Auf Frage eines Bürgers, ob die geplante Flurbereinigung im Zusammenhang mit einer Bebauung der Hellerwiesen zu sehen ist, antwortet Bürgermeister Thomas Schubert, dass es keinerlei Zusammenhang zwischen Flurbereinigung und den Hellerwiesen gibt. Die in der Informationsveranstaltung am 22.05.2025 gezeigte Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets wurde – noch nicht parzellenscharf – „mit einem dicken Strich gezogen“ und wird im weiteren Prozess noch angepasst.
Seit Beginn dieses Jahres hat Nazli Kalayci die Funktion der Digitalisierungsbeauftragten der Gemeinden Eschenbach und Heiningen übernommen. Sie ist derzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 30 % beim Gemeindeverwaltungsverband Voralb angestellt und berichtet anhand einer Präsentation über den aktuellen Stand der Digitalisierung in Eschenbach.
Es wurden bereits verschiedene Prozesse in die Plattform Service-BW eingebunden, wie zum Beispiel die elektronische Wohnsitzanmeldung oder die digitale Beantragung einer Geburtsurkunde. Seit längerem können über Service-BW unter anderem auch Gewerbeanmeldungen, die Anmeldung von Hunden und andere Leistungen online durchgeführt werden. Weitere Vorgänge sind in Planung. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass sich die Bürger bei Service-BW ein Konto einrichten. Noch nicht angeboten wird das e-Payment, dies kann erst im Zusammenhang mit dem geplanten e-Rechnungswesen angeboten werden.
Innerhalb der Verwaltung wird bereits seit über 15 Jahren mit der e-Akte gearbeitet. Derzeit wird der digitale Posteingang eingeführt, ebenso die qualifizierte elektronische Signatur. In einigen Wochen wird zudem die analoge Telefonanlage durch eine neue moderne Internet-basierte Anlage ersetzt. In Bearbeitung ist auch ein Bürgerserviceportal, das über die Homepage erreicht werden kann und mit allen in Eschenbach angebotenen digitalen Leistungen und Online-Formularen verknüpft sein wird. Es wird auch eine verbesserte Darstellung der Bebauungspläne geben. Durch Eingabe einer Straße mit Hausnummer in eine Suchfunktion wird dann der entsprechende Bebauungsplan angezeigt.
Insgesamt sind die Kommunen im Bereich der medienbruchfreien Digitalisierung sehr von der Entwicklung im Bund und in den Ländern abhängig. Erst wenn dort die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, können digitale Leistungen nach dem Once-Only-Prinzip angeboten und zusammengeführt werden – dies bedeutet, dass der Bürger seine Daten und Nachweise nur einmal vorlegen müsste.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht positiv zur Kenntnis. Die Einführung von e-Payment und e-Rechnungswesen wird als wichtiges Projekt betrachtet und sollte zeitnah umgesetzt werden.
Katharina Hanf von der Verbandskämmerei stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Eschenbach für das Jahr 2023 anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.
In der Ergebnisrechnung mit der Abwicklung von Vorgängen der laufenden Verwaltungstätigkeit ergibt sich trotz eines verbleibenden negativen Ergebnisses von 112.827,51 € eine Verbesserung gegenüber der Planung. Hier wurde mit einem negativen Ergebnis von 161.645 € gerechnet. Der Jahresfehlbetrag wird in der Bilanz zum 31.12.2023 dargestellt und vorgetragen.
In der Finanzrechnung wurden neben sämtlichen Einzahlungen und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit u. a. die folgenden Investitionen abgewickelt:
Noch verfügbare Mittel für die Garage der Albvereinshütte, die Planungskosten für energetische Sanierungen, den Austausch der Wasserleitung und den Straßenausbau der Brunnengasse, den Themenpfad, die neue Elektroladesäule sowie die Neukonzeption der Spielplätze wurden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.
Erfreulich ist, dass die Gemeinde im Jahr 2023 trotz einer vorgesehenen Kreditaufnahme weiterhin schuldenfrei bleiben konnte.
Einstimmig wird beschlossen:
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2023 mit den dargestellten Werten der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie einer Bilanzsumme von 16.936.207,02 € fest.
Der Bauherr plant die Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Gittermast auf dem genehmigten Schotterparkplatz in westlicher Verlängerung der Zillenhardtstraße im Gewerbepark Göppingen/Voralb.
Amtsleiterin Aida Scheiring geht kurz auf den Sachverhalt ein und ergänzt, dass die Station in der Grünfläche geplant ist, Stellplätze fallen nicht weg.
Die Funkübertragungsstation nimmt oberirdisch eine Grundfläche von 3,40 m x 3,40 m und eine Höhe einschließlich Blitzschutz von 31,20 m ein. Es wurde eine Befreiung von der Photovoltaikpflicht beantragt.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird der Befreiungsantrag für die Photovoltaikanlage kritisch gesehen. Bürgermeister Schubert sagt zu, diesbezüglich beim Bauherrn nachzuhaken.
Einstimmig wird beschlossen:
Dem Vorhaben zur Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast auf dem Flurstück Nr. 603/3 im Gewerbepark Göppingen/Voralb wird das gemäß § 36 Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Es wird jedoch dringend empfohlen und gewünscht, dass auf die Photovoltaikanlage nicht verzichtet wird.
Geplant wird eine 7 m x 5,98 m große Doppelgarage an der nördlichen Grundstücksgrenze. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und ist bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Danach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist – was bejaht werden kann.
Einstimmig wird beschlossen:
Dem Bauvorhaben zur Errichtung einer Garage (2 Stellplätze), Ringstraße 10,
Flurstück Nr. 56, Eschenbach wird das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
Bisher werden öffentliche Bekanntmachungen durch Einrücken in das eigene amtliche Mitteilungsblatt des Gemeindeverwaltungsverbands Voralb und der Gemeinden Heiningen und Eschenbach (Mitteilungen aus Heiningen und Eschenbach), das Voralbblättle, durchgeführt.
Öffentliche Bekanntmachungen sollen künftig ergänzend über die Homepage erfolgen.
Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist in der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung u. a. die Internetadresse der Gemeinde anzugeben. Bereits auf der Startseite muss der Bereich des Ortsrechts erkennbar sein. Ausdrucke müssen dem Bürger auch in Papierform gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.
Die Satzung ist zudem während der Geltungsdauer mit einer angemessenen Verfügbarkeit im Internet bereitzuhalten und gegen Löschung und Verfälschung durch technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch eine qualifizierte elektronische Signatur, zu sichern. Im Zuge der Digitalisierung hält die Verwaltung eine Umstellung auf die Internetbekanntmachung für angezeigt.
Die Gemeinderäte halten es ebenfalls für wichtig, dass auch im Mitteilungsblatt weiterhin eine Veröffentlichung erfolgt.
Einstimmig wird beschlossen:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) in der beiliegenden Fassung.
Die am 22.05.2025 stattgefundene Informationsveranstaltung war mit 40 Teilnehmern sehr gut besucht. Der Leiter des Flurbereinigungsamtes Christoph Becker hat anhand einer Präsentation sehr ausführlich über die Gründe, die Vorteile und das Verfahren einer Flurbereinigung informiert. Es ergab sich eine intensive und teilweise auch kritisch geführte Diskussion, in der einerseits zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen (z. B. nach Kosten, Flächenabzug …) beantwortet werden konnten, andererseits die Landwirte um eine frühzeitige Mitnahme und Einbindung in das Thema baten.
Bei einer Meinungsabfrage am Ende der Veranstaltung gab es ein klares Übergewicht auf Seiten derjenigen Teilnehmer, die sich noch keine abschließende Meinung gebildet haben.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Haltung, Vorstellungen und Wünsche der Landwirte und Grundstückseigentümer zu einem möglichen Flurbereinigungsverfahren auch noch schriftlich zu erfragen. Diese Auswertung könnte dann in einer weiteren Versammlung vorgestellt werden, in der auch auf die noch offenen Fragen eingegangen wird.
Bürgermeister Thomas Schubert sieht nach wie vor große Chancen für die Grundstückseigentümer. Ungünstige Grundstückszuschnitte können bereinigt und über sanierte Feldwege erschlossen werden. Auch wenn die Verpachtungen die Bewirtschaftung aktuell erleichtern, ist dies keine Zukunftsgarantie. Er sieht aber auch die Unsicherheit der Eigentümer hinsichtlich der Kosten und möglichen Flächenabzüge. Alle diese Punkte sollten in einer weiteren Informationsveranstaltung noch intensiver aufbereitet werden.
Auch die Gemeinderäte sprechen sich für diese Vorgehensweise aus.
Einstimmig wird beschlossen:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Vorgehensweise.
Bürgermeister Schubert informiert, dass die Gemeinde Widerspruch gegen die Festsetzung der festgestellten Einwohnerzahl eingelegt hat. Dieser Widerspruch wurde nun in informeller Weise inhaltlich zurückgewiesen. Da mit der aktuellen Fortschreibung nur noch eine Differenz von drei Einwohnern festgestellt wurde, wird auf eine Fortführung des Widerspruchsverfahrens verzichtet und der Widerspruch zurückgezogen.
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.