Vor Eintritt in die Tagesordnung ruft Bürgermeister Thomas Schubert zu einer Gedenkminute für den überraschend verstorbenen Bauhofleiter Thomas Schramm auf. Dieser wurde nur 57 Jahre alt. Thomas Schramm war 19 Jahre beim Gemeindeverwaltungsverband Voralb im Verbandsbauhof beschäftigt, davon 14 Jahre als Bauhofleiter. Die Sitzungsteilnehmer und Zuhörer erheben sich zu seinem Gedenken.
Im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gilt für Planansätze der Grundsatz der zeitlichen Bindung. Somit verlieren am Jahresende alle Ansätze ihre Ermächtigungswirkung. Es gelten also alle Ermächtigungen, die nicht innerhalb der Rechnungsperiode in Anspruch genommen wurden, als erspart.
Die stellvertretende Verbandskämmerin Katharina Hanf führt aus, dass die Gemeinde im Jahr 2023 Investitionsverpflichtungen eingegangen ist, die in das Haushaltsjahr 2024 übertragen werden sollen und damit den Haushalt 2024 belasten. Es entsteht ein Finanzierungsbedarf von 371.833,97 Euro.
Einstimmig wird beschlossen:
Der Gemeinderatbeschließt die Übertragung der Ermächtigungsreste aus 2023 gemäß der Aufstellung in der Sitzungsvorlage.
Amtsleiterin Aida Scheiring erläutert den Sachverhalt. Währenddessen erklärt sich Bürgermeister Schubert für befangen und nimmt unter den Zuhörern Platz. Der erste stellvertretende Bürgermeister Denis Leins übernimmt die Sitzungsleitung.
Der Bebauungsplan Lotenbergstraße Ost wurde im Zeitraum September 2021 bis Juni 2022 aufgestellt und erlangte mit Bekanntmachung am 30. Juni 2022 Rechtskraft.
Gegen diesen Bebauungsplan wurde eine Normenkontroll-Klage eingereicht, die mit dem Urteil 8 S 1529/22 des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 10. Juli 2024 entschieden wurde. Demnach enthält der Bebauungsplan die fehlerhafte Festsetzung „Höhe der baulichen Anlagen“.
Der Gemeinderat hat am 21.01.2025 beschlossen, diesen Festsetzungsfehler und zusätzlich die zudem bemängelten Festsetzungen durch ein ergänzendes Verfahren zu heilen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den geänderten Bebauungsplan im Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen zu veröffentlichen.
Im Anschluss daran wurde dieser Entwurf vom 03.02.2025 bis einschließlich zum 05.03.2025 im Internet veröffentlicht und zusätzlich im Rathaus ausgelegt. Mit Schreiben vom 03.02.2025 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.
Aus der Öffentlichkeit gingen dabei keine Stellungnahmen ein. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind im Abwägungsvorschlag aufgenommen und mit der empfohlenen Wertung und Behandlung versehen.
Auf Grundlage der Stellungnahmen wurden die Festsetzungen zu Stellplätzen und Garagen sowie zu Abgrabungen und Aufschüttungen redaktionell geändert. Ebenfalls angepasst wurde der Hinweis zur Ingenieurgeologie und eine Schemazeichnung.
Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan jeweils in der Fassung vom 21.06.2022/06.05.2025 auf der Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplan Lotenbergstraße Ost und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan rechtskräftig.
Mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird beschlossen:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans "Lotenbergstraße Ost" (Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB) abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan „Lotenbergstraße Ost“ in der Fassung vom 21.06.2022/06.05.2025 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 21.06.2022/06.05.2025 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 10 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Amtsleiterin Aida Scheiring erläutert den Sachverhalt.
Seit Juni 2023 wird die Verlässliche Grundschule bzw. Mittagsbetreuung an der Grundschule von der Firma Apetito beliefert. Geliefert werden Tiefkühlgerichte, die in einem Tiefkühlschrank gelagert und dann in einem Konvektomaten erhitzt werden. Pro Monat werden etwa 200 Essen ausgegeben.
Aufgrund von gestiegenen Lebensmittelpreisen und Lohnkostensteigerungen hat auch die Firma Apetito ihre Preise um 2,9 % angehoben. Die Kosten für ein Essen variieren je nach Gericht.
Beispielrechnung für 1 Portion:
Rinderfrikadellen mit Kartoffelstampf | 4,80 € |
Nachtisch (Joghurt) | 0,30 € |
Tiefkühlschrankmiete (187,46 €/Monat) | 0,94 € |
Zusammen | 6,04 € |
Aktuell werden 4,00 Euro pro Essen erhoben. Es wird daher eine moderate Erhöhung auf 4,50 Euro pro Essen vorgeschlagen.
