Fortsetzung des Berichts aus der vorherigen Ausgabe des Mitteilungsblatts.
In der Sitzung sollen folgende Tagesordnungspunkte beschlossen werden:
- Beratung über eingegangene Stellungnahmen
- Planfeststellung
Bürgermeister Steffen Döttinger erläuterte den Sachverhalt. Er betonte, dass es sich bei Punkt 2 lediglich um ein Entwicklungskonzept für den Flächennutzungsplan für die kommenden 20 bis 30 Jahre handle und nicht alle enthaltenen Flächen realisiert werden sollen. Im Weiteren stellte er die zehn potenziellen Flächen für eine Weiterentwicklung von Affalterbach vor:
Wohnbauflächen:
Gewerbliche Bauflächen:
Zudem berichtete Steffen Döttinger, dass am Sitzungstag eine E-Mail des Marbacher Bürgermeisters und Verbandsvorsitzenden Jan Trost eingegangen ist, dass ein weiterer Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden soll. Demnach soll zur interkommunalen Zusammenarbeit mit den Kommunen innerhalb des Verbands eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, der Verwaltungsmitarbeiter und Gemeinderäte angehören, um alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit aufzulisten. Dieser Wunsch war in der vergangenen Verbandssitzung bereits unter Verschiedenes angesprochen worden.
Da dieser Punkt so nicht mehr ausreichend vom Gemeinderat vorberaten werden konnte, schlug Steffen Döttinger vor, dass der Punkt zunächst konkretisiert und daher verschoben werden soll.
Es erging folgende einstimmige Beschlussempfehlung an die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands:
Zustimmung zu den Beratungsvorschlägen. Der Punkt zur interkommunalen Zusammenarbeit soll vertagt werden, bis konkrete Informationen vorliegen.
Gemeinderat Helmut Rikker erklärte sich für befangen und rückte vom Ratstisch ab.
Der Bauherr hat einen Antrag auf Nutzungsänderung im Erd- und Obergeschoss sowie auf Umbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Winnender Straße 71 beantragt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winnender Straße“.
Das Erdgeschoss ist für Büroräume vorgesehen. Im Obergeschoss ist neben Büroräumen eine Wohnung mit 69,12 m² geplant. Eine weitere Wohnung mit 64,65 m² entsteht im Dachgeschoss. Zur Schaffung dieses Wohnraumes wird das Dach zu einem Flachdach begradigt.
Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet. § 8 Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO legt fest, dass in Gewerbegebieten ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zugelassen werden können.
Da für das Gebäude ursprünglich aber bereits vier Wohnungen genehmigt wurden, hält die Verwaltung die Umbaumaßnahmen für vertretbar und schlägt vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.
Die Gemeinderäte Helmut Rikker und Boris Schwarz erklärten sich für befangen und rückten vom Ratstisch ab.
Der Bauherr hat einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Im Näheren Grund 20 eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Näherer Grund“.
Das Vorhaben entspricht weitgehend den Vorschriften des Bebauungsplans.
Eine Befreiung ist erforderlich, da der Lichthof auf der Ostseite ca. 1,00 m außerhalb des Baufensters liegt.
Außerdem überschreitet die geplante Garage auf der Nordseite mit einer Länge von 9 m das Garagenbaufenster um ca. 1,00 m und grenzt dadurch direkt an den Maisweg. Aufgrund einer vergleichbaren Befreiung innerhalb des Bebauungsplangebiets hält die Verwaltung die Überschreitung für vertretbar.
Sie schlägt daher vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.
Gemeinderat Helmut Rikker erklärte sich für befangen und rückte vom Ratstisch ab.
Der Bauherr hat einen Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen sowie 10 Außenstellplätzen beantragt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „2. Änderung Hinter dem Kirchhof“.
Das Bauvorhaben entspricht weitgehend den Vorgaben des Bebauungsplans.
Eine Befreiung ist erforderlich, da zwei Lichtschächte geringfügig die Baugrenze überschreiten.
Außerdem schreibt der Bebauungsplan in Ziffer A.4.3 vor, dass Tiefgaragen außerhalb der Hochbauten erdüberdeckt sein müssen. 5 Stellplätze im südlichen Bereich des Grundstückes liegen allerdings teilweise direkt über der Tiefgarage. Als Kompensationsmaßnahme werden sowohl die Stellplätze im Norden als auch im Süden mit Rasengittersteinen ausgeführt.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Befreiungen vertretbar sind und schlägt daher vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.
Der Bauherr hat einen Antrag auf Errichten einer teilüberdachten Terrasse auf dem Grundstück Gerstenweg 6 eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Näherer Grund“.
Bereits 2020 wurde über den Antrag beraten und beschlossen, nachdem die Maßnahme davor ungenehmigt umgesetzt wurde. Auf die Vorlage 36/2020 wird verwiesen.
Das Landratsamt Ludwigsburg hat am 19.05.2021 einen Ablehnungsbescheid erteilt und dem Bauherrn das Wahlrecht eingeräumt, die Terrassenüberdachung außerhalb der überbaubaren Fläche entweder komplett zu beseitigen oder auf das nach dem Bebauungsplan mögliche Maß mit einer Überschreitung der überbaubaren Fläche mit maximal 5 % der Grundfläche des Hauptgebäudes zurückzubauen.
Weiterhin liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor, das die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Landratsamts bestätigt.
Der Bauherr plant, die nicht überdachten Terrassenflächen bis an die Baugrenze zurückzubauen sowie das Garagendach zu begrünen.
Die Terrassenüberdachung ragt um ca. 20 m² über das Baufenster. Die im Bebauungsplan zugelassene Überschreitung von maximal 5 % der Grundfläche des Hauptgebäudes (ca. 5,7 m²) wird daher deutlich überschritten. Vergleichbare Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden bisher keine erteilt.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu versagen.
Bürgermeister Steffen Döttinger erklärte den Sachverhalt.
Einige Gemeinderäte hatten sich vor Ort ein Bild von der Situation gemacht und waren der Meinung, dass sich die Terrasse gut einfüge und ein Rückbau unverhältnismäßig wäre. Zudem hätten die Eigentümer ausführlich dargelegt, dass sie einen Fehler gemacht haben.
Bürgermeister Steffen Döttinger verwies auf den geltenden Bebauungsplan sowie das Gerichtsurteil und betonte, dass eine solche Befreiung noch nie zuvor erteilt wurde.
Andere Gemeinderäte äußerten, dass es nicht darum gehe, ob sich die Terrasse in die Umgebungsbebauung einfüge, sondern ob sie mit dem Bebauungsplan konform sei oder eine Ausnahme auf Abweichung erteilt werden könne. Mit einer Ausnahme wie in diesem Fall könne man einen ganzen Bebauungsplan aushebeln.
Es erging folgender mehrheitlicher Beschluss:
Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird nicht erteilt.
Der Bauherr hat einen Antrag auf Errichtung eines Gartenpools auf dem Grundstück Gerstenweg 6 eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Näherer Grund“.
Bereits 2020 wurde über den Antrag beraten und beschlossen, nachdem die Maßnahme davor ungenehmigt umgesetzt wurde. Auf die Vorlage 36/2020 wird verwiesen.
Das Einvernehmen der Gemeinde wurde versagt, da sich der Pool teilweise innerhalb des Pflanzgebots (Pfg. 2) befindet. Daraufhin hat das Landratsamt Ludwigsburg am 19.05.2021 einen Ablehnungsbescheid erteilt und zum Rückbau innerhalb von 2 Monaten aufgefordert.
Weiterhin liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor, das die Rechtmäßigkeit der Aufforderung durch das Landratsamt Ludwigsburg zum Rückbau des Gartenpools bestätigt.
Der Bauherr hat zwischenzeitlich zwei Obstbäume gepflanzt und bittet nun, diese als Kompensationsmaßnahme für die teilweise Überbauung des Pflanzgebots (Pfg. 2) anzuerkennen.
Auch in einem vergleichbaren Fall aus dem Jahr 2020 wurde ein Antrag auf Errichtung eines Außenpools abgelehnt, da sich dieser ebenfalls innerhalb des Pflanzgebots (Pfg. 2) befand.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu versagen.
Bürgermeister Steffen Döttinger erklärte den Sachverhalt. Weitere Fragen der Gremiumsmitglieder konnten beantwortet werden.
Es erging folgender mehrheitlicher Beschluss:
Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird nicht erteilt.
Bürgermeister Steffen Döttinger informierte, dass der Schützenverein Affalterbach e. V. eine Bezuschussung für den Erhalt seiner Sportanlagen beantragt hat. Die Kosten für die Arbeiten an der 25- und 50-Meter-Schießanlage belaufen sich auf rund 24.000 Euro.
Bürgermeister Steffen Döttinger informierte über die Situation durch die Bauarbeiten in der Winnender Straße. Der Verkehr wird in eine Richtung über die Lange Straße und den Bittenfelder Weg umgeleitet. Für Lkw gilt dort ein Durchfahrtsverbot, sie werden großräumig umgeleitet. Da dieses Durchfahrtsverbot vermehrt missachtet wurde, erfolgt in Rücksprache mit dem Landratsamt Ludwigsburg eine verstärkte Kontrolle: Der Bauhof der Gemeinde kontrolliert die Strecke mehrmals täglich und dokumentiert Verstöße. Zusätzlich hat das Polizeirevier Marbach zugesichert, dort verstärkt Streife zu fahren. Außerdem hat die Gemeinde Anwohner auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie Fotos machen und der Gemeinde schicken können, dann aber auch als Zeugen für die Verstöße zur Verfügung stehen müssten.
In der Kurve in der Winnender Straße am Abzweig der Backnanger Straße gibt es direkt neben dem Baubereich eine größere Bodenwelle. Da es sich um eine Landesstraße handelt, hat sich die Gemeinde beim Regierungspräsidium erkundigt, ob es diese Stelle im Zuge der Arbeiten auch beheben kann, indem weitere rund 250 Quadratmeter Fahrbahndecke erneuert werden. Das Regierungspräsidium hat dies abgelehnt, da aktuell kein weiteres Geld für Landesstraßen zur Verfügung stehe. Die Arbeiten sollen nur wie geplant auf einer Breite von 1,60 Metern vom Straßenrand ausgeführt werden.
Bürgermeister Steffen Döttinger informierte das Gremium über den geplanten Umbau der B-14-Ausfahrt Winnenden West. Die beiden kurz aufeinanderfolgenden Kreisverkehre sollen durch Ampeln ersetzt werden, allerdings erst frühestens im Jahr 2030.
Der Kindergarten Birkhau hat bei seinem Jubiläumsfest Spenden und Einnahmen in Höhe von 1.224,77 Euro erhalten.
Es erging folgender einstimmiger Beschluss:
Die Annahme der Spenden wird genehmigt.
Aus dem Gremium kam im Namen der örtlichen Vereine ein Lob für die Beteiligung der Gemeinde am Straßenfest. Ohne diese Unterstützung wäre insbesondere das Sicherheitskonzept nicht finanzierbar und das Fest nicht mehr umsetzbar gewesen.
Die Gemeinde hat laut Bürgermeister Steffen Döttinger einen Zuschuss von 19.000 Euro für das Fest zugesagt. Das Sicherheitskonzept kostet zudem 12.000 Euro, wovon die Gemeinde 60 Prozent übernimmt und die Vereine die verbleibenden 40 Prozent verteilt über drei Jahre bezahlen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium zum Stand der Arbeiten am Boden der Herbert-Müller-Halle konnte Bürgermeister Steffen Döttinger bekanntgeben, dass sie in der Woche nach der Sitzung beginnen.
