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Gemeinderat

Bericht aus dem Gemeinderat vom 9. Dezember 2025

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan: Beratung und Verabschiedung Verbandskämmerer Lothar Stuiber erläutert ausführlich den Haushaltsplan anhand...

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan: Beratung und Verabschiedung

Verbandskämmerer Lothar Stuiber erläutert ausführlich den Haushaltsplan anhand einer Präsentation und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

Auch mit dem Haushaltsplan 2026 liegt wie in den Vorjahren ein Haushalt mit einem negativen ordentlichen Ergebnis im Ergebnishaushalt vor. Dabei hat sich das veranschlagte Gesamtergebnis des Gesamtergebnishaushalts gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich verschlechtert und es gelingt uns weiterhin nicht, den Haushalt auszugleichen. Dazu fehlen uns 734.769 €, bei denen der Aufwand den Ertrag übersteigt.

Das negative Ergebnis im Ergebnishaushalt bedeutet, dass die Gemeinde weder die Abschreibungen, die rund 646.000 € betragen, noch 88.000 € der laufenden Aufwendungen erwirtschaften kann. Das doppische Ziel, die Erwirtschaftung des Werteverzehrs bei sämtlichen Einrichtungen der Gemeinde ist damit auch im Jahr 2026 nicht annähernd erreichbar.

Durch die hohen Kostensteigerungen im Bereich Energie, Personal und insbesondere bei den Umlagen an Land, Kreis und Verbände, ist auch in den kommenden Jahren ein positives Ergebnis im Ergebnishaushalt ohne deutlich höhere Erträge aus Gebühren, Abgaben und Steuern und/oder Einsparungen nicht gegeben. Selbst wenn sich das Defizit in den folgenden Jahren verringern sollte, ist aus heutiger Sicht in den kommenden Jahren ebenfalls ein deutlich negatives Ergebnis zu erwarten.

Die Erhöhung des Abmangels im Ergebnishaushalt ist insbesondere auf die Einbrüche bei der Gewerbesteuer, dies vor allem aus dem gemeinsamen Gewerbegebiet, die Schlüsselzuweisungen vom Land, die gestiegenen Personalaufwendungen und die Transferaufwendungen zurückzuführen, hierzu gehören vor allem die Umlagen an das Land, den Landkreis und die Verbände, also GVV Voralb und Abwasserverband.

Im Finanzhaushalt, der alle zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben abbildet, ergibt sich in diesem Jahr ein Zahlungsmittelbedarf von 173.736 €. Im Vergleich zum Vorjahr, wo wir mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 119.516 € gerechnet haben, ist dies eine Verschlechterung von gut 293.000 €.

Im investiven Bereich ergeben sich Einzahlungen in Höhe von 2.350.112 € (insbesondere Zuschüsse aus dem Landessanierungsprogramm und einmalige Zuweisungen aus Landes- und Kommunalfördergesetz (LuKIFG)) und Auszahlungen in Höhe von 1.954.784 €. Insgesamt ergibt sich damit ein Finanzmittelüberschuss für Investitionen in Höhe von 309.328 €, zusammen mit dem Finanzmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt verbessert sich die Liquidität der Gemeinde 2026 um 221.592 €. In den Jahren 2027 und 2029 wird sich die Liquidität durch die hohen Investitionen aber wieder deutlich reduzieren.

Bei den Krediten ist anzumerken, dass bereits im Jahr 2024 die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.200.000 € und für 2025 eine Kreditaufnahme von 200.000 € geplant war, die nach aktuellem Stand derzeit nicht aufgenommen werden müssen. An Krediten aufgenommen werden mussten im Jahr 2024 nur die 900.000 € aus dem Jahr 2023.

Bürgermeister Thomas Schubert erinnert, dass er aufgrund der finanziellen Entwicklung nicht am geplanten Rathausanbau festhält, auf jeden Fall aber eine Sanierung im Bestand erfolgen soll. Weiterhin führt er aus, dass ein Ausgleichsstockantrag gestellt wurde und er deshalb davon ausgeht, dass die in künftigen Haushaltsjahren dargestellten Kreditaufnahmen nicht im genannten Umfang kommen werden. Im Bereich Hellerwiesen wurden bereits erhebliche Ausgaben getätigt, Rückflüsse sind durch einen Grundstücksverkauf zu erwarten. Ebenso könnten bei entsprechend vorteilhafter Nutzung auch noch die Grundstücke hinter dem Feuerwehrgerätehaus, nördlich des Theodor-Engel-Hauses sowie die Schlater Straße 6 veräußert werden.