Ein Monat wird mit 4 Wochen berechnet, der August ist gebührenfrei. Bei einer Betreuung an 4 Mittagen in der Woche kommen damit 72 Euro im Monat (bisher 64 Euro) nur für das Mittagessen auf die Familien zu. Die Konzeption der Schülerbetreuung sieht vor, dass alle Kinder verpflichtend am Mittagessen teilnehmen müssen. Bei bedürftigen Familien übernimmt das Jobcenter die Essenskosten.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird gefragt, ob die Anmietung des Tiefkühlschranks zwingend ist oder ob dieser selbst beschafft, die Mietkosten eingespart und damit auf die Erhöhung der Essensgebühr verzichtet werden könnte.
Die Verwaltung wird dies prüfen.
Mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wird beschlossen:
Die Gebühr für das Mittagessen in der Schülerbetreuung der Grundschule wird ab dem Schuljahr 2025/2026 auf 4,50 Euro pro Essen angehoben.
Bürgermeister Thomas Schubert führt aus, dass der Bauausschuss nach Klärung der offenen Fragen die Vergaben der Fotovoltaikanlagen beschlossen hat. Die Fotovoltaikanlage für die Grundschule wurde an die Firma Bollinger aus Geislingen und die Anlage für das Rathaus an die Firma Enerix aus dem Gewerbepark Göppingen/Voralb vergeben.
Weiterhin wurden Angebote bei zwei Generalunternehmern für die energetische Sanierung der Lotenbergstraße 18 und des Rathauses eingeholt. Hieraus soll nun sowohl für das Rathaus als auch für das Gebäude Lotenbergstraße 18 ein Leistungsverzeichnis zusammengestellt und weitere erforderliche Angebote eingeholt werden.
Für die Eschenbacher Hütte hat die Energieagentur des Landkreises Göppingen einen energetischen Sanierungsbericht ausgearbeitet, in dem unter anderem eine Wärmedämmung für die eingehauste Terrasse empfohlen wird. Ein Gespräch mit dem Albverein hat ergeben, dass die eingehauste Terrasse nicht energetisch saniert werden soll, da sie lediglich in der Übergangszeit ergänzend genutzt wird. Eine Dämmung des Gebäudebodens wurde bereits in Verbindung mit dem Einbau der Bodenheizung vorgenommen und ist nicht mehr erforderlich. Der empfohlene Austausch der Fenster und Eingangstür wird zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen, eine Sanierung von Fassade und Dach wird derzeit nicht eingeplant.
Eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Eschenbacher Hütte wäre sehr sinnvoll, aber der Albverein möchte dies wegen des finanziellen Aufwands und Risikos nicht übernehmen. Für die Gemeinde ist der Betrieb der Anlage wegen steuerlicher und anderer Vorgaben nicht machbar. Jetzt soll hierzu seitens des Albvereins noch ein Gespräch mit der Bürgerenergiegenossenschaft geführt werden.
Auf dem Friedhof können bald keine doppeltiefen Gräber mehr angeboten werden. Im oberen alten Teil hat es zwar Platz, aber die Bodenverhältnisse werden voraussichtlich dagegen sprechen. Ein Bodengutachter wurde daher für eine erste Einschätzung beauftragt.
Im Zuge der schrittweise einzuführenden verpflichtenden Ganztagesbetreuung an der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 muss über den Neubau einer Mensa nachgedacht werden. BM Schubert zeigt eine Planskizze von Verbandsbaumeister German Wehle für einen Anbau an der Straßenseite. Das Thema Mensa und Ganztagesbetreuung soll im Herbst mit der neuen Schulleitung und den Mitarbeiterinnen besprochen werden.
Der Gemeinderat nimmt vom Kurzbericht aus der Sitzung des Bauausschusses vom 22.04.2025 zustimmend Kenntnis.
Nutzungsänderung Lagerhalle in Indoor-Freizeitpark, Kuhnbergstraße 29/1
Amtsleiterin Aida Scheiring informiert, dass der Bauantrag zur Nutzungsänderung zurückgezogen wurde.
Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festsetzung von Vorranggebieten für Solarenergie/Freiflächenfotovoltaik
Amtsleiterin Aida Scheiring teilt mit, dass die Gemarkung Eschenbach nicht betroffen ist.
Termin GVV-Sitzung
Die nächste Verbandsversammlung findet am Dienstag, 15.07.2025 um 18:30 Uhr in Heiningen statt.