Aus den Rathäusern

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19.12.2024

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung Bürgermeister Dürr gab bekannt, dass über zwei Anträge auf Stundung...
Foto: Gemeinde Bondorf

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung

Bürgermeister Dürr gab bekannt, dass über zwei Anträge auf Stundung mit Ratenzahlungsvereinbarung für bestehende Rückstände bei der Gemeinde entschieden wurde.

Den Stundungsanträgen wurde unter Zugrundelegung der Stundungszinsen nach der Abgabenordnung entsprochen.

Projektförderung „Eine Welt“

hier: Auswahlentscheidung

Im Haushaltsplan 2024 wurde ein Betrag von 5.000 € als Freiwilligkeitsleistung für die Projektförderung „Eine Welt“ in Entwicklungsländern eingestellt. Damit soll ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in den am wenigsten entwickelten Ländern des Globalen Südens geleistet werden.

Förderfähig sind regionale, gemeinnützige Hilfsorganisationen, Initiativen und Einrichtungen für Hilfsprojekte der Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerorganisationen vor Ort.

Die Projektförderung „Eine Welt“ richtet sich an Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in den sogenannten am wenigsten entwickelten Ländern (englisch: Least Developed Countries, LDC). Das sind weltweit derzeit 45 Länder.

Diese neuen oder bereits begonnenen ökologischen oder sozialen Projekte sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in diesen besonders armen Ländern leisten.

Gefördert werden können Projekte gegen Hunger und Armut, für Frieden und Gerechtigkeit, für Umwelt- und Klimaschutz und zur Bekämpfung akuter Notlagen von Bevölkerungsgruppen. Es wurden fünf Anträge eingereicht, wovon vier förderfähige Anträge samt ausführlicher Projektbeschreibung sowie Kostenkalkulation den Förderkriterien entsprachen. Diese Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wirken in insgesamt vier afrikanischen Ländern.

Um zu einer möglichst objektiven Einschätzung zu gelangen, wurden die förderfähigen Projekte von Gemeinwesenreferentin Frau Grinda anhand einer Bewertungsmatrix priorisiert. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die drei Projekte mit den meisten Punkten zu fördern.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Beibehaltung der Projektförderung sehr begrüßt. Die Investition in nachhaltige Projekte bewirkt Gutes in den Ländern, in denen noch immer große Not herrscht.

Einstimmig wurde die Aufteilung der Gesamtsumme von 5.000 € wie folgt beschlossen:

1. Traugott Binder GmbH, Bau von Brotbacköfen in Madagaskar: 2.000 €

2. Difäm, „Starke Tage“ in Kenia: 1.500 €

3. Die Hoffnungsmacher, Photovoltaikanlage auf Schule im Sudan: 1.500 €

Damit konnten in den zurückliegenden 5 Jahren in Summe 25.000 € in derartige Projekte investiert werden.

Errichtung eines Dirtparks

Familien mit Kindern und Jugendlichen kamen auf die Gemeinde Bondorf zu, mit dem Wunsch, einen Dirtpark in Bondorf zu bauen. Mit einem Dirtpark ist eine Fahrradgeländestrecke gemeint, die mit Erde aufgeschüttet und modelliert wird. Sie wünschen sich einen Dirtpark als Ort, an dem sie sich draußen gemeinsam bewegen, Freude haben und ihre technischen Skills auf dem Fahrrad weiterentwickeln können. Sie wünschen sich einen Dirtpark als Ort, der frei zugänglich ist und an dem man sich begegnen kann.

Für die Umsetzung des Projekts wurden die Kinder, Jugendlichen und auch Eltern in den Prozess der Entstehung mit einbezogen. Sie schon in die Planung mit einzubeziehen soll ihnen die Möglichkeit geben, dass die eigenen Interessen umgesetzt werden können. Um dies zu erreichen, fand ein Planungsworkshop im Jugendhaus Bondorf statt. Hierbei konnten viele Kinder und Jugendliche, aber auch ganze Familien begrüßt werden. Ideen und Vorstellungen wurden ausgetauscht und visuell festgehalten.

Sowohl für den Bau als auch bei der späteren Pflege des Dirtparks ist ehrenamtliches Engagement gefordert. Durch einen großen Pool aus Ehrenamtlichen wird das aktive Miteinander gestärkt.

Die Verwaltung hat inzwischen einen Förderantrag bei LEADER-Heckengäu gestellt, der seitens des Vorstandes von LEADER Heckengäu für eine Förderung ausgewählt wurde.

Die Gesamtkosten werden aktuell auf 25.000 – 30.000 € geschätzt. Hier sind vor allem die Erdarbeiten zur Geländemodellierung, die bautechnische Begleitung, eine Chill-Out-Area mit Sitzmöglichkeiten, notwendige Gutachten sowie die Vegetationsflächen beinhaltet. Die Verwaltung rechnet mit einem LEADER-Zuschuss in einer Größenordnung zwischen 40 – 60 % der Kosten.

