1. Ausscheiden von Frau Gemeinderätin Claudia Koch aus dem Gemeinderat – Feststellung gemäß § 31 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
Gemeinderätin Claudia Koch (Unabhängige Liste Affalterbach - ULA) hat sich zum 1. Mai 2025 melderechtlich aus Affalterbach abgemeldet. Aufgrund ihres Wegzugs hat sie gem. § 13 Var. 1 GemO ihr Bürgerrecht in der Gemeinde Affalterbach und damit die Wählbarkeit zur Gemeinderätin (§ 28 Abs. 1 GemO) verloren.
Claudia Koch ist dementsprechend automatisch gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 GemO aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Der Gemeinderat hat nun noch gemäß § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO das Ausscheiden aus dem Gemeinderat festzustellen.
Bürgermeister Steffen Döttinger erläuterte den Sachverhalt.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Claudia Koch aufgrund des mit ihrem Wegzug eingetretenen Verlusts des Bürgerrechts und der Wählbarkeit im Laufe des 30. April 2025 aus dem Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach ausgeschieden ist.
2. Feststellung von wichtigen Ablehnungsgründen nach § 16 GemO für die Ablehnung des Eintritts in den Gemeinderat durch Herr Reiner Bendix
Durch das Ausscheiden von Claudia Koch aus dem Gemeinderat würde Reiner Bendix als erste Ersatzperson mit 476 Stimmen für die Unabhängige Liste Affalterbach (ULA) in den Gemeinderat nachrücken. Herr Bendix hat jedoch insbesondere im Hinblick auf seine Gesundheit gegenüber der Verwaltung erklärt, dass er die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat ablehnt.
Bei einem wichtigen Grund nach § 16 GemO handelt es sich um einen sogenannten Unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Entscheidung durch den Gemeinderat zwischen absoluten Ablehnungsgründen und Ablehnungsgründen mit Beurteilungsspielraum zu unterscheiden ist. Absolute Ablehnungsgründe sind beispielsweise Nr. 1-2 (Verwaltung eines geistlichen oder öffentlichen Amtes), Nr. 3 (zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit) und Nr. 6 (Alter). Bei Vorliegen dieser Ablehnungsgründe muss dem Antrag entsprochen werden. Ablehnungsgründe mit Beurteilungsspielraum sind demnach Nr. 4 (berufliche Abwesenheit), Nr. 5 (Krankheit) und Nr. 7 (Behinderung der Fürsorge für die Familie). In diesen Fällen hat eine Prüfung im Einzelfall zu erfolgen.
Über den geltend gemachten Ablehnungsgrund hat somit der Gemeinderat zu entscheiden. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei dem von Herrn Bendix angeführten Grund um einen Ablehnungsgrund mit Beurteilungsspielraum handelt, die Beurteilung also im Einzelfall zu erfolgen hat.
Abs. 1 S. 2 Nr. 5 (Anhaltende Krankheit) setzt voraus, dass die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch eine anhaltende Krankheit maßgeblich erschwert oder gar ausgeschlossen wird. Entscheidend sind u.a. die Dauer der Erkrankung und ihre Wirkung auf den Bürger. Eine nur vorübergehende Störung des Gesundheitszustandes reicht regelmäßig nicht aus. Ob eine Krankheit anhaltend ist, muss jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt und entschieden werden. (Vgl. Komm z. GemO, Kunze/Bronner/Katz §16 Rn. 16)
Herr Bendix hat der Verwaltung ein ärztliches Gutachten vorgelegt, das nichtöffentlich behandelt wurde. Ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 GemO erfüllt sind, hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen und zu entscheiden.
Bürgermeister Steffen Döttinger erläuterte den Sachverhalt.
Auf Wunsch aus dem Gremium wurde zur Beratung einzelner Punkte die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hergestellt.
Im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt.
Gemeinderat Andreas Neuweiler stellte einen Antrag auf geheime Abstimmung, der einstimmig angenommen wurde.
Die geheime Abstimmung fiel wie folgt aus:
Zustimmung (ein wichtiger Grund zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 16 GemO liegt vor): 2 Stimmen
Keine Zustimmung (ein wichtiger Grund zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 16 GemO liegt nicht vor): 11 Stimmen
Es erging folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Bendix kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO für die Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat vorliegt.
Bürgermeister Steffen Döttinger teilte Herrn Bendix das Ergebnis mit und bat ihn, zur Verpflichtung als Gemeinderat vorzutreten.
Auf diese Aufforderung hin verließ Herr Bendix den Ratssaal und konnte daher nicht verpflichtet werden.
3. Nachrücken des festgestellten Ersatzmitgliedes der Unabhängigen Liste Affalterbach (ULA) in den Gemeinderat und Verpflichtung
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
4. Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderats
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
5. Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2024
Polizeihauptkommissar Joachim Schäfer und seine Stellvertreterin Nadine Schneibel vom Polizeirevier Marbach stellten die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 vor und beantworteten Fragen aus dem Gremium.
Mit 101 erfassten Fällen von Kriminalität gab es im Vergleich zum Jahr 2023 zwar einen deutlichen Anstieg um 46,4 Prozent, aber dies entspricht wieder dem Niveau von 2022. Die Aufklärungsquote lag wie im Vorjahr bei 59,4 Prozent. Bei den Körperverletzungen war ein Rückgang von 18 auf 13 zu verzeichnen, darunter keine gefährlichen. Die Diebstähle stiegen von 18 auf 25 an, darunter viele Laden- und Fahrraddiebstähle. Auch die Sachbeschädigungen nahmen von 8 auf 14 zu. Die Sexualdelikte stiegen von 1 auf 9, was durch die Verbreitung von pornografischen Schriften (Fotos) durch Jugendliche zustande kam. Joachim Schäfer fasste zusammen, dass die Bürger in Affalterbach nach wie vor sicher sind. Die gemeldeten Ruhestörungen liegen laut der Polizei mit 11 in einem niedrigen Bereich.
Auch bei der Unfallstatistik konnte Joachim Schäfer keine Auffälligkeiten in Form eines Unfallschwerpunkts erkennen. Bei den 57 Unfällen wurden insgesamt 12 Personen leicht, eine schwer und keine tödlich verletzt. In 33 Fällen handelte es sich um eine Unfallflucht.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Kenntnisnahme.
6. Umsetzung der Ergebnisse des Jugendforums 2025 – Einstieg in die offene Jugendarbeit – Einrichtung eines Jugendtreffs
In der Sitzung des Jugendausschusses am 8. Mai 2025 wurden die Ergebnisse des Jugendforums vom 29. Januar 2025 sowie ein Fachvortrag der Kreisjugendpflege Ludwigsburg zur offenen Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt. Im Zentrum der Diskussion stand der von Jugendlichen geäußerte Wunsch nach einem Jugendhaus bzw. Jugendtreff in Affalterbach.
Die Vertreterinnen der Kreisjugendpflege betonten den Mehrwert offener Jugendarbeit für die Kommunen und gaben konkrete Empfehlungen für die Umsetzung in Affalterbach. Die Ausschussmitglieder sprachen sich einstimmig dafür aus, die Umsetzung eines Jugendhauses bzw. eines Angebots der offenen Jugendarbeit weiter zu verfolgen.
Der Jugendausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Affalterbach in die offene Jugendarbeit einsteigen soll. In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung beauftragt werden, den Personalbedarf – empfohlen wird ein Stellenumfang von mindestens 150 Prozent – zu klären, geeignete Räumlichkeiten für die Umsetzung vorzuschlagen sowie Beispiele vergleichbarer Kommunen in der Region zu sichten.
Bürgermeister Steffen Döttinger erläuterte den Sachverhalt und berichtete, dass sich der Verwaltungs- und Bauauschuss als mögliche Räumlichkeit das ehemalige Lehrerwohnhaus in der Klingenstraße angeschaut hat. Es eigne sich für das Vorhaben, man müsse aber noch den Brandschutz abschließend prüfen. Für die Stelle der Leitung sind bereits zwei Initiativbewerbungen eingegangen und es hat jeweils ein erstes Gespräch stattgefunden. Das künftige Personal und die Jugendlichen sollen an der Konzeption wesentlich mitwirken.
Aus dem Gremium kam die Frage nach den zu erwartenden Kosten und zum weiteren zeitlichen Ablauf. Die Verwaltung rechnet mit rund 150.000 Euro im Jahr für das Personal bei einem Stellenumfang von insgesamt 150 Prozent sowie mit Ausgaben für den Umbau der Räumlichkeiten. Über die Einstellung des Personals könnte in der Sitzung im Juli oder nach der Sommerpause im Oktober entschieden werden.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
1. Die Gemeinde Affalterbach beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Angebot der offenen Jugendarbeit einzurichten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für Personal und Räumlichkeiten einzuleiten.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Fortsetzung des Berichts lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblatts.