Aus den Rathäusern

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 08.05.2025

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung Bürgermeister Dürr gab bekannt, dass die Besetzung der Leitungsstelle im Kindergarten...

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung

Bürgermeister Dürr gab bekannt, dass die Besetzung der Leitungsstelle im Kindergarten Alte Herrenberger Straße I ab 01.04.2025 mit Frau Nadine Biller erfolgte.

Aussegnungshalle auf dem Friedhof

hier: Bau einer barrierefreien öffentlichen Toilette

Auf eine Anregung aus dem Gemeinderat hin hat die Verwaltung geprüft, ob die bestehenden öffentlichen Toiletten in der Aussegnungshalle um eine barrierefrei erreichbare Toilette erweitert werden können. Hierzu wurde gemeinsam mit Architekt Zwönitzer die Bestandssituation geprüft und ein Vorschlag erarbeitet.

Der Planentwurf sieht vor, dass eine zusätzliche barrierefreie Toilette neben den beiden bestehenden Toiletten für Frauen und Männer eingebaut werden soll.

Um die Barrierefreiheit zu erreichen, ist der Bau einer Rampe notwendig.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 50.000 €. Die Detailsummen wurden in der Sitzung dargelegt, so dass erkennbar war, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.

Angeregt wurde in der Beratung aus der Mitte des Gemeinderats, eine der beiden bestehenden Toiletten zur barrierefreien Toilette umzubauen, statt eine zusätzliche Toilette einzubauen. Dies wurde vorab bereits geprüft, musste jedoch aus technischen Gründen verworfen werden.

Weiter wurde angeregt, die Türe mit einem elektrischen Öffnungsmechanismus zu versehen. Hierzu äußerte Architekt Zwönitzer, dass dies nicht vorgesehen ist, da dieser Mechanismus sehr wartungs- und störanfällig ist und deshalb eine Plattform direkt vor der Türe eingeplant ist, so dass diese auch von Menschen mit Rollstuhl oder Rollator geöffnet werden kann.

Hinterfragt wurde zudem, ob die Rampe in der geplanten Form ausgeführt werden muss, oder ob es auch alternative Lösungen gibt. Hier wurde dargelegt, dass im Planungsverfahren die Alternativen abgeprüft wurden, unter anderem auch eine Höhenanpassung des Weges untersucht wurde, hier jedoch wegen anderer Zwangspunkte keine Lösung möglich ist.

Neben den technischen Fragestellungen wurde im Gemeinderat der geplante Bau einer barrierefreien öffentlichen Toilette bei der Aussegnungshalle begrüßt, um damit einen weiteren Schritt zum barrierefreien Ausbau des öffentlichen Raums zu schaffen.

Einstimmig wurde dem Projekt von den Gemeinderäten zugestimmt.

Vor Beginn des Projekts wird die Gemeindeverwaltung den VdK Bondorf beteiligen.

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“

hier: Entwurf zum Bebauungsplan „Feuerwehrhaus“ und Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vom Vorsitzenden wurde dargelegt, dass die Gemeinde im Jahr 2020 von einem Sachverständigen einen umfangreichen Feuerwehrbedarfsplan hat erstellen lassen.

Dieser Plan stellt Zielvorgaben für den Gemeinderat und die Verwaltung auf. Die Erreichung dieser Vorgaben ist jedoch von Randparametern – wie finanzielle Entwicklungen bei der Gemeinde Bondorf, Mitgliederzahl der Feuerwehr, allgemeine wirtschaftliche Situation, gesetzliche Rahmenbedingungen – abhängig, die nicht allesamt durch die Gemeinde Bondorf beeinflussbar sind.

Neben der personellen Ausstattung und der Fahrzeugausstattung war ein wesentlicher Bestandteil der Bedarfsplanung die Überprüfung, inwieweit das im Jahr 1972 errichtete Feuerwehrgerätehaus den heutigen und zukünftigen Ansprüchen genügt.

1972 hatte die Gemeinde 2.750 Einwohner, heute sind es rund 6.300. Die Fahrzeugzahl hat sich wesentlich verändert, erfreulicherweise gibt es inzwischen auch Frauen bei der Feuerwehr, Unfallverhütungsvorschriften stellen heute wesentlich andere Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser, technisches Gerät wurde deutlich mehr und zahlreiche weitere Parameter führten schließlich zum Fazit, dass beim Feuerwehrhaus Bondorf baulich erheblicher Veränderungsbedarf besteht, der allerdings am aktuellen Standort nicht realisiert werden kann.

Um auch in der Zukunft eine gut funktionierende und schlagkräftige Feuerwehr zu haben, ist es deshalb unerlässlich, ein neues Feuerwehrgerätehaus zu bauen.

Nach eingehenden Beratungen und Prüfung verschiedener Grundstücksoptionen hat sich der Gemeinderat schließlich in der Sitzung am 22.02.2024 entschieden, die Verwaltung zu beauftragen, den Bereich Speckgasse für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses prioritär zu behandeln.

Diesbezüglich gab es bereits erste Untersuchungen insbesondere hinsichtlich des Artenschutzes, die als Grundlage für das weitere Vorgehen dienen.

Mit dem nun anstehenden Start des Bebauungsplanverfahrens sollen unter anderem die Träger der öffentlichen Belange und die Öffentlichkeit eingebunden werden.

Herr Gillich vom beauftragten Ingenieurbüro erläuterte den Planentwurf.

In der anschließenden Beratung wurde deutlich, dass den Gemeinderäten wichtig ist, die Erdgeschossfußbodenhöhe möglichst weit anzuheben, so dass die Ergebnisse des jüngst durchgeführten Starkregenrisikomanagements gewürdigt werden.

Auch die Frage der Größe und Lage des Baufensters wurde intensiv diskutiert. Herr Gillich konnte hierzu darlegen, dass das geplante Baufenster ausreichende Optionen bietet und auf den Nebenanlagen beispielsweise auch der Bau eines Blockheizkraftwerks möglich wäre, falls dies als gemeinsame Heizzentrale für die umliegenden kommunalen Gebäude eine Option darstellen würde.

Feuerwehrkommandant Mast erläuterte schließlich die Ergebnisse der Befassung im Feuerwehrausschuss, der den Standort in der Speckgasse weiterhin als geeignet erachtet.

Einstimmig wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom Gemeinderat bewilligt und die Verwaltung beauftragt, den Planentwurf öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Freiwillige Feuerwehr Bondorf

hier: Vergabe der Lieferung von Rollcontainern

Für den neuen Gerätewagen-Transport, der derzeit bei der Fa. Schmitz Feuerwehrtechnik aufgebaut wird, müssen noch 8 Rollcontainer mit unterschiedlichen Beladungslisten beschafft werden.

Für die Lieferung der Rollcontainer wurden 4 Firmen angeschrieben und um Abgabe eines Angebots gebeten. Von 3 Firmen wurden Angebote eingereicht.

Ein Angebot konnte nicht gewertet werden, da es nicht den Anforderungen der Ausschreibung entsprach.

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 46.588,50 € abgegeben.

Nach einigen Detailfragen wurde schließlich einstimmig beschlossen, die Beschaffung zu beauftragen.

Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Bondorf

hier: September 2025 bis August 2026

Mit Inkrafttreten des Kindergartengesetzes zum 01.04.2004 und dem Nachfolgegesetz ab 01.01.2009 wurde von den Kindergartenträgern eine Bedarfsplanung gefordert, die jährlich fortzuschreiben und mit dem Träger der Jugendhilfe (Amt für Jugend und Bildung des Landkreises Böblingen) abzustimmen ist.

Die nun vorliegende Planung gibt den Stand der Kinderbetreuung in Bondorf vom 01.03.2025 und die Planungen bzw. vorgesehenen Änderungen in nächster Zukunft wieder.

Die Kindergartengesamtleitung Doris Christian und Andreas Ruf vom Rathaus erläuterten dem Gemeinderat die wichtigsten Kennzahlen.

Bondorf verfügt aktuell über 299 Kindergartenplätze und damit 20 mehr als im Vorjahr. 70 dieser Plätze stehen für die Ganztagesbetreuung zur Verfügung. In der kommunalen Schulbetreuung werden derzeit 160 Kinder betreut, gegenüber 143 Kindern im Vorjahr.

Bei den unter 3-Jährigen gibt es in Bondorf aktuell, wie auch in 2024, 78 Betreuungsplätze.

Täglich werden in den Kindergärten ca. 130-140 Mittagessen ausgegeben, hinzu kommt das Schulessen, so dass im letzten Jahr in Summe etwa 29.000 Essen zubereitet wurden.

Für das Kindergartenjahr 2024/2025 ist die Auslastung der Kindergartenplätze weiterhin hoch, für das Folgejahr wird mit einem Rückgang gerechnet.

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und einen Krippenplatz kann derzeit erfüllt werden.

Positiv hat sich die Einführung des Angebots der VÖ-Plus-Zeit ab 01.01.2025 entwickelt. Hier sind aktuell bereits 25 Plätze gebucht, was auch zu einer Entlastung im Ganztag beigetragen hat.