Ein Bauantrag wurde bereits bei der Baurechtsbehörde gestellt.

Teile der Fläche sollen begrünt und bepflanzt werden, auch Sitzmöglichkeiten sollen am Rande des Dirtparks aufgestellt werden.

Etliche Gemeinderäte äußerten sich positiv zur Entstehung des Projekts und befürworteten die Realisierung. Bereits in den letzten Monaten, als in diesem Bereich noch eine Baustelle war, haben Kinder mit Schaufeln kleinere Bereiche modelliert, um dort mit ihren Fahrrädern zu fahren. Hervorgehoben wurde die Beteiligung der Nutzer, die zukünftig bei der Unterhaltung mithelfen werden.

Angeregt wurde, dass Nutzungszeiten definiert werden sollen, was seitens der Verwaltung zugesagt wurde. Auch der Bitte nach Abstand der Begrünung zum Feldweg und nach Möglichkeit der Pflanzung langsam wachsender Gehölze soll entsprochen werden.

Einstimmig befürwortete der Gemeinderat die Umsetzung des Projekts. Da zunächst die Baugenehmigung vorliegen und im Anschluss der LEADER-Förderantrag finalisiert werden muss, wird die tatsächliche Realisierung noch einige Monate dauern.

Gemeindewerke Bondorf | Wasser + Parken + Energie |

a) Beschluss zur jährlichen Kapitalzuführung an die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs

b) Anpassung des Inneren Darlehens Nr. 9

a) In der Sitzung am 18.01.2024 hat der Gemeinderat den Wirtschaftsplan 2024 für die Gemeindewerke Bondorf | Wasser + Parken + Energie | festgestellt. In den Planzahlen des Vermögensplans ist eine Kapitalzuführung aus dem Kernhaushalt der Gemeinde in die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs i. H. v. 138.100 € vorgesehen. Um die gute Eigenkapitalausstattung dauerhaft zu erhalten, wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Kapitalzuführung gemäß der Planung im Wirtschaftsplan 2024 zu vollziehen.

b) Zusammen mit der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2024 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.01.2024 über die Gewährung eines Inneren Darlehens i. H. v. 400.000 € von der Gemeinde an den Eigenbetrieb sowie über die Gewährung eines Tilgungsstreckungsdarlehens in Höhe von 53.100 € Beschluss gefasst. Im Wirtschaftsplan 2024 waren jedoch Planansätze für Investitionen enthalten, die nicht bzw. erst in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Das Innere Darlehen konnte daher auf 68.100 € reduziert werden. Auf das Tilgungsstreckungsdarlehen wurde wegen der aktuellen positiven Liquiditätsentwicklung verzichtet.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Kapitalrücklage um 138.100 € zu erhöhen und das Innere Darlehen des Wirtschaftsplans 2024 von 400.000 € auf 68.100 € zu reduzieren.

Gemeindewald Bondorf

hier: Forstlicher Betriebsplan 2025

Das Kreisforstamt hat gemäß § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) als untere Forstbehörde jährlich einen Betriebsplan aufzustellen. Dieser soll, ausgehend vom periodischen Betriebsplan (10-Jahres-Plan), die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig sichern. Die Maßnahmenplanung zum periodischen Betriebsplan wurde zuletzt im Jahr 2016 vom Gemeinderat beschlossen.

Ausgehend vom periodischen Betriebsplan ist die Schutz- und Erholungsfunktion weiterhin als primäres Ziel der Gemeinde anzusehen. Die Nutzfunktion spielt, aufgrund der nur geringen wirtschaftlichen Betriebsfläche des Gemeindewalds, eine untergeordnete Rolle.

Nach dem Betriebsplan 2025 sollen rd. 200 fm Holz im Gemeindewald geschlagen werden. Des Weiteren sind Finanzmittel für die Unterhaltung der Waldwege, die Holzfällung und -aufbereitung eingeplant. Hinzu kommen die Abschreibungen für die Waldwege, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Insgesamt ist mit einem Zuschussbedarf zu rechnen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die wichtige Funktion des Bondorfer Waldes hervorgehoben. „Klein, aber fein“ sei unser Wald, der in den vergangenen Jahren nach den Sturmereignissen durch viel Engagement der Waldbesitzer, des Försters und der Jäger eine hervorragende Entwicklung nahm.

Einstimmig wurde der zwischen Forstbehörde und Gemeindeverwaltung abgestimmten Planung zugestimmt.

Bundestagswahl am 23.02.2025

hier: Vorbereitende Beschlüsse

Zur Vorbereitung der Bundestagswahl am 23.02.2025 ist es notwendig, die Bildung und Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen, die Wahllokale festzulegen sowie die Art der Entschädigung zu beschließen. Als Wahllokale wurden wie bei der letzten Wahl das Rathaus, das Bürgerhaus mit Bücherei und der Kindergarten Alte Herrenberger Straße festgelegt. Die Entschädigung der Helferinnen und Helfer erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bondorf.

Zur Plakatierung wurde festgelegt, dass die Anzahl je Partei auf 20 Plakate begrenzt wird und der Zeitraum auf frühestens 07.01.2025 (6 Wochen zuvor) bis 04.03.2025 festgelegt wird.

Von einem Gemeinderat wurde darum gebeten, dass die Verwaltung die Einhaltung der Fristen für die Plakatierung überwachen möge, da sich bei der letzten Wahl nicht alle Parteien an die Genehmigung gehalten hätten.

Eingegangen wurde im Zusammenhang mit der Bundestagswahl auch auf das enge Zeitfenster für die Briefwahl. Zwar werden bereits bis Mitte Januar die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt, womit Briefwahl beantragt werden kann, die Stimmzettel werden den Kommunen jedoch voraussichtlich erst Ende der ersten Woche im Februar zugestellt, so dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst danach erfolgen kann. Die Verwaltung wird die Briefwahlunterlagen so vorbereiten, dass ein umgehender Versand erfolgen wird, wenn die Stimmzettel vorliegen.

Baugenehmigungsanträge und Bauvoranfragen

- Errichtung einer Terrassenüberdachung, Lembergstraße 2/1

Es wurde ein Antrag auf Befreiung bezüglich der Errichtung einer offenen Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Lembergstraße 2/1 eingereicht.

Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde für die Befreiung zur Errichtung teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wurde einstimmig erteilt.

- Abbruch bestehendes Gebäude und Neubau 10-Familienhaus und 2 Doppelhaushälften, Baumgartenweg 20

Bereits im Oktober 2022 wurde ein Baugesuch über eine Planung mit einem 5- und 12-Familienhaus für die beiden Flurstücke 6683/1 und 6683/2, Baumgartenweg 20 und 20/1, vorgelegt. Da die Verwaltung signalisiert hatte, dass sich das Vorhaben nicht einfügt, wurde der Bauantrag zurückgezogen. Seither gab es etliche Gespräche zwischen der Baurechtsbehörde des Landratsamts, der Bauherrschaft und der Gemeindeverwaltung.

Einen veränderten Bauantrag hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.11.2023 abgelehnt.

Am 26.06.2024 wurden dann neue Planungen eingereicht. Vorgesehen war zu diesem Zeitpunkt die Bebauung der gesamten Grundstücksfläche mit einem 10- und einem 5-Familienhaus.

Nach einem weiteren Termin mit der Gemeindeverwaltung wurde der Bauantrag nunmehr in Errichtung eines 10-Familienhauses mit 14 Tiefgaragenstellplätzen und 6 Stellplätzen im Freien sowie dem Bau von zwei Doppelhaushälften mit 2 Garagen geändert.

Die Zufahrt zur Tiefgarage ist nun im östlichen Teil vom Baumgartenweg kommend geplant. Dies war bisher an der westlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.

Die Höhen der geplanten Gebäude sind inzwischen deutlich reduziert worden, so dass nach Ansicht der Baurechtsbehörde des Landratsamts und der Gemeindeverwaltung Bondorf ein baurechtliches Einfügen in die Umgebungsbebauung gegeben ist.

Im Gemeinderat wurde die gewünschte Nachverdichtung einerseits gelobt, da damit Fläche im Außenbereich geschont werden kann, gleichzeitig aber auch auf die damit veränderte Situation für die Nachbarschaft hingewiesen. Seitens des Gesetzgebers sind Nachverdichtungen unbedingt erwünscht und angesichts der Wohnraumknappheit auch sinnvoll. Wohlwollend wurde bewertet, dass sich die Bauherrschaft gegenüber den zurückliegenden Planungen nun doch in erheblichem Maße bewegt hat und auf die Forderungen der Gemeinde eingegangen ist. Die Frage, ob alle Stellplätze wie geplant nutzbar sind, soll der Baurechtsbehörde im Landratsamt mitgegeben werden.

Mehrheitlich bei 10 Jastimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde das Einvernehmen der Gemeinde zu diesem Bauvorhaben erteilt.

- Aufstellung eines Verkaufscontainers am Sportgelände, Rasenspielfeld,

Alte Herrenberger Straße 26

Es wurde ein Antrag auf Befreiung bezüglich der Aufstellung eines Containers als Verkaufsraum neben dem Kassenhaus am Rasenfeld, Sportgelände, eingereicht. Bei dem Container handelt es sich um einen herkömmlichen Seecontainer. Der Container ist 6,00 m lang, 2,45 m breit und 3,00 m hoch und soll mit Holz verkleidet werden. Er überragt das bestehende Kassenhaus um ca. 0,40 m.

Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde für die Befreiung zum Aufstellen eines Containers als Verkaufsraum neben dem Kassenhaus am Rasenplatz wurde einstimmig erteilt.

Voraussetzung hierfür ist, dass eine Erweiterung des Pachtvertrags zwischen dem Sportverein Bondorf und der Gemeinde um die Fläche für den Verkaufscontainer erfolgt und der Sportverein Folgendes übernimmt:

1. Bau- und Unterhaltung incl. Stromkosten.

2. Die Versicherung des Verkaufscontainers.

3. Die Kosten für das Versetzen des Verkaufscontainers, wenn der darunter liegende Kanal saniert werden muss.

4. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass ein Versetzen des Containers jederzeit möglich ist.

Bekanntgaben

- Information zum Ablauf der Glasfaseranschlüsse im Außenbereich / Weiße-Flecken-Förderung

Die Verwaltung informierte, dass seitens des Zweckverbands Breitbandausbau im Landkreis Böblingen die erste Bieterrunde im Rahmen der Ausschreibung zur Förderung der sogenannten „Weißen Flecken“ am 6. Dezember abgeschlossen wurde. Zum weiteren Ablauf wurde mitgeteilt, dass die nächsten Schritte Bietergespräche umfassen, in denen die vorliegenden Angebote detailliert besprochen werden. Anschließend erfolgt eine zweite Bieterrunde, in der verbindliche Angebote abgegeben werden können. Danach stehen die finale Auswertung dieser Angebote, Vertragsverhandlungen zwischen der Kommune und dem Telekommunikationsunternehmen – unterstützt durch Dienstleister – sowie die Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids bei Bund und Land auf der Agenda. Nach Abschluss dieser Schritte wird die Ausbauplanung beginnen.

Der Zweckverband geht davon aus, dass mit einem Baubeginn frühestens Ende 2025 oder Anfang 2026 zu rechnen ist. Bis dahin bleibt die Organisation des geförderten Ausbaus der „Weißen Flecken“ ein herausforderndes Infrastrukturprojekt.

- Entwicklung der Schülerzahlen an der Bondorfer Schule

Bürgermeister Dürr gab einen Überblick über die aktuellen Schülerzahlen zum Zeitpunkt der Schulstatistik am 30.10.2024. Aufgrund der großen Schülerzahl konnten in diesem Schuljahr vier Klassen eingeschult werden. Die Klassen 2 bis 4 sind weiterhin dreizügig.

Angesichts der derzeit bekannten Kinderzahlen wird damit gerechnet, dass die aktuell für die Schule gemeldeten Zahlen (286 Grundschüler, 20 Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Fröbel-Schule und 13 Kinder in der präventiven Grundschulförderklasse) im Jahr 2027 bis auf 378 ansteigen könnten und anschließend wieder zurückgehen werden.

Schulleitung und Gemeindeverwaltung haben die Zahlen gemeinsam bewertet und sind sich einig, dass trotz der ansteigenden Schülerzahlen keine Baumaßnahmen notwendig werden und die vorhandenen Klassenzimmer aus heutiger Sicht in den nächsten Jahren ausreichend sind.

Jahresrückblick

Zum Abschluss der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2024 erinnerte Bürgermeister Dürr an die wesentlichen Herausforderungen des Jahres 2024.

Die finanzielle Situation der Gemeinde ist weiterhin geordnet, seit 2022 ist die Gemeinde Bondorf schuldenfrei.

Abschließend dankte der Bürgermeister dem Team der Gemeinde für dessen Einsatz, ebenso dem Gemeinderat für ein sachbetontes und konstruktives Arbeiten, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist, sowie allen Ehrenamtlichen in Vereinen, Kirchen und Organisationen, die sich in und für die Gemeinde Bondorf engagieren.

Der 1. Stv. Bürgermeister, Willi Gauß, ergänzte die Dankesworte an Vereine, Kirchen und auch die Mitarbeitenden der Gemeinde. Er merkte an, dass er bei vielen Menschen in Bondorf eine Grundzufriedenheit erkenne und es letztlich auch viele Gründe gäbe, dankbar zu sein. Besonders erinnerte er an die Kommunalwahlen im Juni, wo 13 der 14 amtierenden Gemeinderäte wiedergewählt wurden. Dies sei Ansporn für die nächsten Jahre ehrenamtlicher Arbeit der Gemeinderäte zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bondorf.

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025
von Gemeinde Bondorf
10.01.2025
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