Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Harttal, 7. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 31.03.2025. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht.
Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan auf der Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplan „Harttal, 7. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan rechtskräftig. Der Gemeinderat stimmt dem zu.
In der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024 wurde die Entwurfsplanung für die Sanierung der Gartenstraße in Bad Ditzenbach vorgestellt und beschlossen. Gleichzeit wurde auch der Ausschreibungsbeschluss gefasst. Das Büro Wassermüller aus Ulm hat die Ausführungsplanung erstellt, sodass eine öffentliche Ausschreibung über den Staatsanzeiger Baden-Württemberg durchgeführt werden konnte. 7 Firmen haben das Leistungsverzeichnis abgerufen.
Die Submission fand am 18.06.2025 statt. Es haben vier Firmen ein Angebot abgegeben. Das Büro Wassermüller stellt die geprüften Angebote in der Sitzung vor. Der Gemeinderat beschließt, die Tiefbauarbeiten für die grundhafte Sanierung der Gartenstraße in Bad Ditzenbach mit einem Auftragswert in Höhe von 857.107,24 € brutto (Hauptangebot inkl. Nebenangebote 1-5, 7) an die Firma Georg Moll aus Gruibingen zu vergeben.
Als Beginn der Sanierung ist der 15. September 2025 vorgesehen. Im Juli 2025 plant die Verwaltung vorab einen Termin zur Information der Anwohner der Gartenstraße.
Der Tagesordnungspunkt wird seitens der Verwaltung vertagt. In der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2025 wird dieser erneut auf der Tagesordnung stehen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Bad Ditzenbach wurde von der Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Treubert erstellt.
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Bad Ditzenbach“ festzustellen, den Gewinn in Höhe von 20.242,71 Euro auf neue Rechnung vorzutragen und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Bad Ditzenbach“ zu entlasten.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bad Ditzenbach wurde von der Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Treubert erstellt.
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Bad Ditzenbach“ festzustellen, den Gewinn in Höhe von 16.042,71 Euro auf neue Rechnung vorzutragen und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Bad Ditzenbach“ zu entlasten.
Nach § 14 des Kommunalabgabengesetzes dürfen Gebühren höchstens so bemessen sein, dass alle Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Dabei können die Kosten über mehrere Jahre verteilt betrachtet werden, höchstens jedoch über fünf Jahre. Wenn am Ende des Kalkulationszeitraums eine Kostenüberdeckung entsteht, also die Erträge aus den Gebühren höher sind als die Kosten, muss das zu viel eingenommene Geld in den nächsten fünf Jahren in die Gebühr einkalkuliert werden oder mit Ergebnissen der folgenden fünf Jahre verrechnet werden. Wenn es dagegen eine Kostenunterdeckung gibt, also die Erträge aus den Gebühren niedriger sind als die Kosten, kann dieser Verlust in den nächsten fünf Jahren ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2020 in der Nachkalkulation des Jahres 2022 berücksichtigt werden. Die Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2021 werden je Gebührenart hälftig in der Nachkalkulation 2024 und 2025 angesetzt.
Jede Gemeinde muss eine Globalberechnung zur Festsetzung der Anschlussbeiträge (Wasserversorgungsbeitrag und Abwasserbeiträge) haben. Die Sätze werden in der jeweiligen Satzung festgelegt. Die Globalberechnung der Gemeinde Bad Ditzenbach wurde vom Büro Heyder+Partner im Jahr 1994 erstellt und letztmals 1998 fortgeschrieben. Aufgrund dieser langen Zeit sollte nun die Globalberechnung auf aktueller Datengrundlage neu erstellt und damit die Beitragssätze neu kalkuliert und festgesetzt werden.
Aktuell liegen die Beitragssätze bei 2,38 €/m² zzgl. 7 % MwSt. Wasserversorgungsbeitrag, 2,12 €/m² Kanalbeitrag und 2,02 €/m² Klärbeitrag. Aus dem jeweiligen Beitragssatz und der Nutzfläche (Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor) errechnet sich der jeweilige Anschlussbeitrag.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Neuerstellung der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung entsprechend des Angebots vom 27.05.2025 an das Büro Heyder+Partner vergeben.
Die Friedhofsgebühren der Gemeinde Bad Ditzenbach wurden zuletzt zum 18.02.2016 angepasst. Aufgrund der regelmäßigen Erweiterungen der Friedhöfe, den gestiegenen Unterhaltungskosten sowie der zahlenmäßigen Verschiebung von Erdbestattungen zu mehr Urnenbeisetzungen ist es an der Zeit, die Gebührensätze neu zu kalkulieren. Da eine Kalkulation für eine gewisse Zeit Personal bindet, schlägt die Verwaltung vor, die Bestattungsgebührenkalkulation von einem Büro durchführen zu lassen.
Eine Kostendeckung zu 100 % wird beim Friedhofswesen in der Regel nicht angestrebt, da bei der Gebührenbemessung ein gewisses öffentliches Interesse an einem geordneten Bestattungswesen zu berücksichtigen ist.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Kalkulation der Gebühren des Bestattungswesens entsprechend des Angebots vom 27.05.2025 an das Büro Heyder+Partner zu vergeben.
Der Geschäftsbericht und die Abrechnung für 2024 des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen an der Steige wurde von der Geschäftsstelle allen beteiligten Gemeinden vorgelegt. Als Grundlage für den Kostenverteilungsschlüssel werden nach § 9 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung immer die Vorjahreszahlen der Gutachten und Kauffälle herangezogen.
Im Jahr 2024 fielen für den Hoheitsbetrieb (Führung Kaufpreissammlung, Ableitung von Bodenrichtwerten, Ermittlung von Daten für die Wertermittlung, Erteilung von Auskünften) bei berechneten 38,50 Kauffällen für die Gemeinde Bad Ditzenbach Kosten in Höhe von 7.359,93 € an. Dies entspricht einem Anteil an den Gesamtkosten von 4,81 %. Für den Betrieb gewerblicher Art (Gutachten, Auskünfte usw.) wurde aufgrund der Anzahl der Gutachten aus dem Jahre 2023 (3 Gutachten) ein Anteil von 3,66 % festgesetzt; dies entspricht einem Kostenanteil von 165,26 Euro. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von 7.525,19 Euro.
Für Grundstücke, die im Gemeindegebiet liegen, wurden im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum Stichtag 01.01.2025 insgesamt 56 Kaufverträge abgeschlossen; die verkaufte Gesamtfläche beläuft sich auf insgesamt 115.273 m², die Kaufpreissumme auf 11.481.246 Euro. Des Weiteren wurden sieben Gutachten gefertigt.
Im Haushaltsplan 2024 sind für den gemeinsamen Gutachterausschuss 12.000 € angesetzt, sodass der Planansatz eingehalten werden konnte.
Der Geschäftsbericht 2024 und die Abrechnung 2024 des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen/Steige werden zur Kenntnis genommen.
Der geänderte Planentwurf mit Text, Begründung und Kartendarstellungen der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht können seit dem 02.06.2025 auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und heruntergeladen werden. Die Änderungen sind farblich gekennzeichnet. Darüber hinaus steht dort zur Information eine Übersichtskarte und Tabelle mit den geänderten Vorranggebieten sowie die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrunde liegende Sitzungsvorlage zur Verfügung.
Die Gemeinde Bad Ditzenbach erhält nun die Gelegenheit, zum Planentwurf bis spätestens 1. August 2025 Stellung zu nehmen. Die Möglichkeit zur Stellungnahme ist auf die geänderten Planinhalte beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des ersten Planentwurfs vom 25.10.2023 noch nicht bekannt waren.
Für das Vorranggebiet GP-26 ist entgegen der 1. Offenlage eine Gebietsreduzierung in Höhe von ca. 12,50 ha (neu 155,28 ha) vorgesehen; hier soll (wie in anderen Gebieten auch) eine erweiterte Pufferzone zur Platzrunde (Flugplatz) geschaffen werden. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Änderung des Planentwurfs zur Kenntnis zu nehmen und auf eine Stellungnahme zu verzichten. Der Gemeinderat stimmt dem zu.
Die Eigentümer planen, entlang des bebauten Grundstücks Flst. Nrn. 409/4 und 409/5, In den Tiergärten, in Gosbach eine Einfriedigung mit einer Höhe von 1,20 m zu errichten und haben hierfür einen Antrag auf Befreiung gestellt. Die Einfriedigung soll als Stabmattenzaun ausgeführt werden.
Maßgebend für die Beurteilung des Vorhabens ist der Bebauungsplan „Ortsmitte Gosbach – 1. Änderung“ aus dem Jahre 1994. Demnach ist es so, dass gegen die öffentlichen Straßen Zäune bis zu einer maximalen Höhe von 70 cm zugelassen sind. Begründet wird der Antrag darin, das Grundstück wegen seiner Zugänglichkeit in der Ortsmitte zu schützen. Der Schutz ist bei einer Einfriedigungshöhe von 70 cm kaum gegeben.
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung zur Errichtung einer Einfriedigung mit einer Höhe von 1,20 m auf dem Baugrundstück Flst. Nrn. 409/4 und 409/5, In den Tiergärten, in Gosbach, nicht zu. Das Einvernehmen nach §§ 30, 36 BauGB wird nicht erteilt.
Bürgermeister Herbert Juhn gibt bekannt, dass für die Sanierung des Brunnens in der Ortsmitte in Bad Ditzenbach eine Spendenaktion ins Leben gerufen wurde. Der Gemeinderat und die Verwaltung befürworten dieses Engagement von Ulla Herrmann und Martin Wagner. Da sich die Gemeinde derzeit in einer sehr angespannten finanziellen Lage befindet, wurde die Sanierung seitens der Gemeinde zunächst zurückgestellt und kann nur mithilfe von Spendengeldern umgesetzt werden. Über die Vergabe wird zu gegebener Zeit wieder im Gemeinderat beraten.
Die Leitung der Finanzverwaltung Annika Michel informiert darüber, dass sich 14 Kinder der 3. Klasse für die Musikwerkstatt in der Hiltenburgschule im Schuljahr 2025/2026 angemeldet haben. Lediglich eine Querflöte muss neu angeschafft werden, dies geschieht im Rahmen der vorhandenen Mittel im Haushaltsplan 2025. Alle anderen Instrumente sind bereits vorhanden. Der Gemeinderat begrüßt dies.
Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/-innen.