TOP 1 Erlass Plakatierungssatzung
In Vorbereitung auf die bevorstehende Bundestagswahl und den damit verbundenen Wahlkampf hat die Gemeinde Birenbach eine Plakatierungssatzung erlassen.
Der Grund, warum eine Plakatierungssatzung erforderlich ist, sind die bei den letzten Wahlen häufigen Anfragen zur Anzahl und den Formaten der Plakate. Die Verwaltung hatte bisher nach pflichtgemäßem Ermessen die Anzahl, Standorte und Formate definiert. Eine Rechtsgrundlage, auf die man sich bezieht, gab es nicht. Die Rechtsgrundlage wird nun durch die Plakatierungssatzung geschaffen.
Die Plakatierungssatzung schafft einheitliche und nachvollziehbare Grundlagen, wonach letztlich jeder Antrag mit einer belastbaren Rechtsgrundlage bearbeitet werden kann.
Der Gemeinderat hat die Plakatierungssatzung einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat hat über die Annahme der eingegangenen Spenden zu beschließen. Der Bürgermeister darf die Spenden entgegennehmen. Über die Annahme entscheidet jedoch der Gemeinderat. Sollte der Gemeinderat eine Spende ablehnen, muss dies wieder zurückgegeben werden. Der § 78 Abs. 4 GemO stellt klar, dass die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen Privater zur Erfüllung kommunaler Aufgaben grundsätzlich zulässig ist, dabei aber ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten ist. Deshalb muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat auch öffentlich beschlossen werden. Dies geschieht in der Regel in der Gemeinderatssitzung im Dezember des laufenden Jahres. Die danach eingehenden Spenden werden dann im Spendenbericht im darauffolgenden Jahr beschlossen.
Bei der Gemeinde Birenbach gingen im Jahr 2024 folgende Spenden ein.
Lfd.-Nr. | Tag der Zuwendung | Betrag | Spender | Verwendungszweck |
1 | 11.01.2024 | 75,00 € | Andrea Knodel Birenbach | Schule/Schulveranstaltung |
2 | 05.06.2024 | 250,00 € | Raiffeisenbank Wangen | Jugendmalwettbewerb Beschaffung Lehr- und Lernmittel |
3 | 26.06.2024 | 300,00 € | Volksbank Göppingen | Spende Streitschlichterausbildung |
4 | 22.10.2024 | 598,30 € | Sammelspende Seniorenfeier | Seniorenfeier |
5 | 30.10.2024 | 1.000,00 € | Michael Matzak Birenbach | Spende Jugendpflege Ausrüstung für Jugendfeuerwehr |
6 | 22.11.2024 | 300,00 € | Volksbank Göppingen | Spende für Sitzsäcke Schule |
7 | 25.11.2024 | 1.000,00 € | Frank Steiner Birenbach | Spende zur Förderung Grundschule |
8 | 25.11.2024 | 250,00 € | Frank Steiner Birenbach | Spende zur Förderung Kindergarten |
9 | 02.12.2024 | 500,00 € | Achim Gromann Waldstetten | Spende für Jugendbildung Schülerbücherei |
Summe | 4.273,30 € |
Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden bestätigt und bedankt sich bei den Spendern.
Seit dem 01.01.2014 wird die Wasserversorgung in Birenbach als Eigenbetrieb geführt. Das Buchführungssystem wurde zum 01.01.2021 auf „DZ Kommunalmaster Doppik (SAP)“ umgestellt, die Bilanzierung erfolgt jedoch weiterhin nach handelsrechtlichen Grundsätzen. Der Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Birenbach (WVR) wurde, wie schon in den letzten Jahren, von der Wirtschaftsprüferin Birgit Treubert vom Büro StB Treubert, Unterensingen, nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung erstellt. Der gesamte Abschlussbericht der o. g. Wirtschaftsprüferin wurde dem Gemeinderat zusammen mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Verlust in Höhe von 4.442,34 € (Gewinn im Vorjahr von 38.168,81 €).
Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 war ein Verlust in Höhe von 4.400 € veranschlagt.
Die Gebühr für das Frischwasser beträgt seit dem 01.01.2021 2,05 €/m³.
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Birenbach – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – wird wie folgt fest:
Bilanzsumme | 834.646,16 € |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
Das Anlagevermögen | 798.125,46 € |
Das Umlaufvermögen | 36.520,70 € |
Davon entfallen auf der Passivseite auf | |
Das Eigenkapital | 97.077,54 € |
Die empfangenen Ertragszuschüsse | 85.940,86 € |
Die Rückstellungen | 11.350,00 € |
Die Verbindlichkeiten | 640.277,76 € |
Jahresverlust | -4.442,34 € |
Summe der Erträge | 205.090,27 € |
Summe der Aufwendungen | 209.532,61 € |
Der Feststellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
– allgemeine Erläuterungen siehe TOP 3 –
Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2022 ein Gewinn in Höhe von 20.577,69 € (Verlust im Vorjahr von -4.442,34 €).
Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 war ein Gewinn in Höhe von 18.350 € veranschlagt.
Die Gebühr für das Frischwasser beträgt seit dem 01.01.2021 2,05 €/m³.
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Birenbach – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – wird wie folgt fest:
Bilanzsumme | 807.469,06 € |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
Das Anlagevermögen | 766.370,37 € |
Das Umlaufvermögen | 41.098,69 € |
Davon entfallen auf der Passivseite auf | |
Das Eigenkapital | 117.655,23 € |
Die empfangenen Ertragszuschüsse | 82.782,56 € |
Die Rückstellungen | 21.350,00 € |
Die Verbindlichkeiten | 585.681,27 € |
Jahresgewinn | 20.577,69 € |
Summe der Erträge | 204.208,70 € |
Summe der Aufwendungen | 183.631,01 € |
Die Schulleiterin Frau Dr. Bayer-Wied bat die Verwaltung eine Stelle bzw. Finanzmittel für Schulsozialarbeit in den Haushalt mit aufzunehmen.
Begründet wird der Bedarf damit, dass von Jahr zu Jahr an unserer Schule festgestellt wird, dass die Probleme im sozialen Miteinander zunehmen, der Umgangston schärfer wird und es sogar zu körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Ein/e Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter könnte hier Abhilfe schaffen.
Auch aus der Elternschaft kam der Hinweis, dass viele Schüler zunehmend unter sozialem Druck, psychischen Belastungen und Schulstress leiden. Eine Schulsozialarbeit könnte nicht nur als Vertrauensperson stabilisierend wirken, sondern auch präventiv handeln, bevor größere Probleme entstehen.
Die Verwaltung nahm sich dem Thema Schulsozialarbeit an und versuchte Fördermittel für die Stelle zu bekommen. Leider werden Stellen in diesem Umfang nicht gefördert, sodass die Gemeinde die Kosten selbst tragen muss. Erst bei einem Stellenumfang von 50 % können 15 % der Kosten bezuschusst werden.
Der Gemeinderat hat im Haushalt ein Budget für eine 25-%-Stelle eingeplant. Leider ist es schwierig für diesen Stellenumfang Personal zu finden. Die Gemeinde hat daher bei einer Institution angefragt, die Schulsozialarbeit als Dienstleistung anbietet. Hierbei würden im Jahr für eine 25-%-Stelle mit einem wöchentlichen Umfang von ca. 9,5 Std. Kosten in Höhe von rd. 23.000 Euro entstehen.
Der Vertrag wurde dem Gemeinderat in der Sitzung zur Zustimmung vorgelegt.
Die Grundschule konnte bei der Sitzung ihren Standpunkt dem Gremium mitteilen und stand für Fragen zur Verfügung.
Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde.
Als Freiwilligkeitsleistungen werden die Leistungen angesehen, die keine Pflichtaufgabe der Gemeinde sind. Dies ist beispielsweise aktuell auch die Grundschulkinderbetreuung, die allerdings künftig verpflichtend wird. Ein weiteres Beispiel wäre die Vereinsförderung.
Freiwilligkeitsleistungen müssen bei Haushaltskonsolidierungen regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Im Falle eines nicht genehmigungsfähigen Haushalts sind Freiwilligkeitsleistungen zu kürzen.
In der intensiven Diskussion zu diesem Thema wurde ein weiterer Vorschlag von der Verwaltung unterbreitet. Am Tag der Sitzung hat sich in einem Gespräch mit einer Person eine Möglichkeit aufgetan, wie die Gemeinde die Situation in der Grundschule angehen kann.
Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden es zunächst mit der vorgeschlagenen Person zu versuchen und die Verwaltung gebeten, in der Sitzung des Gemeinderates am 10.03.2025 das Ergebnis der Zusammenarbeit zu präsentieren.
Die Entscheidung über den Dienstleistungsvertrag mit der Institution für die Schulsozialarbeit wurde zurückgestellt.
Einführung einer Orts-App:
Der Bürgermeister informierte das Gremium, dass er gerne eine Orts-App einführen möchte, um die Bürgerinnen und Bürger schnell informieren zu können, bspw. wenn das Rathaus kurzfristig geschlossen ist oder ein Wasserschaden oder Krisenfall ist.
Bei der App ist keine Anmeldung erforderlich. Die Bürger können sich die App herunterladen und werden dann über Push-Meldungen informiert.
Bis Ende des Monats bekommt man für die Einrichtung der App einen Rabatt von ca. 3.000 Euro, sodass einmalig 1.750 € fällig wären und monatlich 100 € anfallen würden.
Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich gegen dieses Angebot aus.
Flüchtlingsunterbringung:
Die Gemeinde hat derzeit noch ein Defizit von 13 Personen, die im Rahmen der Anschlussunterbringung in Birenbach untergebracht werden müssen.
Termine:
Bürgermeister Matzak informierte über die nächsten Termine in der Gemeinde:
Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.