Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025: Beratung und Verabschiedung
Verbandskämmerer Lothar Stuiber erläutert den Haushaltsplanentwurf. Auch im Jahr 2025 gelingt es nicht, den Haushaltsplan im Ergebnishaushalt auszugleichen. Damit befindet man sich in derselben Lage wie mehr als 80 % der Kommunen in Baden-Württemberg, die ihren Ergebnishaushalt ebenfalls nicht ausgleichen können. Ein Grund dafür sind neben dem allgemein hohen Preisniveau nicht nur die Energiekosten, sondern auch die gestiegenen Personalkosten. Außerdem steigen die Umlagen an die Verbände, an denen die Gemeinde beteiligt ist, und auch die Umlage an den Landkreis steigt um ca. 130.000 Euro.
Insgesamt hat sich das veranschlagte Gesamtergebnis des Ergebnishaushalts gegenüber dem Vorjahr mit einem Defizit in Höhe von 463.715 Euro lediglich um 1.402 Euro verbessert. Das negative Ergebnis im Ergebnishaushalt bedeutet, dass die Gemeinde zwar die laufenden Aufwendungen decken kann, die Abschreibungen, die rund 670.000 Euro betragen, nur mit einem Anteil von 207.000 Euro gedeckt sind. Auch der Ausblick in die Jahre 2026 bis 2028 lässt kein ausgeglichenes Ergebnis erwarten, allerdings ist geplant, das Defizit deutlich zu reduzieren.
Im investiven Bereich ergeben sich Einzahlungen in Höhe von 1.184.000 Euro und Auszahlungen in Höhe von 1.293.184 Euro. Die Investitionen im Jahr 2025 betreffen in erster Linie Maßnahmen aus der Ortskernsanierung, die Umgestaltung des Schulhofs und die Verbesserung der Spielplätze. Das Investitionsprogramm musste von der Verwaltung nochmals deutlich überarbeitet werden, um letztlich einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erzielen. Deshalb wurden größere Maßnahmen, wie beispielsweise der Rathausanbau, auf 2026 und 2027 verschoben.
Bürgermeister Thomas Schubert betont, dass Eschenbach dennoch nach seiner Infrastruktur schauen muss. Die Pflichtaufgaben, Schule, Schulhofsanierung, Feuerwehrhaus, Kindergarten und Klimaschutz gehören dazu, aber auch Sport und Spiel sollten nicht vernachlässigt werden. Er führt weiter aus, dass die Gemeinde über viele Jahre schuldenfrei war. Im vergangenen Jahr war die Gemeinde gezwungen, 900.000 Euro aufzunehmen, die Kreditermächtigung von 1,2 Mio. Euro soll möglichst nicht in voller Höhe ausgenutzt werden. Für ihn ist eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.000 Euro die absolute Schallgrenze, er möchte möglichst deutlich darunterbleiben, weshalb auch der bereits beschlossene Rathausanbau verschoben wird. Jetzt wird man sich im Rathausgebäude auf das Wesentliche konzentrieren, das sind insbesondere die Klimaertüchtigung und eine Photovoltaikanlage.
Einstimmig wird beschlossen:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 wie vorgelegt zu.
Auf Grundlage der vorliegenden Energieberichte und PV-Checks durch die Energieagentur des Landkreises Göppingen zeigt sich im Ergebnis bei einigen Gebäuden in Eschenbach, dass diese für den Betrieb einer Anlage sehr gut geeignet sind und die Installation und der Betrieb zur Strom-Eigenversorgung mit einer PV-Anlage wirtschaftlich und sinnvoll ist – insbesondere beim Rathaus und der Grundschule.
Für die Errichtung einer PV-Anlage am Rathaus sind 40.000 € im Haushalt 2025 bereitgestellt.
Für die Errichtung einer PV-Anlage an der Grundschule sind keine Mittel im Haushalt 2025 eingestellt, diese müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Ausführung und Umsetzung der Installationsarbeiten sollen zeitnah erfolgen.
Da allerdings aus der Mitte des Gemeinderats mehrere Fragen aufgeworfen werden, die im Detail noch geklärt werden müssen, wird eine Vergabeentscheidung auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
Einstimmig wird beschlossen:
Die Entscheidung wird an den Bauausschuss delegiert.
Festsetzung des Tages der Wahl und einer etwaigen Stichwahl
Bürgermeister Thomas Schubert sagt einleitend, dass er sich vor 31 Jahren seine Bewerbung als Bürgermeister in Eschenbach sehr gut überlegt hat. Aus seiner Tätigkeit als Prüfer beim Kreisprüfungsamt waren ihm alle kleineren Gemeinden, auch Eschenbach, sehr gut bekannt. So wusste er, dass in Eschenbach von seinem Vorgänger hervorragende Arbeit geleistet wurde und mit dem Gemeindeverwaltungsverband Voralb eine gute und funktionierende Grundlage gegeben war. Eschenbach hat für ihn die richtige Größe, weil es überschaubar ist und ein Bürgermeister näher am Bürger ist. Eschenbach verfügt über eine gute Infrastruktur mit Nettomarkt, Technotherm-Halle und Ärzten und hat eine wunderbare Lage. Auch ein guter Gemeinderat und die personelle Unterstützung sind gegeben, so dass er hofft und glaubt, dass eine gute Nachfolgerin oder Nachfolger gefunden wird.
Die Amtszeit von Bürgermeister Thomas Schubert endet mit Ablauf des 7. März 2026.
Nach § 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens 3 Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Damit hat die Wahl zwischen dem 8. Dezember 2025 und dem 7. Februar 2026 stattzufinden.
Entfällt bei dieser Wahl auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet nach § 45 Abs. 2 GemO frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Einstimmig wird beschlossen:
1. Der Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 25. Januar 2026 festgesetzt.
2. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird auf Sonntag, 8. Februar 2026 festgesetzt.
Zeitpunkt und Inhalt der Stellenausschreibung
Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben, spätester Ausschreibungstermin ist somit der 25. November 2025. Für die Stichwahl ist eine nochmalige Stellenausschreibung nicht erforderlich.
Eine ordnungsmäßige Stellenbesetzung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist durch Einrücken in eine überregionale Zeitung wie dem Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sichergestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellenanzeigeim Staatsanzeiger am 07.11.2025 zu veröffentlichen. Die Stelle soll zudem im Voralbblättle, Eschenbacher Teil, am 13.11.2025 veröffentlicht werden. In der Stellenanzeige soll der Hinweisaufgenommen werden, dass sich der Amtsinhaber wegen Eintritts in den Ruhestand nicht wieder bewirbt.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung, das wäre dann der 8. November 2025. Das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Dies ist der Montag, 29.12.2025, 18 Uhr.
Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 16. Tag vor dem Wahltag (§ 10 Abs. 5 KomWG), das ist der 09.01.2025. Die zugelassenen Bewerber sind spätestens am 15. Tag vor dem Wahltag öffentlich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 6 KomWG), das ist der 10.01.2026.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, in der Ausschreibung auch auf die langjährige Amtszeit des Bürgermeisters hinzuweisen. Die Gemeinde soll zudem in der Ausschreibung aktiv beworben werden.
Einstimmig wird beschlossen:
1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Stellenausschreibung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 7. November 2025 und im Voralbblättle, Eschenbacher Teil am 13. November 2025 veröffentlicht wird.
2. Für die Bürgermeisterwahl am 25. Januar 2026 endet die Frist für die Einreichung von Bewerbungen am Montag, 29. Dezember 2025, 18:00 Uhr.
3. In der Stellenausschreibung wird der Hinweis aufgenommen, dass sich der Amtsinhaber wegen Eintritts in den Ruhestand nicht wieder bewirbt.
Bildung des Gemeindewahlausschusses
Hauptamtsleiterin Scheiring erläutert die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses und weist auf die geplanten Sitzungstermine hin. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Bürgermeisterwahl mit Prüfung und Zulassung der eingegangenen Bewerbungen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern.