TAKKI – Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen

hier: Ausweitung von TAKKI bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres

Die Gemeinde Bondorf beteiligt sich am kreisweit angebotenen TAKKI-Modell.

Bisher können hier Kinder bis zu 3 Jahren betreut werden.

Ab 01.09.2025 ist vorgesehen, dass auch Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres in TAKKI verbleiben können, sofern kein Kita-Platz von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden kann.

Dies ist in Bondorf zwar eher unwahrscheinlich, dennoch wurde der Beschluss einstimmig gefasst, damit die Beschlusslage innerhalb des Landkreises Böblingen identisch ist.

Wahl der Vertreter in die Organe der Zweckverbände, denen die Gemeinde als Mitglied angehört

hier: Nachwahl in den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Gäu“

Die Gemeinde Bondorf ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Gäu“ (GVV) sowie in verschiedenen anderen Zweckverbänden (ZV). Die Anzahl der Vertreter der Gemeinde Bondorf im Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Gäu“ bestand bisher aus 2 Vertretern und dem Bürgermeister. Aufgrund der Einwohnerzahl, die inzwischen über 6.000 liegt, kann die Gemeinde Bondorf zukünftig 3 Vertreter in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands entsenden.

Im Wege der Einigung wurde folgende nachfolgende Nachbesetzung der Vertreter in den ZV GVV „Oberes Gäu“ festgelegt:

Weiteres ordentliches Mitglied: Max Steck

Persönlicher Stellvertreter: Heinrich Hiller

Baugenehmigungsanträge und Bauvoranfragen

- Antrag auf Umbau und Erweiterung des Logistikzentrums der Fa. REWE, Am Römerfeld 4-6

Im Jahr 2023 wurden die beiden Logistikhallen im Gewerbegebiet an der B 28 von REWE erworben.

Bereits am 24.03.2022 erfolgte ein Gesprächstermin zwischen der Verwaltung und REWE, bei dem REWE die möglichen Optionen für die Entwicklung der Flächen vorgestellt hat.

Am 04.05.2022 gab es dann nachfolgend einen von der Verwaltung initiierten sogenannten Scoping-Termin mit Vertretern der Fachbehörden aus dem Landratsamt Böblingen, der Verwaltung und Vertretern von REWE bzw. deren Planer, um die verschiedenen Optionen zu erörtern.

Im Februar 2025 ist nun der Bauantrag, basierend auf den Vorplanungen von 2022 und 2023 bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt und bei der Gemeinde Bondorf eingegangen. Vorausgegangen waren dem Antrag bereits zahlreiche Abstimmungsgespräche.

Durch Vertreter der Fa. REWE wurde das Bauvorhaben erläutert, das einen zeitlichen Umfang von ca. 3 Jahren haben wird.

Aktuell beschäftigt REWE am Standort Bondorf 560 Vollzeitkräfte. Hinzu kommen noch etwa 200 Mitarbeitende von Partnerfirmen, die am Standort arbeiten.

Das Bondorfer Logistikzentrum versorgt einen Großteil der REWE-Märkte in Südwestdeutschland. Im vergangenen Jahr wurde ein Umsatz von über 1 Mrd. € am hiesigen Standort erzielt.

Mit der Übernahme der Halle West wird die verfügbare Fläche deutlich vergrößert und damit ein Konzept umgesetzt, das eine Expansionsentwicklung bis zu den Jahren 2040-2045 ermöglichen soll. Durch den Umbau kann die Belieferungskapazität zu Beginn um rund 50 Märkte erweitert werden.

Für das Bauvorhaben sind verschiedene Befreiungen notwendig, zu denen das Einvernehmen der Gemeinde Bondorf erörtert wurde.

Durch den Neubau der Zufahrt mit zusätzlichen Lkw-Stellplätzen ist auch ein Neubau des Pförtnergebäudes notwendig, das außerhalb des Baufensters liegt. Ebenso die Erweiterung der Entsorgung im Südosten und das Vordach im Südosten. Im Hinblick auf den Brandschutz werden eine neue Sprinklerzentrale und 2 Sprinklertanks notwendig, zudem soll es zusätzliche Überladeboxen an der Halle Ost geben.

Bei der anzurechnenden Grundflächenzahl gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen im Hinblick auf die Regelungen des Bebauungsplans.

REWE hat sich bereiterklärt, der Haltung des Landratsamts nachzukommen und wird von sich aus für den Ausgleich der Grundflächenzahl naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen, bevorzugt in Bondorf, umsetzen.

Das von der Gemeinde geforderte Verkehrsgutachten liegt inzwischen auch vor. Es konnte fachlich nachgewiesen werden, dass zum einen alle betroffenen Knotenpunkte weiterhin problemlos befahrbar sein werden und zudem zukünftigen Erweiterungsoptionen des Gewerbegebiets nicht im Wege stehen.

Seitens der Gemeinderäte wurde das Vorhaben begrüßt, da damit der Standort Bondorf gestärkt wird.

Erfragt wurde das Energiekonzept. Hierzu wurde geantwortet, dass die Wärme zukünftig von der Abwärme der Kühlanlage genutzt wird. Auch bei der Elektrotechnik wird es gegenüber dem Bestand ein Upgrade geben. Aktuell ist in der Planung, dass das Dach der Halle West für PV genutzt werden soll und die Energie von dort zum größten Teil selbst verbraucht werden könnte. Das Dach der Halle Ost eignet sich nicht für PV.

Zur Nachfrage, ob das vorhandene Rigolensystem zur Ableitung des Regenwassers funktioniert, wurde geäußert, dass auch hierzu ein Ingenieurbüro eingeschaltet wurde und die dortige Technik ebenfalls erneuert wird.

Erfreut zeigte sich das Gremium über die gute und rechtzeitige Beteiligung der Gemeinde und damit die Chance, bereits frühzeitig die Rahmenbedingungen miteinander zu erörtern.

Einstimmig wurde das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zu den beantragten Befreiungen erteilt.

Bekanntgaben

- Frau Irma Körner ist seit 01.04.2025 Energiemanagerin beim Gemeindeverwaltungsverband Oberes Gäu

Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Einführung und Etablierung eines kommunalen Energiemanagements, das monatliche Energiemonitoring und -controlling sowie die jährliche Erstellung eines Energieberichts für die vier Verbandsgemeinden Bondorf, Jettingen, Gäufelden und Mötzingen. Das Büro von Frau Körner befindet sich im Rathaus der Gemeinde Jettingen. Die Stelle ist zunächst auf 3 Jahre befristet, weil so lange auch der Förderzeitraum durch die Bundesförderung für diese Stelle läuft.

- Informationen zum geplanten Dirtpark (Fahrradgeschicklichkeitsstrecke) beim Jugendhaus

Bürgermeister Dürr informierte, dass zwar inzwischen die notwendige Baugenehmigung vorliegt, hier jedoch Auflagen seitens der Naturschutzbehörde im Landratsamt gemacht wurden. Für die Erteilung der Baufreigabe muss noch eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden vorgelegt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen können über den ebenfalls erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich erfolgen und sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die zugelieferte Erde muss unbelastet und frei von Fremdmaterial sein sowie möglichst aus der näheren Umgebung stammen. Es ist ein Nachweis zu erbringen. Auch weitere Auflagen sind zu beachten. So musste ein Eidechsenzaun errichtet werden, weil die Biologin eine Eidechse entdeckt hatte.

Damit verzögert sich der Bau der Anlage leider etwas. Die Gemeindeverwaltung ist zuversichtlich, dennoch in den nächsten Wochen beginnen zu können.

Anfragen

- Freilaufender Hund im Wald

Ein Gemeinderat berichtete über eine Begegnung am 28.04.2025 nachmittags mit einem nicht angeleinten Hund im Waldgebiet Bernloch. Der Hund stellte in diesem Moment eine Gefahr für Mensch und Wild dar, da er zum einen den Rehen nachgesprungen und zum anderen Menschen bedrohlich nahegekommen ist und kein Hundehalter in der Nähe erkennbar war.

Er appellierte an die Hundebesitzer, auch im Wald oder im Außenbereich verantwortungsbewusst gegenüber den Mitmenschen mit den Tieren umzugehen.

- Kleidercontainer beim Friedhof

Ein Gemeinderat regte an, die Kleidercontainer in der Speckgasse beim Friedhof abzubauen, da ringsherum oft Müll liegt.

Bürgermeister Dürr bestätigte dieses Problem. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB), der die Altglas- und Kleidercontainer betreibt und die Anlagen regelmäßig reinigt, ist 3x in der Woche vor Ort. Dennoch werden oft unverantwortlich neben den Containern Müll abgeladen oder Kleider abgestellt.

Die Verwaltung sagte zu, das Thema aufzubereiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Gemeinderat aufzubereiten, da ein Teil der Fläche an den AWB verpachtet ist. Eine Gemeinderätin ergänzte, dass die Kleidercontainer gelegentlich klemmen würden und damit nicht richtig funktionieren.

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Bondorf

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Bondorf
16.05.2025
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