§ 1
Bürgerfragestunde
Keine Beteiligung.
§ 2
Bekanntgaben
Nutzung des Festplatzes als Ausweichparkplatz
Der Festplatz dient während des Hallenbetriebs als ausschließlich für Pkw zugelassener Ausweichparkplatz. Andere Fahrzeugarten sind ausgeschlossen. Zudem ist sicherzustellen, dass Flächen für den Feuerwehreinsatz jederzeit freigehalten werden, um die Einsatzfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.
Weihnachtsbeleuchtung in Neuweiler
Die Weihnachtsbeleuchtung in Neuweiler hängt und ist in Betrieb. Finanziert wurde sie ausschließlich durch den Verein „Neuweiler mit Herz“. Die Installation der Beleuchtung erfolgte mit Unterstützung des Bauhofs. Dem Verein sowie dem Bauhof gilt ein großes Dankeschön für ihr Engagement und Mithilfe.
Termine:
11.12.2025: OR-Sitzung
22.01. 2025: OR-Sitzung
§3
Umbau des bestehenden Wohnhauses, Silcherstraße 18, Flst. Nr. 422/1
OR Bäßler ist befangen und nimmt für diesen Tagesordnungspunkt einen Zuhörerplatz ein.
Der Bauherr plant den Umbau des bestehenden Wohnhauses in der Silcherstraße 18.
1. Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Neuweiler empfiehlt der Gemeinde Weil im Schönbuch das Einvernehmen gemäß § 30 BauGB i.V.m. § 31 BauGB für
zu erteilen.
Der Beschlussvorschlag wird mit fünf Stimmen angenommen.
Es gibt eine Enthaltung und keine Gegenstimmen.
2. Der Ortschaftsrat Neuweiler empfiehlt der Gemeinde Weil im Schönbuch das Einvernehmen gemäß § 34 BauGB nicht zu erteilen.
Die geplanten Zwerchhäuser sind als Dachgauben auszuführen.
Der Vollgeschossigkeit kann unter der Maßnahme zugestimmt werden, wenn die Zwerchhäuser als Dachgauben ausgeführt werden.
Die in der Bauvoranfrage ausgeführten Dachausbauten sind aus Sicht des Ortschaftsrates keine Gauben, sondern Zwerchhäuser. Die angefragten Ausbauten werden daher von Ortschaftsrat als Zwerchhäuser behandelt.
Der Ortschaftsrat empfiehlt der Gemeinde, die Genehmigung für Zwerchhäuser gemäß § 34 BauGB zu erteilen.
Der Beschlussvorschlag wird mit fünf Stimmen angenommen.
Es gibt eine Gegenstimme und keine Enthaltung.
Mit der Bauvoranfrage sollen folgende Fragen geklärt werden:
Dachgaube Nord
„Kann die Gaube so genehmigt werden, da wir mit der Einbeziehung des in gleicher Flucht liegenden Garagendaches die 50% mit 9,5 m einhalten würden?“
Der Ortschaftsrat hat beschlossen, das Zwerchhaus Nord mit Traufhöhe 5,40 m und Breite 9,50 m zu genehmigen.
Fünf von sechs Mitgliedern des Ortsrats stimmen dieser Bauvoranfrage zu; es gibt eine Gegenstimme und keine Enthaltungen.
Dachgaube Süd
„Kann diese so genehmigt werden, da wir mit der Einbeziehung des Rücksprungs des Daches 50% mit 6,0 m einhalten würden?“
Der Ortschaftsrat hat beschlossen, das Zwerchhaus Süd mit einer Traufhöhe von 5,40 m und einer Breite von 6 m (so dem Plan zu entnehmen) zu genehmigen. Fünf von sechs Mitgliedern des Ortsrats stimmen dieser Bauvoranfrage zu; es gibt eine Gegenstimme und keine Enthaltungen.
Sollten die Ausbauten, als Gauben geplant werden, ist hierfür die Gauben Richtlinie der Gemeinde maßgebend.
§4
Verschiedenes und Anfragen der Damen und Herren Ortschaftsräte