Einstimmig wird beschlossen:
In den Gemeindewahlausschuss werden gewählt:
BM Thomas Schubert | Vorsitzender |
GR Denis Leins | Stv. Vorsitzender (kraft Gesetzes als BM-Vertreter) |
GRin Nadine Habdank | Beisitzerin |
GRin Simone Gölz | Beisitzerin |
GRin Polk-Sitterlee | Stv. Beisitzerin |
GR Julian Zimmermann | Stv. Beisitzer |
Vorstellung der Bewerber
Die Gemeinde kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Vorstellung sollte zwischen der Bekanntmachung der Bewerber und nicht zu kurzfristig vor dem Wahltag liegen.
Einstimmig wird beschlossen:
Die Vorstellung der zugelassenen Bewerber nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in einer öffentlichen Versammlung erfolgt am Donnerstag, 15. Januar 2026 um 19 Uhr in der Technotherm-Halle.
Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats für die Verpfichtung des Bürgermeisters
Nach § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den neu gewählten Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.
Einstimmig wird beschlossen:
Der Gemeinderat wählt den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters, Gemeinderat Denis Leins für die Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters.
Im Falle einer Verhinderung vereidigt und verpflichtet die 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters, Frau Nadine Habdank, den Bürgermeister.
Bürgermeister Schubert verweist auf das Protokoll der jüngsten Bauausschussitzung und geht kurz auf die Ergebnisse ein.
Einstimmig wird beschlossen:
Der Gemeinderat nimmt vom Kurzbericht aus der Sitzung des Bauausschusses vom 26.02.2025 zustimmend Kenntnis.
Bürgermeister Thomas Schubert informiert über die in der ersten Verbandsversammlung nach den Kommunalwahlen 2024 durchgeführten Wahlen. Vorsitzender ist der Göppinger Oberbürgermeister Alexander Maier, 1. Stellvertreter ist Bürgermeister Matthias Kreuzinger aus Heiningen und 2. Stellvertreterin Gemeinderätin Simone Gölz aus Eschenbach. Geschäftsführer ist weiterhin Bürgermeister Schubert. Die stellvertretende Kämmerin im Gemeindeverwaltungsverband Voralb Katharina Hanf wurde zur Kassenverwalterin des Zweckverbands bestellt.
Beraten wurden ferner die Rechnungsabschlüsse 2021 und 2022 sowie der Haushaltsplan 2025.
Einstimmig wird beschlossen:
Der Gemeinderat nimmt vom Kurzbericht aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbepark Göppingen/Voralb vom 12.03.2025 Kenntnis.
Bürgermeister Schubert informiert, dass für den von einem Gemeinderat initiierten Krautmichel-Treff zunächst an einen Faltwagen gedacht wurde, dieser aber letztlich als zu unstabil eingestuft wurde. Jetzt soll der auf dem BSC-Gelände stehende Bauwagen aufbereitet und den Vereinen zur Förderung der Ortsgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis.
Jubiläumsausschuss
Auf Anfrage von Bürgermeister Schubert zur Mitwirkung im Jubiläumsausschuss anlässlich des 800-jährigen Gemeindejubiläums in 2028 melden sich die Gemeinderätinnen Dr. Ulrike Unterlöhner und Vanessa Polk-Sitterlee. Dennis Leins und Julian Zimmermann sind bereits über die Vereine eingebunden.
Kinderfest
Es wird überlegt, ob das Kinderfest 2026 wegen des 800-jährigen Gemeindejubiläums auf das Jahr 2028 verschoben werden soll.
Beschränkungen wegen Krötenwanderung entlang der K 1425 zwischen Heiningen und Eschenbach
Auf Frage aus der Mitte des Gemeinderats nach dem Krötenzaun antwortet der Bürgermeister, dass dieser wegen der stark rückläufigen Krötenpopulation nicht mehr aufgestellt wurde.
Daraufhin wird aus der Mitte des Gemeinderats angeregt, auf die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung zu verzichten.
Die Verwaltung wird diesbezüglich auf die Straßenverkehrsbehörde zugehen.