Baugesuche
Nutzungsänderung der bestehenden Binderei in ein Pelletlager, Errichtung einer Solarthermie und Änderung der Dacheindeckung, Birkenweg 31
Die Bauherrschaft stellte einen Antrag auf Baugenehmigung für eine Umnutzung der best. Binderei als Pelletlager zur Erneuerung der Heizungsanlage und Änderung der Dacheindeckung und Konstruktion sowie Errichtung der Solarthermie im Birkenweg 31, 72649 Wolfschlugen - Flurstücken 1333/1. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mozartstraße/Birkenweg“(1999) und ist nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erweiterung Heizraum + Pelletlager befindet sich außerhalb des Baufensters. Dafür soll ein Teil des bestehenden Gewächshauses/Binderei mit einer Fläche von 6,24 x 6,51 Metern umgenutzt werden. Der bestehende Technik-/Heizraum befindet sich in dem nach im Bebauungsplan ausgewiesenen Baufenster.
Das Bauvorhaben wurde bereits 2021 durch das Landratsamt und den Gemeinderat Wolfschlugen genehmigt. Die Zeit zur Durchführung des Bauvorhabens ist nach 5 Jahren versstrichen und somit muss rechtlich ein neuer Bauantrag gestellt werden, die vorliegenden Daten haben sich zum Bauantrag von 2021 nicht verändert.
Seitens der Verwaltung bestanden keine Einwände gegen das Vorhaben.
Dem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses, Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von Dachgauben - Bergstraße 9
Für das Grundstück Bergstraße 9 (Flst. 3630/2) wurde ein Bauantrag für den Umbau eines Zweifamilienhauses sowie den Ausbau des zweiten Dachgeschosses durch den Anbau von zwei Dachgauben eingereicht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Untere Klinge – Unterer Berg – Untere Riedwiesen“ und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen.
Die Maßnahme dient der Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Die Trauf- und Firsthöhen bleiben unverändert. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden überwiegend eingehalten; einzelne Abweichungen betreffen die Maße der Dachgauben. Vergleichbare Dachgauben sind in der näheren Umgebung bereits vorhanden.
Seitens der Verwaltung bestanden keine Einwände gegen das Vorhaben.
Dem Antrag auf Baugenehmigung für einen Umbau des Zweifamilienhauses und Ausbau des 2. Dachgeschosses durch Anbau zweier Dachgauben in der Bergstraße 9 - wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch wird hergestellt.
Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - Bauphysik
-Vergabe eines Fachplaners für Bauphysik
Das Architekturbüro DreiArchitekten wurde mit der Planung und Vergabe für das Bauvorhaben „Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof“ sowie mit der Ausschreibung der Fachingenieurleistungen beauftragt. Für die weitere Planung wurde ein Fachplaner im Bereich Bauphysik benötigt. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden mehrere Angebote eingeholt.
Die formale und rechnerische Prüfung ergab keine Beanstandungen. Nach technischer, wirtschaftlicher und fachlicher Bewertung wurde empfohlen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter (Bieter 01) zu vergeben.
Für das Bauvorhaben waren im Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 500.000 € vorgesehen. Weitere Erläuterungen wurden in der Sitzung durch den Architekten gegeben.
Der Gemeinderat beschloss, dem Vergabevorschlag zu folgen und Bieter 01 mit dem Bauvorhaben zu beauftragen. Das Büro ebök GmbH, Tübingen wird mit der Angebotssumme von 30.528,23 EUR netto den Auftrag ausführen.
41. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen - "Alte Ziegelei" in Frickenhausen
hier: Beschluss der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Wolfschlugen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, die unter anderem für Änderungen der Flächennutzungspläne zuständig ist.
Am 21.05.2026 soll im gemeinsamen Ausschuss die 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Alte Ziegelei“ in Frickenhausen beschlossen werden. Gegenstand ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
1. Der 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen - "Alte Ziegelei" in Frickenhausen wurde zugestimmt.
2. Der Bürgermeister wurde mit der Stimmführerschaft ermächtigt in der Sitzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen der FNP-Änderung zu zustimmen.
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen - "Sonderbaufläche Solarpark Kirchert" in Nürtingen
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Die Gemeinde Wolfschlugen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, die für Flächennutzungsplanänderungen zuständig ist.