Einstimmig wird beschlossen:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wie vorgelegt.

Bewertung der Stelle des Bürgermeisters und Einweisung in eine Besoldungsgruppe

Amtsleiterin Aida Scheiring erläutert den Sachverhalt gemäß den Ausführungen in der Sitzungsvorlage und ergänzt, dass sowohl die Bewertung als auch der Zeitpunkt des Beschlusses mit dem Kommunalamt abgestimmt wurden.

Bürgermeister Thomas Schubert fügt hinzu, dass es früher durchaus üblich gewesen ist, neue Bürgermeister in die niedrigere Besoldungsgruppe einzuweisen.

Die Bürgermeisterbesoldung ist im Landeskommunalbesoldungsgesetz geregelt. Dieses besagt, dass Beamte nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades desAmtes in eine der nach in Betracht kommenden Besoldungsgruppen einzuweisen sind. Da Eschenbach in der Größenklasse über 2.000 bis zu 5.000 Einwohner liegt, kommt eine Besoldung in A 15 oder A 16 in Betracht. Die Differenz zwischen beiden Besoldungsgruppen beträgt 875,43 Euro im Monat.

Bei der Einweisungsentscheidung sind Umfang und Schwierigkeitsgrad des Amtesin einer sachgerechten Bewertung zu berücksichtigen, die Person des Amtsinhabers spielt keine Rolle.

Hinsichtlich des Umfangs des Amtes ist zu bedenken, dass Abstimmungsbedarf besteht zum Gemeindeverwaltungsverbands Voralb der Gemeinden Heiningen und Eschenbach im Sportbereich (Technotherm-Halle, Voralbhalle und Voralbbad), der Kämmerei und dem Verbandsbauamt, was zu einem gewissen Mehraufwand führt. Ähnlich sieht es im Gewerbebereich aus, der im Verbund der drei Gemeinden Göppingen, Heiningen und Eschenbach kraft Amtes als Geschäftsführer zu managen ist. Andererseits werden diese Verbände über ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen vergütet.

Hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades des Amtes sind die Ortskernsanierung „Alter Ortskern“, die Entwicklung des Gebiets Hellerwiesen sowie die geplante Flurbereinigung zu erwähnen.

Andererseits ist aus heutiger Sicht der Spielraum für die Umsetzung geplanter bzw. neuer Vorhaben nur sehr gering. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist, bis auf das kleine Gebiet Hellerwiesen, kaum möglich. Für die gewerbliche Entwicklung stehen keine Flächen zur Verfügung. Obendrein lässt die aktuelle Finanzsituation Gemeinderat und Verwaltung in den nächsten Jahren kaum Handlungsspielraum zu.

Zudem liegt die Gemeinde Eschenbach bei der Einwohnerzahl im untersten Bereich der betreffenden Größengruppe, so dass aus Sicht der Verwaltung derzeit keine Kriterien vorliegen, die die Wahl der höheren Besoldungsgruppe bereits in der ersten Amtsperiode rechtfertigen würden. Wird der Beamte (m/w/d) nach Ablauf seiner Amtszeit bei der unmittelbar darauffolgenden Wahl wiedergewählt, richtet sich die Besoldung kraft Gesetzes nach der Besoldungsgruppe A 16 – hierfür bedarf es keines Gemeinderatsbeschlusses.

Einstimmig wird beschlossen:
Der künftige Bürgermeister (m/w/d) wird mit dem Amtsantritt in Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen.

Bauvorhaben: Errichtung Carport und Außentreppe, Flst. 3/4, Amselweg 8

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports auf der Nordseite und einer Außentreppe an der Westseite des Gebäudes Amselweg 8. Mit der Außentreppe soll eine abgeschlossene Wohneinheit im Dachgeschoss geschaffen werden.

Das Vorhaben weicht in einzelnen Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.

Von diesen Festsetzungen kann unter anderem befreit werde, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Vom Gremium wird die Anlegung von Stellplätzen auf den Privatgrundstücken grundsätzlich begrüßt.

Nach kurzer Aussprache wird einstimmig beschlossen:

Dem Vorhaben zur Errichtung eines Carports und einer Außentreppe auf dem Grundstück Amselweg 8 und den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Saure Wiesen“ wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Bauvorhaben: Neubau Carport für Wohnmobil, Flst. 167/2, Brunnengasse 6

Der Bauherr möchte in der südöstlichen Grundstücksecke einen Carport als Unterstand für ein Wohnmobil erstellen. Das Vorhaben weicht in einzelnen Punkten von den Festsetzungen ab:

Der Carport liegt aufgrund der Topografie deutlich erhöht im rückwärtigen Grundstücksbereich und in den Abstandsflächen. Wegen der geplanten Grenzbebauung wird vom Landratsamt zudem für die bestehende westliche Garage die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast gefordert.

Alternativ zur bestehenden Planung könnte mit dem Bauherrn über ein (zumindest teilweises) Vorziehen das Carports in das Baufenster auf Höhe der Nachbargarage gesprochen werden. Dies wäre eine gefälligere Lösung.

Aufgrund der noch offenen Fragen wird einstimmig beschlossen:
Die Entscheidung über das Einvernehmen wird vorerst zurückgestellt.

Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung eines Lebensmittelmarktes mit teilweiser Neugestaltung der Außenanlagen, Flst. Nr. 521, In den Bühlgärten 2

Geplant ist der Umbau des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie die teilweise Umgestaltung der dazugehörigen Stellplatz- und Außenanlagen. Der Markt wird nach vorne erweitert, das Satteldach wird abgebrochen und durch ein Flachdach mit PV-Anlage ersetzt.

Der Verkaufsraum wird auf knapp 1.000 m² vergrößert, hinzu kommen Lager-, Sanitär- und Nebenräume. Weiterhin gibt es einen separaten Backshop.

Die Betriebszeiten sind an Werktagen 6-22 Uhr und an Sonntagen 6-18 Uhr. Ein entsprechendes Schallschutzgutachten wurde eingereicht.

Die bestehende große Doppelparkplatzreihe wird zurückgebaut und durch eine neue Reihe direkt vor dem Anbau ersetzt. Zusätzlich werden drei neue Grüninseln angelegt. Geplant sind 69 Stellplätze und 14 Fahrradstellplätze. Die bisher durch die Gemeinde nutzbaren Stellplätze werden mit E-Ladesäulen ausgestattet. Der Gemeinde werden als Ersatz die zweite 9er-Stellplatzreihe zur gemeinsamen Nutzung überlassen werden.

Das Vorhaben weicht bei den planungsrechtlichen Festsetzungen insbesondere hinsichtlich der festgesetzten Traufhöhe von max. 4 Metern ab. Tatsächlich wird die Traufhöhe – bedingt durch das Flachdach – um ca. 2 Meter überschritten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe von 9 Metern wird bei einer Firsthöhe von max. 6,80 m hingegen deutlich unterschritten.

Weiter Befreiungen von den örtlichen Bauvorschriftenkönnen von Seiten des Landratsamtes genehmigt werden.

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass in der Gesamtbetrachtung dem Vorhaben und den notwendigen Befreiungen das Einvernehmen der Gemeinde erteilt werden kann.

Bürgermeister Schubert ergänzt, dass er die Gespräche mit den Verantwortlichen des Lebensmittelmarkts stets aus Gemeindesicht unterstützend begleitet hat. Er ist nun erleichtert, dass der Markt in Eschenbach erhalten bleibt.

Einstimmig wird beschlossen:

Dem Umbau und der Erweiterung des Lebensmittelmarktes mit teilweiser Neugestaltung der Außenanlagen, Flst. Nr. 521, In den Bühlgärten 2 und den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird das gemäß § 36 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Information zur geplanten Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an der Grundschule Eschenbach

Amtsleiterin Aida Scheiring führt aus, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Rechtsanspruch wird dann schrittweise auf die weiteren Klassenstufen ausgedehnt.

Aktuell werden die Kinder außerhalb der Unterrichtszeiten zwischen 7 Uhr und 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr vom Team der Verlässlichen Grundschule betreut. Die Eltern haben die Möglichkeit, flexibel und individuell auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet, ihre Kinder nach dem Bausteinprinzip für einzelne Tage oder die gesamte Woche bei der Verlässlichen Grundschule (VGS), der Mittagessensbetreuung (MEB) und der Nachmittagsbetreuung (NB) anzumelden. Zudem wird regelmäßig eine Ferienbetreuung angeboten. Diese Flexibilität und die relativ niedrigen Gebühren werden von den Eltern sehr geschätzt.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung kann wie bisher als kommunales Angebot oder in Kombination mit einer Ganztagesschule umgesetzt werden. Das Konzept für Ganztagesschulen kann in verbindlicher Form für alle Schülerinnen und Schüler gewählt werden oder in Wahlform, bei der sowohl die verbindliche Ganztagesschule als auch die kommunale Betreuung parallel angeboten werden, wobei eine Durchmischung der Kinder nicht zulässig ist.

Die Schule hat der Gemeinde in Abstimmung mit den Elternvertreterinnen und Elternvertretern eine Stellungnahme abgegeben, wonach die kommunale Betreuung aufgrund ihrer großen Flexibilität favorisiert wird.

Auch das Team der Verlässlichen Grundschule ist hoch motiviert und sieht sich in der Lage, die Ganztagesbetreuung im geforderten Umfang anbieten zu können.

Die Verwaltung sieht dies ebenso und schlägt vor, die kommunale Betreuung fortzuführen und ab dem kommenden Schuljahr auf den geforderten Umfang für alle Schülerinnen und Schüler auszuweiten. Dies umfasst insbesondere die zusätzliche Aufnahme des Freitagnachmittags und weitere zwei Wochen Ferienbetreuung im Sommer. Vermutlich wird eine geringfügige Aufstockung des Personals erforderlich. Das Thema Ganztagesschule soll vorerst nicht weiterverfolgt werden, kann aber bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden. Dies soll den Eltern in einer Informationsveranstaltung im Frühjahr 2026 dargelegt werden.

Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen und der weiteren Vorgehensweise zustimmend Kenntnis.

Neukalkulation der Wassergebühren und Änderung der Wasserversorgungssatzung

Verbandskämmerer Lothar Stuiber erläutert den Sachverhalt und ergänzt, dass die Gemeinde gehalten ist, kostendeckende Gebühren sowohl bei der Wasserversorgung als auch im Abwasserbereich zu erwirtschaften. Dies sei insbesondere auch für den Ausgleichsstock relevant. In den vergangenen Jahren bis 2024 konnten die entstandenen Kosten der Wasserversorgung durch die Einnahmen der Verbrauchsgebühren gedeckt werden. Insofern besteht für das kommende Jahr kein Anpassungsbedarf: Der derzeitige Wasserzins kann bei 3,30 € /m³ beibehalten werden.

Eine Änderung der Satzung wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Preisangabenverordnung erforderlich.

Einstimmig wird beschlossen:

Der Wasserzins beträgt weiterhin unverändert 3,30 € je m³ Frischwasser.

Die in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 unberücksichtigt gebliebenen Kostenunterdeckungen in Höhe von 26.141 € werden bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 berücksichtigt und sind damit ausgeglichen.

Der 9. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS) wird zugestimmt

Neukalkulation der Abwassergebühren

Nach der vorgelegten Gebührenkalkulation ergibt sich unter Berücksichtigung der dargestellten Fehlbeträge beim Wasserzins ein Anpassungsbedarf. Gründe hierfür sind insbesondere höhere Zuweisungen an den Abwasserzweckverband, über den die Gemeinde an der Kläranlage Göppingen beteiligt ist. Bei der Stadtentwässerung Göppingen (SEG) führen umfangreiche Modernisierungen, wie auch derzeit laufende und noch in Umlage zu bringende Sanierungen der Kläranlagentechnik und des Betriebsgebäudes voraussichtlich zu höheren Kosten.

Einstimmig wird beschlossen:

Ab 01.01.2026 wird die Schmutzwassergebühr auf 2,75 € je m³ Frischwasser und die Niederschlagswassergebühr auf 0,70 € je m² versiegelter Fläche festgesetzt.

Bei der Schmutzwassergebühr werden Fehlbeträge aus den Jahren 2021 – 2023 in Höhe von insgesamt 19.434 € in die Kalkulation einbezogen. Bei der Niederschlagswassergebühr werden Fehlbeträge aus den Jahren 2021 – 2023 in Höhe von insgesamt 11.213 € berücksichtigt.

Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung beträgt wie in den Vorjahren 3,5 %.

Der 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) wird zugestimmt.

Cleverles-Pfad: Kostenfeststellung

Der Vertrag mit der Region Stuttgart basiert auf der Grundlage von geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 223.919,79 €. Auf Basis der getroffenen Vereinbarung erfolgte eine Zusage der Region Stuttgart über einen Zuschuss in Höhe von 50 % an den entstehenden Gesamtkosten. Die Obergrenze des Zuschusses wurde auf 110.400 Euro begrenzt. Die Gesamtkosten nach Abschluss der Maßnahme liegen bei 238.123,49 Euro. Insbesondere im Bauhofbereich hat es Mehrkosten gegeben, da geplante Eigenleistungen beim Aufbau von Schildern und Mobiliar in der Kürze der Zeit nicht mehr realisiert werden konnten. Allerdings hat sich die Region Stuttgart als Zuschussgeber sehr entgegenkommend gezeigt und auch akzeptiert, dass die eingeworbenen Spenden in Höhe von 13.000 € (!) als Ausgleich für die Bauhofmehrkosten verwendet werden dürfen. Dadurch konnte bei den Kosten regelrecht eine Punktlandung erzielt werden.

Die Maßnahme wurde Ende November 2025 mit der Region Stuttgart als Zuschuss gebendem Verband abgerechnet. Mittlerweile sind die zugesagten Kofinanzierungsmittel in Höhe von 110.400 Euro bereits vollständig überwiesen.

Franz Strauß vom Verbandsbauamt führt aus, dass bei der noch fehlenden Wippe (vor der TT-Halle) technische Details geklärt werden mussten und sie deshalb erst jetzt in Produktion gegangen ist. Beim Fernrohr wird zum Schutz der in der Nähe liegenden Wohnbebauung ein Anschlag eingebaut. Beim Energiedrehrad soll noch eine Anzeige eingebaut werden.

Der Gemeinderat nimmt die Abrechnung des Cleverles-Pfads zustimmend zur Kenntnis.

Kurzbericht aus der Flurbereinigungsexkursion ins Bärenbachtal am 22. November 2025

Bürgermeister Thomas Schubert führt aus, dass an der Exkursion zwei Gemeinderäte und mehrere Landwirte und Grundstücksbesitzer teilgenommen haben. Aus Bärenbach waren die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft dabei, die ihre Sicht zu unterschiedlichen Aspekten dargelegt haben und sich sehr zufrieden über die Bärenbacher Flurbereinigung geäußert haben. Beim Thema Ausgleichsmaßnahmen wurde deutlich, dass der Flächenabzug nicht kritisch sei, weil oft Unland und Flächen für Wegverbreiterungen genutzt würden.

Mit zwei Informationsveranstaltungen und einer Exkursion ist es aus seiner Sicht nunmehr gelungen, sich dem Thema Flurbereinigung anzunähern, auch wenn bei manchen noch nicht alle Bedenken ausgeräumt werden konnten. Er möchte deshalb ergänzend einen Flyer mit allen Informationen zur Flurbereinigung zusammenstellen und nach den Feiertagen verteilen lassen. Zudem soll es am 3. Februar 2026 einen Workshop geben, zu dem im Mitteilungsblatt aufgerufen wird. Dort soll das Gebiet minimalistisch betrachtet und dann geschaut werden, welche Bedarfe sich daraus entwickeln.

Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen und vom weiteren Vorgehen zustimmend Kenntnis.

Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Voralb vom 25. November 2025

Bürgermeister Schubert verweist auf die übersandten Unterlagen und fasst zusammen, dass es noch keine Entscheidung zum Variantenvergleich der Wärmeversorgung für Voralbbad und Voralbhalle gegeben hat. Einem Riss in einer Betonwand muss noch nachgegangen werden. Beschlossen wurden eine neue Haus- und Badeordnung für das Bad sowie neue Tarifbestimmungen für Bad und beide Hallen. Weiterhin beschlossen wurden die Jahresrechnung und der Haushalt sowie die Flächennutzungsplanänderung für eine PV-Anlage auf Heininger Markung.

Der Gemeinderat nimmt den Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes vom 25. November 2025 zur Kenntnis.

Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

Mitverlegung eines Verbands für Glasfaser in der Hasengasse

Franz Strauß vom Verbandsbauamt informiert über ein Angebot zur Mitverlegung eines Verbands für Glasfaser in der Hasengasse bis zum Ende der Bebauung über 14.143 Euro. Da alle an einem Breitbandanschluss interessierten Eigentümer bereit sind, jeweils 1.000 Euro Selbstbeteiligung für den Grundstücksanschluss zu bezahlen, würden sich die Kosten für die Gemeinde um 5.000 Euro refinanzieren.

Vom Ortsende weiter bis zur Albvereinshütte ist kein Verbund notwendig, die Kosten nur für ein Leerrohr würden rund 10.000 Euro betragen, dafür hätte die Gemeinde dann Zugriff auf das Leerrohr. Allerdings hat es im Graben links des Weges keinen Platz mehr für ein Leerrohr und auf der rechten Seite würde die Leitung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu nah an den Betonplatten liegen. Er schlagt daher vor, die Betonplatten in der Mitte zu schneiden und dort das Leerrohr zu verlegen.

Aus der Mitte werden Bedenken hinsichtlich dieses Verfahrens erhoben. Vor einer Entscheidung soll die Situation mit der Baufirma vor Ort mit den Mitgliedern des Bauausschusses betrachtet werden. Die Mitverlegung des Glasfaserverbands innerorts in der Hasengasse wird befürwortet.

Einstimmig wird beschlossen:

  1. Der Mitverlegung eines Verbands für Glasfaser in der Hasengasse für rund 14.143 Euro wird zugestimmt.
  2. Für die außerörtliche Verlegung eines Leerrohrs in der Hasengasse für rund 10.000 Euro wird nach einer bautechnischen Lösung gesucht und erneut im Gremium beraten.

Feuchte Stellen im Boden der Technotherm-Halle

Franz Strauß vom Verbandsbaumt informiert über feuchte Stellen im Boden der Technotherm-Halle, die möglicherweise von Kondenswasser im Bereich des Trennvorhangs stammen. Die Angelegenheit wird geprüft.

Glasfaserverlegung durch die Deutsche Glasfaser

Bürgermeister Thomas Schubert teilt mit, dass im Januar 2026 in Heiningen mit den Arbeiten zur Glasfaserverlegung durch die Deutsche Glasfaser (DG) begonnen wird. Ausführende Firma ist die griechische Firma Artemis. Für Eschenbach soll erst im ersten Quartal 2026 eine Entscheidung fallen. Bürgermeister Schubert hat die Verantwortlichen bei der DG darauf hingewiesen, dass in Eschenbach schon viel Vorarbeiten geleistet und die Bedarfsabfrage mit entsprechenden Vertragsabschlüssen durchgeführt wurden. Zudem sei Eschenbach auch an den Heininger Technikgebäuden angebunden, was für eine schnelle Weiterführung der Arbeiten in Eschenbach spricht.

Franz Strauß ergänzt, dass für eine Spülbohrung entlang der Kreisstraße von Heiningen nach Eschenbach bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt.

Neues Leasingfahrzeug für EDA-Fahrdienst und Donnerstagsbrot

Bürgermeister Schubert führt aus, dass der Gemeinde ein interessantes Angebot für ein Leasingfahrzeug vorliegt und damit der EDA-Fahrdienst weitergeführt werden kann. Das Fahrzeug wird vermutlich schon im März für drei Jahre zur Verfügung stehen. Das Donnerstagsbrot wird das Fahrzeug ebenfalls nutzen und sich an den Kosten beteiligen.

Bewirtung beim Kinderfest am 11. Juli 2026

Beim Kinderfest am 11. Juli 2026 sollen nicht die ohnehin schon stark belasteten ehrenamtlichen Helfer der Vereine die Bewirtung übernehmen, sondern die Eschenbacher Vereinsgastronomen. Das Fest steht unter dem Motto „Sport und Bewegung“.

Verschiedenes

Anregung für eine Umbenennung der Grundschule

Aus der Bevölkerung wurde bei einem Gemeinderat angeregt, die Grundschule in Herbert-Traub-Grundschule umzubenennen.Die Verwaltung wird dies prüfen.

Dank des Gemeinderats an die Verwaltung und den Bürgermeister

Denis Leins spricht im Namen des Gremiums der Verwaltung und insbesondere auch Bürgermeister Thomas Schubert seinen Dank für das Engagement und die gute Zusammenarbeit aus.

Bürgermeister Thomas Schubert dankt den Gemeinderäten für die stets konstruktiven Beratungen mit manchmal auch kontroversen Diskussionen, so dass man stets zu guten Ergebnissen gekommen sei.

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
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Orte
Eschenbach
Heiningen
Kategorien
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Kommunalpolitik
Politik