Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg wird voraussichtlich am 26.09.2025 den Teilflächenplan über Vorranggebiete für Windenergieanlagen (Windräder) beschließen. Dieser Teilflächenplan beinhaltet eine Fläche auf dem Oberen Berg / Höllbühl auf dem Bergrücken südlich von Oberflacht. Unser Gemeinderat hatte im Anhörungsverfahren erfolgreich die Herausnahme der engeren Wasserschutzzone II bewirkt. Sobald dieser Teilflächenplan in Kraft ist, sind auf diesen Flächen Windräder auch ohne Zustimmung der Gemeinde genehmigungsfähig.
Die Fläche, die der Regionalverband auf dem Oberen Berg / Höllbühl ausweisen wird, ist aufgrund seiner guten Windhöffigkeit und nach Prüfung der naturschutzrechtlichen Belange für potentielle Betreiber von Windrädern äußerst attraktiv. Dies haben bereits mehrere Firmen, die Windräder erstellen möchten (Projektierer) der Gemeinde gegenüber geäußert und großes Interesse an einer Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen bekundet.
Die Waldflächen auf dem Oberen Berg / Höllbühl liegen zu einem größeren Teil im Eigentum der Gemeinde Seitingen-Oberflacht. Dazwischen befindet sich jedoch ein knapp 23 ha großes Waldgrundstück des Landes Baden-Württemberg (Forst BW). Forst BW hat bereits im Dezember 2024 gegenüber der Gemeinde angekündigt, dass diese Fläche im Rahmen der von der Landesregierung ausgerufenen Vermarktungsoffensive Windkraft über ein europaweites Angebotsverfahren vermarktet werden soll. Forst BW hat die Gemeinde angefragt, ihre umliegenden Flächen mit in die europaweite Vermarktung einzubringen. Der Gemeinderat hatte dies abgelehnt, mit der Begründung, dass zuerst eine Information über Auswirkungen von Windrädern und eine Beteiligung der Bürgerschaft erfolgen soll. Außerdem lehnte der Gemeinderat eine europaweite Ausschreibung ab, um einen möglichst großen Einfluss auf die Anzahl und den genauen Standort der Anlagen zu haben und eine regionale Wertschöpfung zu ermöglichen. Forst BW hat der Gemeinde einen Vermarktungsaufschub bis zur Sommerpause 2025 eingeräumt.
Unserem Gemeinderat war es neben einer umfassenden eigenen Information sowie der Bürgerschaft insbesondere wichtig, als größter Flächeneigentümer auf dem Oberen Berg / Höllbühl das Heft des Handelns in den Händen zu behalten. Die Gemeinde ist bei einer Flächenverpachtung nicht an enge Kriterien einer europaweiten Ausschreibung gebunden, sondern kann wichtige Standortfaktoren wie Abstände der Anlagen zur Wohnbebauung und damit Lärmemissionen und Schattenwurf aktiv beeinflussen. Ein aus einer europaweiten Ausschreibung hervorgehender Betreiber von Windrädern braucht sich „nur“ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen. Dem Gemeinderat ist zudem eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft besonders wichtig. Wird die Verpachtung allein in die Hände von Forst BW gegeben, hat die Gemeinde keinerlei Einfluss mehr auf diese Faktoren. Bei einer Verpachtung von Gemeindeflächen würden Pachtentgelte in finanziell bedeutsamer Größenordnung der Gemeinde zugutekommen und nicht allein Forst BW.
Weil die Gemeinde Talheim in geringem Umfang ebenfalls Grundstückseigentümerin im Vorranggebiet ist und von WEAs ebenso betroffen wäre wie Seitingen-Oberflacht, streben beide Gemeinden eine interkommunale Zusammenarbeit an. Der Gemeinderat von Talheim wird seine Entscheidung über die Verpachtung dieser Flächen bis Ende Juli treffen, und zwar unabhängig von Seitingen-Oberflacht.
Unter neutraler Moderation des Forums Energiedialogs soll die Bürgerschaft in einem Informations- und Dialogabend am Freitag, 27. Juni in der Ostbaarhalle informiert werden. Dieser Abend wird in Form eines Infomarktes mit Ständen verschiedener Akteure stattfinden. Hierzu geladen sind sowohl Befürworter von WEAs als auch kritische Stimmen:
Gemeinderäte von Seitingen-Oberflacht und Talheim, 2 Projektierer, Forst BW, Forstamt, Baurechts- und Umweltamt als Genehmigungsbehörde, IHK, Dialogforum NABU/BUND, Bürgerinitiative Unser SO, Nachbarortschaften (Ippingen und Eßlingen) mit Erfahrungen zu Windrädern.
Nach dem Informations- und Dialogabend soll möglichst in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 30. Juli eine Entscheidung des Gemeinderats über die Verpachtung der gemeindeeigenen Waldflächen fallen.
In der Diskussion des Gemeinderats wurde betont, dass eine europaweite Ausschreibung der Waldflächen durch Forst BW unbedingt verhindert werden muss, um nicht nur von den Nachteilen von Windrädern betroffen zu sein. Mit großer Mehrheit stimmte der Gemeinderat diesem Fahrplan zu.