gemeinde verbunden. Die Refinanzierung der frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf anteilige Bundesmittel, Landesmittel, kommunale Anteile, Trägeranteile und Elternbeteiligung vor.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29.4.2025 beschlossen, bei der Festsetzung der Beiträge den Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zu folgen. Mit Ausnahme der Beiträge für die Krippe. Diese sollten innerhalb von 3 Jahren stufenweise an die kommunalen Empfehlungen angepasst werden, um die Erhöhungen moderat zu halten.
Der Gemeinderat beschloss in diesem Zuge auch, dass jedes Kindergartenkind mit Hauptwohnsitz in Siegelsbach einen monatlichen kommunalen Zuschuss von der Gemeinde in Höhe von 12 % des jeweiligen Kindergartenbeitrags erhält. Hierfür wendet die Gemeinde einen jährlichen Betrag von ca. 30.000 Euro auf. Der Kostendeckungsbeitrag durch Elternbeiträge liegt mit 14 % daher in Siegelsbach deutlich unter der Empfehlung (20 %), was jährlich einen Mehraufwand für die Kommune bedeutet.
Beispielrechnung 2026/2027
Gruppe für verlängerte Öffnungszeiten mit 7 Stunden
Empfehlung Gemeindetag: 242 Euro
Abzügl. 12 % Zuschuss Gemeinde: -29 Euro
Elternbeitrag in Siegelsbach: 213 Euro
(Der Beitrag liegt aktuell bei 204 Euro)
Beispielrechnung 2027/2028
Gruppe für verlängerte Öffnungszeiten mit 7 Stunden
Empfehlung Gemeindetag: 252 Euro
Abzügl. 12 % Zuschuss Gemeinde: -30 Euro
Elternbeitrag in Siegelsbach: 222 Euro
Der Gemeinderat nahm Kenntnis und stimmte der Empfehlung der Gemeindeverwaltung zu.
Tagesordnungspunkt 6
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Gipser-, Trockenbau- und Malerarbeiten sowie der Schreinerarbeiten für den Einbau der barrierefreien Büroeinheit im Foyer
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Leistung Gipser-, Trockenbau- und Malerarbeiten an die Firma Roth GmbH & Co.KG in Mosbach.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Leistung Schreinerarbeiten an die Firma Faustmann Bau- und Möbelschreinerei in Mosbach.
Tagesordnungspunkt 7
Bebauungsplan „Nahversorgung Hüffenhardt“ Gemeinde Hüffenhardt
Stellungnahmen der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
Mit dem Bebauungsplan ist die Ansiedlung eines Netto-Lebensmitteldiscounters mit Bäckerei vorgesehen. Die Gemeinde Siegelsbach erkennt das grundsätzliche Interesse und die Ziele der Gemeinde Hüffenhardt an der Verbesserung der örtlichen Nahversorgung an. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass neue Einzelhandelsansiedlungen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf bestehende Versorgungsstrukturen benachbarter Kommunen haben dürfen.
Nach der vorliegenden Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) wird für den Penny-Markt in Siegelsbach ein Umsatzverlust von ca. 11 bis
12 % prognostiziert. Damit ist der Standort Siegelsbach im Untersuchungsraum am stärksten betroffen. Aus Sicht der Gemeinde Siegelsbach kann die geplante Neuansiedlung in Hüffenhardt nicht isoliert betrachtet werden. Bereits im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Norma-Markts im Bad Rappenauer Stadtteil Zimmerhof im Jahr 2023 wurden Umsatzumverteilungseffekte von 7 bis 8 % zulasten des Penny-Markts in Siegelsbach dargelegt
Der Gemeinderat nahm den Bebauungsplan „Nahversorgung Hüffenhardt“ der Gemeinde Hüffenhardt sowie die vorgelegte Auswirkungsanalyse zur Kenntnis und erkennt das grundsätzliche Interesse an der Sicherung der Nahversorgung an. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung wie folgt:
Die Gemeinde Siegelsbach weist darauf hin, dass der Penny-Markt in Siegelsbach bereits durch die Ansiedlung des Norma-Markts im Bad Rappenauer Stadtteil Zimmerhof belastet wurde und durch die geplante Neuansiedlung in Hüffenhardt zusätzliche Umsatzumverteilungseffekte von ca. 11 bis 12 % prognostiziert werden. Die sich daraus ergebenden kumulierten Auswirkungen ergeben einen Wert von insgesamt rund 20 %. Neue Einzelhandelsansiedlungen dürfen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf bestehende Versorgungsstrukturen benachbarter Kommunen haben. Die Gemeinde Siegelsbach bittet darum, die vorgebrachten Bedenken und Anregungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und die Auswirkungen auf die langfristige Sicherung der Nahversorgung in Siegelsbach vertieft zu prüfen.
Tagesordnungspunkt 8
Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Nahversorgung Hüffenhardt“, Gemeinde Hüffenhardt
Stellungnahmen der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Nahversorgung Hüffenhardt“. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Anregungen und Bedenken analog zum Bebauungsplan „Nahversorgung Hüffenhardt“ zu erheben.
Tagesordnungspunkt 9
Bauvorhaben
Umbau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen im Bestand in 6 Wohnungen und Einbau von Dachgauben, Hauptstraße 77, FlSt. 440
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 10
Bauvoranfrage
Erweiterung Milchviehstall Buchenhof 1, FlSt. 6108
Ziel des Vorhabens ist die zukunftssichere Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs, insbesondere im Hinblick auf Tierwohl, Arbeitswirtschaftlichkeit und Arbeitserleichterung.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Bauvoranfrage und beschloss einstimmig, gegen das Vorhaben keine Bedenken zu erheben.
Tagesordnungspunkt 11
Bebauungsplan „Herrlisbrunnen – 5. Änderung“, Babstadt Stadt Bad Rappenau
Stellungnahmen der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung „Herrlisbrunnen – 5. Änderung“, Babstadt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.
Tagesordnungspunkt 12
Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Solarpark Bäumlespfad“, Gemeinde Haßmersheim
Stellungnahmen der Gemeinde Siegelsbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Teiländerung der 1. Fortschreibung 2002 des Flächennutzungsplans „Solarpark Bäumlespfad“. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister