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Gemeinderat

Bericht aus dem Gemeinderat Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19.05.2026

Behandlung von Bauanträgen Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes auf zwei Wohneinheiten durch einen Anbau auf Flurstück Nr. 334, Aussiedlerhof...

Behandlung von Bauanträgen

Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes auf zwei Wohneinheiten durch einen Anbau auf Flurstück Nr. 334, Aussiedlerhof 1, Börtlingen

Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit dem Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Aussiedlerhof 1 in Börtlingen (Flurstück Nr. 334). Geplant ist ein Anbau zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums sowie zur Erweiterung auf zwei Wohneinheiten.

Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte, dass für das Vorhaben bereits im vergangenen Jahr eine Bauvoranfrage gestellt worden war, die vom Landratsamt Göppingen positiv beschieden wurde. Auch der Gemeinderat hatte hierzu bereits im April 2025 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der nun vorliegende Bauantrag entspricht inhaltlich dieser bereits genehmigten Bauvoranfrage.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und wird daher nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Vorgesehen ist eine eingeschossige Erweiterung des Wohnhauses mit einer Fläche von rund 9 mal 12 Metern. Nach Einschätzung der Verwaltung werden öffentliche Belange durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, zudem ist die Erschließung gesichert.

Seitens der Verwaltung bestanden daher keine Bedenken gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben zu erteilen.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026; Bestätigung der Kommunalaufsicht

Bürgermeisterin Catenazzo informierte den Gemeinderat über das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Göppingen zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026. Darin wird die Gesetzmäßigkeit des Haushalts bestätigt. Gleichzeitig weist die Kommunalaufsicht jedoch auf die weiterhin schwierige finanzielle Lage der Gemeinde hin und fordert dazu auf, Investitionen, freiwillige Leistungen sowie die Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer kritisch zu überprüfen.

Die finanzielle Situation der Gemeinde bleibt angespannt. Zwar wird für das Jahr 2026 noch mit einem positiven Ergebnis gerechnet, die mittelfristige Finanzplanung zeigt jedoch bis einschließlich 2029 keinen ausgeglichenen Haushalt. Hauptursachen sind die dauerhaft hohen Pflichtaufgaben in Bereichen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Kinderbetreuung und Brandbekämpfung bei gleichzeitig begrenzten Einnahmemöglichkeiten.

Im Rahmen der Beratung wurde die geplante Sanierung und Digitalisierung der Regenüberlaufbecken aufgrund der hohen Kosten infrage gestellt. Bürgermeisterin Catenazzo erläuterte hierzu, dass die Digitalisierung gesetzlich vorgeschrieben sei und bereits mit Ausnahmegenehmigung über die ursprüngliche Frist hinaus verschoben wurde. Die umliegenden Gemeinden hätten die Digitalisierung bereits umgesetzt. Auch die Sanierung der Anlagen sei für die Funktionsfähigkeit der Abwasserbeseitigung notwendig.

Hierzu wurde kritisiert, dass die Maßnahmen nicht gemeinsam über die Gemeinden des Abwasserzweckverbands ausgeschrieben und umgesetzt wurden, sondern jede Gemeinde die Arbeiten separat vorgenommen habe.

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass nach Bekanntgabe der ebenfalls angespannten Haushaltslage des Landkreises davon auszugehen ist, dass die Kreisumlage in den Jahren 2027 und 2028 weiter steigen wird.

Der Gemeinderat nahm das Schreiben der Kommunalaufsicht sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Anpassung der Elternbeiträge im Kinderhaus und der Naturgruppe

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Anpassung der Elternbeiträge für das Kinderhaus und die Naturgruppe sowie die Änderung der Kita-Satzung zum 01.09.2026 einstimmig beschlossen.

Bürgermeisterin Catenazzo verwies auf die Vorberatung im Kinderbetreuungsausschuss am 05.05.2026, der sich in seiner Sitzung am 05.05.2026 intensiv mit der Thematik befasst und die nun beschlossenen Beitragssätze empfohlen hatte. Die neuen Elternbeiträge orientieren sich an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg für das Kindergartenjahr 2026/2027. Diese sehen eine Erhöhung der Beiträge im U3- und Ü3-Bereich um 4,5 Prozent vor.

Erstmals entsprechen die Beiträge im U3-Bereich vollständig den landesweiten Empfehlungen. In den vergangenen Jahren waren die Gebühren bewusst niedriger gehalten und schrittweise angepasst worden.

Die Verwaltung erläuterte, dass die Einnahmen aus Elternbeiträgen derzeit bei rund 162.000 Euro liegen, während den Kindertageseinrichtungen Aufwendungen von rund 1,428 Millionen Euro gegenüberstehen. Der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge beträgt damit aktuell lediglich 11,3 Prozent. Langfristiges Ziel bleibt eine Deckung von etwa 20 Prozent der Betriebskosten durch Elternbeiträge.

Im Rahmen der Beratung wurde auch die Preisgestaltung beim Mittagessen thematisiert. Bürgermeisterin Catenazzo wies darauf hin, dass die Essenspreise seit längerer Zeit nicht erhöht worden seien und ebenfalls nicht kostendeckend sind. Dies habe man in der Vergangenheit bewusst beibehalten, um den Kindern ein gesundes Mittagessen zu ermöglichen. Nach längerer Diskussion wurde beschlossen, die Mittagessengebühren in Schule und Kinderhaus im zweiten Halbjahr zu überprüfen und gegebenenfalls zum 01.01.2027 anzupassen.

Der Gemeinderat beschloss anschließend einstimmig die Änderung der Satzung über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Gebühren der Gemeinde Börtlingen. Die neuen Elternbeiträge treten zum 01.09.2026 in Kraft.

Weitere Berichte folgen in den nächsten Ausgaben des Schurwaldboten.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
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Orte
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Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik