Fragen und Mängelhinweise zur geplanten Erweiterung des Steinbruchs Klöpfer in Marbach-Rielingshausen und zum geplanten Freizeitgebiet „Weitblick“
Die zahlreich anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner nutzten die Gelegenheit und erfragten zu der geplanten Erweiterung des Steinbruchs den aktuellen Stand beim Klageverfahren gegen die Region Stuttgart, bemängelten die Geländehöhe der Rekultivierungsfläche die nun u. a. zum Freizeitpark „Weitblick“ umgeplant wird und nun höher ausfällt als das Ursprungsgelände. Die geplante Anfahrt zum zukünftigen Freizeitpark, die Zuständigkeit der Pflege des Areals wurde ebenfalls angefragt, sowie die Wiederschaffung der Wegeverbindung in Verlängerung der Lange Straße. Auch auf die derzeitigen starken Staubemissionen, nicht nur bei Sprengarbeiten, wurde hingewiesen. Ebenso wurde erfragt, warum das gemeindliche Einvernehmen zu der geplanten Erweiterung nochmals auf der Tagesordnung steht und wie die Vorgehensweise bei einem nicht verweigerten Einvernehmen durch den Ortschaftsrat wäre. Außerdem wurde das Thema Tragung der Prozesskosten angesprochen. Seitens der anwesenden Einwohnerschaft wurde die Gutachtengrundlage für schädliche Umwelteinwirkungen mit den angenommenen Werten als unzureichend gesehen. Die Datengrundlage würde nicht zwingend mit den Gegebenheiten übereinstimmen. Die Forderung nach einem anderen Verfahren bzw. Gutachten wurden geäußert. Die Anfragen und Hinweise wurden seitens der anwesenden Verwaltungsvertreter beantwortet bzw. zur Kenntnis genommen und darauf hingewiesen, dass die geäußerten Bedenken noch während der Auslegung bis zum 20. Juni 2025 vorgebracht werden können. Anschließend findet am 23. Juli 2025 ein öffentlicher Erörterungstermin in der Gemeindehalle in Rielingshausen im Beisein von Vertretern des Landratsamts Ludwigsburg statt.
Ein Einwohner wollte den aktuellen Stand beim Glasfaserausbau wissen.
Laut Bürgermeister Trost sollte der Ausbau mit der GVG und einem ursprünglichen Partner erfolgen. Zwischenzeitlich gibt es einen neuen Partner die UGG. Diese ist gespeist von Telefonica und Allianz. Ursprünglich wollte die UGG im 1. Halbjahr 2025 mit dem Ausbau starten. Zwischenzeitlich hat die UGG weitere Firmen aufgekauft, die jetzt innerhalb des Firmenkonstrukt integriert werden. Aus diesem Grund verzögert sich der Ausbaustart. Laut Mitteilung der UGG besteht aber die feste Absicht nun im Jahr 2026 mit dem Ausbau zu beginnen.
Das Gremium wurde über folgende Bauvorhaben informiert:
Das Bauvorhaben fällt unter den § 35 BauGB. Herr Springmann, Vorstand des Motor-Sport-Club Marbach e. V. erläuterte anhand einer Präsentation das Vorhaben und machte deutlich, wie wichtig es für den Verein sei, wieder ein genehmigtes Trainingsgelände im Steinbruch zu erhalten. Das Gremium nahm den vorliegenden Bauantrag wohlwollend zur Kenntnis und sprach die Bitte aus, die Genehmigung mit einer konkreten Befristung zu versehen.
Auch dieses Bauvorhaben fällt unter den § 35 BauGB.
Da die Anbaufläche unter 100 m² beträgt, fällt dieses Vorhaben aber nicht unter die Genehmigungspflicht.
Das Gremium nahm ansonsten die vorliegenden Bauanträge zur Kenntnis.
- erneute Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Antrag (2025-82)
Aufgrund von Befangenheitsgründen übergab Ortsvorsteher Knittel bei diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an Ortschaftsrat Biesinger. Stadtoberverwaltungsrat Wanner, Leiter des Stadtbauamtes führte in die Thematik ein und erläuterte die Sitzungsvorlage wie folgt: Aufgrund aktualisierter Antragsunterlagen wurde die Stadt Marbach vom Landratsamt Ludwigsburg erneut im Rahmen des BImSchG-Verfahrens zur Erweiterung des Steinbruchs Marbach-Rielingshausen beteiligt und gebeten, erneut über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden. Die überarbeiteten Antragsunterlagen beinhalten u. a. ein Bodenschutzkonzept, Streichung des Lärmschutzwalles aus der Geräuschimmissionsprognose, ergänzende Angaben zum Naturschutz, Konkretisierung der Bezeichnung zum Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Beantragung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung und den Antrag auf Baugenehmigung. Ebenso ist die Veröffentlichung im Staatsanzeiger der Regionalplanänderung des Kapitels „Gebiete für Rohstoffe der Region Stuttgart“ zu dieser Steinbrucherweiterung zwischenzeitlich erfolgt. Herr Wanner erläuterte der Ratsrunde nochmals die weiterhin bestehende ablehnende Haltung der Stadt Marbach gegen die geplante Steinbrucherweiterung. Diese Haltung basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 08. August 2024. Ebenso besteht die Absicht, das gemeindliche Einvernehmen weiterhin zu versagen. Aus diesem Grund wurde die Firma Klöpfer GmbH&Co.KG angehört und um Stellungnahme gebeten. Diese ging am 07.Mai 2025 ein. Hierin wird ausgeführt, dass aus Sicht der Firma Klöpfer keine beachtlichen Gründe mehr bestehen, welche die Verweigerung des Einvernehmens rechtfertigen würde. Dagegen führte Herr Wanner an, dass die Verwaltung aber weiterhin von einem Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ausgeht, dem weiterhin öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 1, Abs. 3 BauGB entgegenstehen, das heißt die Gründe der Verweigerung des Einvernehmens bestehen im Wesentlichen fort. Hier werden insbesondere folgende Belange aufgeführt:
Die Verwaltung schlägt daher vor, die im immissionsschutzrechtlichen Antrag beantragte Erweiterung des Steinbruchs Klöpfer in Marbach-Rielingshausen weiterhin abzulehnen und das gemeindliche Einvernehmen aus den Gründen des § 36 Abs. 2 BauGB erneut zu verweigern und diese Entscheidung gegenüber dem Landratsamt schriftlich zu begründen. Eine entsprechende Stellungnahme ist zusammen mit der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zu erstellen. In der ausführlichen Diskussionsrunde wurde seitens eines Rates vorgebracht, dass bei einer generellen Ablehnung der Klage bzw. im immissionsschutzrechtlichen Verfahren bereits heute Hilfsanträge zu folgenden Punkten zu stellen sind:
- Abstand 400 Meter statt 350 Meter beim Zeiläcker
- Sprengstärke 1 m/s²
- Sprengzeiten nicht während der Unterrichtszeiten der Schule
- Folgeantrag auf Kirchberger Gemarkung muss zur Abstandserhöhung in Rielingshausen führen
- Höhenlinien muss unterschritten werden mit 5 Meter unter Höhenkante
- Staubentwicklung: Maßnahmen zur Staubminderung
Bei seiner Abstimmung folgte der Ortschaftsrat der Beschlussempfehlung der Verwaltung mit der Ergänzung, dass im Rahmen der fachlichen Stellungnahme hilfsweise die vorgebrachten Bedingungen und Auflagen seitens der Stadt Marbach am Neckar formuliert werden, so dass ein Handlungsleitfaden besteht, falls das BImSch-Verfahren nicht nochmals aufgerollt und die Normenkontrollklage abgelehnt wird.
Im Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar stehen kaum noch Bauplätze zur Verfügung. Ebenso sind die gewerblichen Bauflächen knapp. Daher soll der Flächennutzungsplan gemäß dem aktuellen Flächenbedarf fortgeschrieben werden. Dem Ortschaftsrat wurde nun in der Sitzung das ausgearbeitete Entwicklungskonzept, welches zur Vorbereitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes dient, von Frau König vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH vorgestellt und erläutert. Ziel des Entwicklungskonzeptes ist die Bewertung und Priorisierung von Potentialflächen und die nachfolgende Aufnahme einer Auswahl an Potentialflächen in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Maßgeblich für die Aufnahme ist dabei der Flächenbedarf. Zu den einzelnen Potentialflächen wurden Steckbriefe erstellt und mit entsprechenden Aspekten bewertet. Auf die einzelnen Potentialflächen auf der Gemarkung Rielingshausen ging Frau König näher in der Sitzung ein. Hierbei berichtete sie auch, dass auf der Gemarkung Rielingshausen 13,5 ha Wohnbaufläche untersucht wurde, aber nicht alles aufgrund des Zeithorizonts und der Machbarkeit als geeignet angesehen wird. Auch der Bedarf an Wohnbaufläche, gewerblichen Bauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf sind in dem Entwicklungskonzept erörtert. Für Wohnbauflächen wurde zum Beispiel ein Bedarf von 4,3 ha auf der Gemarkung der Stadt Marbach am Neckar mit Ortsteil Rielingshausen berechnet. Die Entscheidung, ob und wie viele Flächen der bewerteten Potentialflächen aus dem Entwicklungskonzept neu in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden, ist Bestandteil des sich anschließenden Flächennutzungsplanverfahrens. Die Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte schlossen sich bei diesem Tagesordnungspunkt der Beschlussempfehlung der Verwaltung an und empfahlen einstimmig, die Vertreter der Stadt Marbach am Neckar zu beauftragen, zu dieser Thematik den entsprechenden Beschlussanträgen in der kommenden Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar zuzustimmen, mit dem Ziel das Entwicklungskonzept insgesamt zur Kenntnis zu nehmen und die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des GGV Marbach am Neckar einzuleiten.
- Entscheidung über das Vorranggebiet LB-20 im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen (2025-78)
Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage wird das Ziel verfolgt, ausreichend Flächen für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Als Mindestzielvorgabe ist hier 1,8 % für die einzelnen Planungsregionen festgelegt. In der Region Stuttgart müssen daher 65,7 ha hierfür bereitgestellt werden. Dafür bedarf es der Teilfortschreibung der Regionalpläne. Ein Beschluss hierzu soll bis 30. September 2025 erfolgen. Aufgrund der Novelle des Baugesetzbuches ist eine Privilegierung für Windkraftanlagen nach § 35 BauGB außerhalb regionalplanerischer Vorranggebiete zukünftig nur noch eingeschränkt möglich. Aus diesem Hintergrund hatten die Kommunen Benningen, Freiberg, Marbach, Murr, Pleidelsheim, Steinheim und Großbottwar entschlossen ein gemeinsames Gebiet im Hardtwald für eine mögliche Windenergienutzung prüfen zu lassen und daher den entsprechenden Antrag für die Ausweisung des Gebiets im Zuge der 1. Beteiligung der Teilfortschreibung des Regionalplanes gestellt. In den Unterlagen zu der 1. Beteiligungsrunde wurde allerdings nur eine sehr kleine Kulisse des Hardtwaldes als möglicher Windstandtort mit 8,03 ha ausgewiesen. Die Kommunen wiesen im Antrag auf ein größeres Potenzial hin und äußerten den Wunsch nach einer größeren Flächenausweisung. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der Teilfortschreibung verabschiedet. Das Vorranggebiet im Hardtwald ist jetzt nur noch 2,45 ha groß und eignet sich für max. zwei Anlagen. Als Begründung zu der Reduzierung wird hier die Beeinträchtigung des nahegelegenen Sonderlandeplatzes „Segelfluggelände Völkleshofen-Lichtenberg“ genannt. Als weiterer Verfahrensschritt erfolgt nun eine erneute Offenlage für die Kommunen und Träger öffentlicher Belange vom 02. Juni - 31. August 2025. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 02. Juni bis 04. Juli 2025. Der Ortschaftsrat nahm die Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt zur Kenntnis und äußerte aber auch seinen Unmut gegenüber der Bundes- und Landespolitik, welche die entsprechenden Vorgaben hier zu Wege gebracht haben. Aus Sicht der Räte müssten hier mehr die vorhandenen Strukturen und örtliche Potentiale als Grundlage der Gebietsausweisung und beim Ausbau der erneuerbaren Energien herangezogen werden.
Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig der Stellung der neuen Trafostation im Bereich der Kelterstraße zu. Die neue Station hat eine Abmessung von 4,8 x 3 m und soll im Bereich der Stellplätze bei der Kelter positioniert und mit einer Holzverkleidung versehen werden. Hierdurch fallen zunächst zwei Stellplätze weg. Allerdings kann der Bereich, welcher durch den späteren Abriss der Turmstation frei wird, dann für die Anlegung von Stellplätzen genutzt werden.
- Entscheidung über die Kündigung des Vertrages mit der VVS GmbH (2025-86)
Die Einführung des StadtTickets erfolgte im Januar 2023. Mit diesem Ticket können Fahrgäste seither in der gesamten Stadt und in den Teilorten Hörnle und Rielingshausen einen ganzen Tag lang beliebig oft mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Eine Übertragung der Fahrkarte ist aber nicht möglich. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach dem StadtTicket, auch aufgrund der Einführung des Deutschland-Tickets, gesunken. Aktuell kostet ein StadtTicket für eine Person 3,80 € (ab 1.9.2025 4 €) und für eine Gruppe 7,60 € (ab 1.9.2025 8 €). Im Vergleich kostet ein reguläres TagesTicket pro Person 6,60 € (ab 01.09.2025 7 €) bzw. 13,60 € pro Gruppe (ab 1.9.2025 14,30 €). Für jedes ausgegebene StadtTicket zahlt die Stadt Marbach am Neckar bisher einen Abgeltungsbeitrag. Dieser beläuft sich aktuell auf 2,31 € für eine Person bzw. 4,34 € für eine Gruppe. Ab September erhöht sich der Abgeltungsbetrag auf 2,51 € bzw. 4,64 €. Im Jahr 2024 entstanden dadurch Kosten in Höhe von ca. 15.000 €. Herr Knittel hob in der Ortschaftsratsitzung hervor, dass das StadtTicket trotz der Preiserhöhung ein attraktives Angebot auch für die Rielingshäuser Bürgerinnen und Bürger ist. Vorallem profitieren hier ÖPNV-Nutzer die nur gelegentlich diesen nutzen und die kein Deutschland-Ticket besitzen. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt müssen aber alle Freiwilligkeitsleistungen auf den Prüfstand, so auch das StadtTicket. Einige Ratsmitglieder bedauerten das Ende des StadtTickets. Letztendlich sprach der Ortschaftsrat aber die Empfehlung aus, den Vertrag mit der VVS GmbH bis zum 30.06.2025 zu kündigen und somit das Angebot zum Jahr 2026 einzustellen. Gleichzeitig wurde der ergänzte Beschluss gefasst, dass die Stadtverwaltung auf den VVS zugehen soll und hierbei die Forderung nach einer Ausweitung des Kurzstreckentickets auf mindestens 4 Haltestellen (bisher 3) zu stellen, um so für Kurzstreckenfahrer eine attraktive Lösung zu erreichen.
Zuschlagserteilung Glasfaserausbau in weißen Flecken Marbach am Neckar (2025-70)
Der Ortschaftsrat befasste sich in der Sitzung auch mit dem Thema Glasfaserausbau in den sogenannten weißen Flecken. Ortsvorsteher Knittel informierte, dass der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg für die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg eine Ausschreibung zur Beauftragung eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes nach den entsprechenden Förderrichtlinien durchgeführt hat. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben sich zwei Telekommunikationsunternehmen an dem Verfahren beteiligt. Diese wurden auch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Letztlich ging nur ein Angebot der Telekom Deutschland GmbH ein. Dieses wurde entsprechend geprüft, für formal ordnungsgemäß und vollständig erachtet und als wirtschaftlichstes Angebot festgestellt. Aktuell finden die finalen Abstimmungen über den Zuwendungsvertrag statt. Der Zuwendungsvertrag soll aufgrund der enthaltenen aufschiebenden Bedingung greifen, sobald die beantragten Fördermittelbescheide antragsgemäß auch erlassen werden. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 2.594.997 €. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land und zu 10 % durch die Kommune getragen. Auf die Stadt Marbach entfällt somit eine Lücke in Höhe von ca. 260.000 €. Die Mittel werden voraussichtlich 2026/27 anfallen und sind entsprechend in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen. Aus Sicht des Ortschaftsrates besteht noch Bedarf, bei den Gebieten, die als weiße Flecken auf der Gemarkung Rielingshausen in der Planung dargestellt sind, nachzuarbeiten. Aus ihrer Sicht fehlt noch u. a. die Hardtwaldhalle, Schützenhaus und die Fliegerhalle. Eine Überarbeitung bis zur kommenden Gemeinderatssitzung wurde seitens der Verwaltungsvertreter zugesichert. Ein Ratsmitglied hob noch hervor, dass es auf der Gemarkung Rielingshausen hier nicht nur um den Glasfaseranschluss von Aussiedlerhöfe gehe, sondern auch um das Rielingshäuser Gewerbegebiet. Er erhoffe sich durch den Ausbau auch eine Attraktivierung des Gewerbegebiets mit Blick auf die Wirtschaftsförderung. Anschließend empfahl das Gremium den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in „Weißen Flecken“ in der Stadt Marbach am Neckar im Rahmen der Förderprogramme an das Telekommunikationsunternehmen Telekom Deutschland GmbH zu erteilen.
Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurden folgende Themen angesprochen: Es wurden Mängel an Schachtdeckeln Höhe Gebäude Hauptstraße 77 - 79 und 15 geäußert und auf einen verstopften Ablaufschacht im Außenbereich hingewiesen. Daneben wurde angefragt, wann die Machbarkeitsstudie für einen Kombinationsbau (Kindergarten, Schule, Verwaltungsstelle) im Ortschaftsrat vorgestellt wird und wann die Umsetzung des Parkverbots für LKWs an der Gemeindehalle erfolgt. Ebenso wurde auf die Ausbesserungsmöglichkeit von Schäden bei den Feldschotterwegen durch den landwirtschaftlichen Ortsverein hingewiesen. Hier soll es zukünftig mit diesem eine jährliche Besprechung/Begehung geben. Die Schadensbehebung erfolgt dann anschließend durch den landwirtschaftlichen Ortsverein, der kostenlos den Schotter von der Firma Klöpfer beziehen kann. Auf das Wendefehlverhalten des Busverkehrs aufgrund der Sperrung in der Burgunderstraße wurde ebenfalls seitens eines Rates hingewiesen. Es wurde hier beobachtet, dass die Wendung der Busse nicht immer auf dem ausgewiesenen Gelände der Firma Stickel vorgenommen wird. Dies gefährde aber den Fuß- und Radverkehr. Zum Schluss wurde das Thema Ausweitung der Vergabe von Onlineterminen im Bereich des Passwesensauch für die Verwaltungsstelle Rielingshausen angesprochen. Bisher können online nur Termine im Rathaus Marbach/Einwohnermeldeamt gebucht werden. Die Verwaltung wird sich den genannten Themen annehmen bzw. auf die Tagesordnung zur nächsten Ortschaftsratssitzung aufnehmen.
In den Sitzungsvorlagen (Nummer in Klammer) zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie den ausführlichen Sachverhalt, den möglichen Beschlussantrag der Verwaltung und eventuelle Anlagen. Diese können auf der städtischen Homepage www.schillerstadt-marbach.de unter der Rubrik „Ratsinfo“ abgerufen werden.
gez. Heike Zimmermann