Neubau eines Einfamilienhauses als barrierefreies Altenteil, Obere Bruck, Flurstück 86
GRin Schwegler verließ aufgrund Befangenheit den Sitzungstisch und begab sich in den Zuhörerbereich.
Hauptamtsleiter Spitz erläuterte den Bauantrag anhand der Sitzungsvorlage. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens liegen nicht vor, da die zur Bebauung vorgesehene Fläche entgegen den Angaben im Bauantrag baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist und die Antragstellerin nach Prüfung durch das Landwirtschaftsamt nicht privilegiert ist. Herr Spitz verwies auch auf die vom Landwirtschaftsamt festgestellten agrarstrukturellen Bedenken aufgrund der Nähe des Bauvorhabens zu landwirtschaftlichen Flächen.
BMin Catenazzo wies ergänzend darauf hin, dass die Antragstellerin nach Kontakt mit dem Bauamt und der Gemeinde inzwischen einen anderen Standort gesucht habe. Nach Ansicht des Bauamtes wäre allenfalls eine Bebauung hinter dem Gebäude Obere Bruck 8 auf den Flurstücken Nr. 83 und 85 noch dem Innenbereich zuzuordnen und damit denkbar. Dies lehnte die Antragstellerin jedoch ab und stellte den Antrag, eine Bebaubarkeit des Flurstücks Nr. 86 durch die Ausweisung eines Bebauungsplanes zu ermöglichen. Aus der Sicht der Verwaltung würde dies jedoch zu einem nicht gewünschten Präzedenzfall führen.
Im Gremium herrschte Einigkeit, dass die Ausweisung eines Bebauungsplanes für ein solches Einzelbauvorhaben nicht in Frage komme, da neben der Präzedenzwirkung für die Antragstellerin auch Alternativen für eine Realisierung ihres Bauvorhabens auf anderen eigenen Flächen bestehe.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben wird aufgrund der fehlenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erteilt.
2. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken der Antragstellerin wird abgelehnt.
BMin Catenazzo erklärte, dass der sich aktuell im Einsatz befindende blaue Traktor bereits 25 Jahre alt ist. Der Traktor wird vor allem für den Winterdienst benötigt, überall dort, wo „es eng zugeht“, wie zum Beispiel Gehwege und Plätze. Weiter verwies sie auf den in den Sitzungsunterlagen enthaltenen Vergleich der beiden in Frage kommenden Modelle und die inzwischen durchgeführte Vorführung, an der einige Mitglieder des Gemeinderats teilgenommen hatten. Im Haushalt sind 60.000 € für die Beschaffung eingestellt. Die Angebotspreise lagen für das Modell von Iseki bei 54.750,01 € und für das Modell von Carraro bei 62.408,13 €.
Neben dem Preis ist ein wesentlicher Unterschied, dass der Carraro über eine Knicklenkung verfügt. GR Held teilte seine Ansicht mit, dass dies einen Vorteil beim Schneeräumen hat. GRin Fischer erkundigte sich über die Konditionen des Kundendienstes, woraufhin GR Held darlegte, dass der Kundendienst für den Carraro durch die Firma Bopp vor Ort mit einem Werkstattwagen durchgeführt werden könne.
GR Schwegler hielt aufgrund der Vorführung das Modell von Carraro für besser geeignet, auch aufgrund der hochwertigeren Kabine. Den höheren Preis hält er auf die Lebensdauer gesehen für akzeptabel. Letztendlich müssten die Bauhofmitarbeiter damit arbeiten. BMin Catenazzo erläuterte, der Bauhof habe signalisiert, dass beide Modelle in Frage kommen.
GR Mohring erkundigte sich, ob die Angebotspreise auch den Streuer und den Schneeschieber beinhalten, was BMin Catenazzo bestätigt.
Das Gremium beschloss nach längerer Diskussion einstimmig die Beschaffung des Kleintraktors Carraro SP 4800 mit Schneeschild und Elektrostreuer gemäß dem Angebot der Firma Bopp aus Böbingen zu einem Angebotspreis in Höhe von 62.408,12 € brutto.
Anmerkung:
Nicht unwesentlich bei der Entscheidung war die Tatsache, dass das Fahrzeug von Carraro bis Mitte September geliefert werden kann. Bei dem japanischen Modell Iseki müsse man mit längeren Lieferzeiten rechnen. Weiter war es eine Frage der Arbeitssicherheit: Die Kabine des Carraro war eindeutig benutzerfreundlicher und trug mit seinem gefederten Sitz und der besser angeordneten Steuerung und Handbremse zu mehr Fahrkomfort bei. Auch ist es möglich, mit dem Carraro Gegenstände zu transportieren. Somit kann der Kleintraktor auch für die Leerung von Mülleimern oder kleineren Einsätzen mit der Heckenschere genutzt werden.
Weitere Berichte folgen in der kommenden Ausgabe des Schurwaldboten.