Am 21.05.2026 soll im gemeinsamen Ausschuss die 44. Änderung des Flächennutzungsplans („Sonderbaufläche Solarpark Kirchert“ in Nürtingen) beschlossen werden. Gegenstand sind der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung.
1. Der 44. Änderung des FNPs der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen – „Sonderbaufläche Solarpark Kirchert“ in Nürtingen wurde zugestimmt.
2. Der Bürgermeister wurde mit der Stimmführerschaft ermächtigt in der Sitzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen der FNP-Änderung zu zustimmen.
46. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen - "Sonderbaufläche FFPV-Anlage Erlenhau" in Nürtingen
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Die Gemeinde Wolfschlugen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, die für Flächennutzungsplanänderungen zuständig ist.
Am 21.05.2026 soll im gemeinsamen Ausschuss die 46. Änderung des Flächennutzungsplans („Sonderbaufläche FFPV-Anlage Erlenhau“ in Nürtingen) beschlossen werden. Gegenstand sind der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung. Es handelt sich um eine Freiflächen-PV-Anlage (FFPV-Anlage) auf dem Areal des Hopfenhofs in Oberensingen. Aus dem Gremium kam die Ergänzung, dass das Gebiet der Erholung dient und der vorhandene Wald erhalten bleiben soll. Die Planung soll so abgestimmt werden, dass keine Bäume aus Sicherheitsgründen oder wg. höherer Stromerträge entfernt werden sollen.
1. Der 46. Änderung des FNPs der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen – „Sonderbaufläche FFPV-Anlage Erlenhau“ in Nürtingen wurde zugestimmt unter Berücksichtigung des Erhalts im aktuellen Bestand bei den weiteren Planungen.
2. Der Bürgermeister wird mit der Stimmführerschaft ermächtigt, in der Sitzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen der FNP-Änderung zu zustimmen.
Anpassung der Zweitwohnungssteuer
Am 09.12.2025 hat der Gemeinderat die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2026 beschlossen. Daraufhin wurden vom Steueramt 296 Personen angeschrieben, die in Wolfschlugen mit einem Zweitwohnsitz gemeldet waren und wurden um die Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungssteuer gebeten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer um weitere Steuerbefreiungen zu ergänzen. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich zu.
Planung einer Veranstaltung zum Dank ans bürgerschaftliche, ehrenamtliche Engagement in Wolfschlugen
- ein Abend fürs Ehrenamt
Unsere Gemeinde ist aktiv und engagiert. Tagtäglich setzen sich Menschen ehrenamtlich in Wolfschlugen für andere ein in unseren Vereinen, Kirchengemeinden und Initiativen. Häufig geschieht dies ohne große Aufmerksamkeit oder Würdigung.
Die Gemeinde will das ändern und möchte eine Veranstaltung als Dankeschön für das ehrenamtliche Engagement organisieren. Viele Kommunen würdigen das Engagement mit Veranstaltungen und die Gemeinde Wolfschlugen möchte dies auch hervorheben. Einmal im Jahr soll eine Veranstaltung mit einem kulturellen, musikalischen oder sportlichen Programm mit gemütlichem Ausklang in der Turn- und Festhalle durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor die Veranstaltung im 4. Quartal 2026 zu planen.
In der letzten Terminkonferenz der Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden am 14. April wurde die Idee der Verwaltung positiv aufgenommen. Ein kleiner Arbeitskreis aus drei Vereinsvertretern würde gerne die Idee begleiten.
Zur Planung und Durchführung der Veranstaltung müssen auch finanzielle Gelder bereitgestellt werden. Die Verwaltung geht von einem Budget in Höhe von 5.000 Euro für die Durchführung der Veranstaltung aus. Diese Gelder müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Das Geld wird durch Reduzierung der Ausgaben an anderen Kostenstellen im Haushalt umgeschichtet.
Der Vorsitzende erläuterte, dass er gerne das Ehrenamt würdigen möchte. Es war Thema bei BM-Wahl. Der aktuelle Haushalt sieht jedoch keine Gelder vor. Der Gemeinderat findet die Idee sehr gut. Viele Kommunen haben Ehrungsveranstaltungen, jedoch ist die finanzielle Situation dramatisch, weshalb man das Thema im Zuge der Haushaltsberatungen verschob und keine zusätzlichen Gelder bewilligen wollte. In der Zwischenzeit wird das Konzept mit den drei Vereinsvertretern entwickelt und dann nochmals im Gremium aufgegriffen.